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Garantie abwicklung bei Toshiba?

Oxygen 15.09.2009 - 20:08 3426 22
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Oxygen

Sim Racer
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Mir ist heute mein Toshiba 42Z3030DG TV eingegangen...

Auf der homepage von Toshiba austria find ich aber nichts zur garantie abwicklung.
Gekauft wurde das gerät beim Peluga, dort steht folgendes:

Zitat
Bei folgenden Marken muss die Garantie direkt über den Hersteller abgewickelt werden : Acer, Benq, HP, Canon, Fuji, Panasonic, JVC, Nikon, Olympus, Casio, Sony, Philips, Toshiba und alle Monitormarken ausser Samsung.

Das standby led schaltet sich nicht mehr ein also geh ich mal davon aus, dass das netzteil kaputt ist.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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es kommt drauf an ob Peluga ihn selbst importiert hat oder übern Österreichischen Importeur (schuss) bezogen hat.

Hat peluga damals mit 3 Jahren geworben (auf der Homepage) klebt irgend wo ein 3 Jahrespickerl oder stehts auf der Rechnung? dann ab zu Schuss

wenn nicht dann hast nur 1 Jahr Garantie und das muss dann Peluga machen

Oxygen

Sim Racer
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wtf!? 1 Jahr Garantie, das kann ich ned glauben...
Auf der rechnung steht 1 Jahr Garantie ab Abholung.

Hab jetzt mal eine mail an Schuss geschickt, bin gespannt was da morgen zurück kommt.

Kaufdatum ist der 18.2.08

Cobase

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Hatte Toshiba nicht mal 5 Jahre Garantie? Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber mein DVD-Player hatte definitiv 5 Jahre Garantie. Ich müßte glatt einmal nachsehen, wieviel Garantie unser Toshiba-Fernseher (auch vom Peluga) hatte.

userohnenamen

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Zitat von Cobase
Hatte Toshiba nicht mal 5 Jahre Garantie? Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber mein DVD-Player hatte definitiv 5 Jahre Garantie. Ich müßte glatt einmal nachsehen, wieviel Garantie unser Toshiba-Fernseher (auch vom Peluga) hatte.

diese österreich garantie muss extra vom händler dazu erworben werden und hast meist nur bei kauf im saturn/media markt/etc.

ferry32

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Hallo Oxygen!

Wenn das Kaufdatum (18.2.2008) stimmt, bist Du noch in der 2jährigen Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung ist Händlerbezogen. D.h. Du musst beim Händler reklamieren. Die Gewährleistung kann durch eine etwaige Garantie (Händler oder Hersteller) nicht beschränkt werden.

Die Frist kann nur bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt und bei Privat an Privat-Geschäften ausgeschlossen werden.

Grüße!
ferry32

Dreamforcer

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und was willst mit der gewährleistung ? ist ja tadellos bis heute/gestern gegangen, da kannst dich dann mit der gewährleistung brausen gehen, imho

ferry32

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Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und hat nichts mit "bis gestern oder wann funktionierte das Ding noch" zu tun.

Die Garantie ist kein Rechtsanspruch diese kann beliebig vereinbart werden. Z.B. Nur so und so viele Betriebsstunden, Kilometer, usw, usw. Das alles ist für die Gewährleistung unerheblich.

Also, Dreamforcer, verwechsle bitte nicht Gewährleistung mit Garantie!

FX Freak

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Zitat von ferry32
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und hat nichts mit "bis gestern oder wann funktionierte das Ding noch" zu tun.

Die Garantie ist kein Rechtsanspruch diese kann beliebig vereinbart werden. Z.B. Nur so und so viele Betriebsstunden, Kilometer, usw, usw. Das alles ist für die Gewährleistung unerheblich.

Also, Dreamforcer, verwechsle bitte nicht Gewährleistung mit Garantie!

aber die gewährleistung hat doch nichts mit garantie zu tun:)
ich wüsste auch nicht was den oxygen in diesem fall die gewährleistung bringen sollte:)

Dreamforcer

New world Order
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Zitat von ferry32
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch und hat nichts mit "bis gestern oder wann funktionierte das Ding noch" zu tun.

Die Garantie ist kein Rechtsanspruch diese kann beliebig vereinbart werden. Z.B. Nur so und so viele Betriebsstunden, Kilometer, usw, usw. Das alles ist für die Gewährleistung unerheblich.

Also, Dreamforcer, verwechsle bitte nicht Gewährleistung mit Garantie!

und was bringt da die gewähleistung, da steht nicht drinnen hersteller xy MUSS 2 jahre lang das ding reparieren, leider.

ferry32

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Sagt mal Leute, stellt Ihr Euch so oder seid Ihr so unwissend was Eure Verbraucherrechte sind?

Die Gewährleistung garantiert Dir die kostenlose Reparatur. Wenn nicht möglich, dann Austausch. Ist das auch nicht möglich gibt es eine Preisreduktion, wenn das Behalten der mangelhaften Ware zumutbar ist. Oder im Extremfall, wenn alles nicht hilft, gibt es das Geld retour.

Es dürfen bei einem Gewährleistungsfall keine Portokosten anfallen. Großgeräte müssen kostenlos abgeholt und nach erfolgter Reparatur (oder Austausch) kostenlos zugestellt werden.

Es dürfen bei der Gewährleistung keinerlei, den ordnungsgemäßen Gebrauch betreffenden, Einschränkungen gemacht werden.

Die Garantie ist frei vereinbar und daher wesentlich schlechter als die Gewährleistung. Es können Porto-/Abholungskosten anfallen, Betriebsstunden beschränkt werden usw.

Und noch ein Punkt:

Nimmt man die Herstellergarantie inanspruch, nimmt man dem Händler die Möglichkeit den Mangel zu beheben. Damit ist es Essig mit der Gewährleistung.

userohnenamen

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doch trotzdem hat man doch nach 12 monaten beweislastumkehr, d.h. du müsstest nachweisen dass das gerät von anfang an defekt war

edit: oder sogar 6 monate wie unten angegeben :D
Bearbeitet von userohnenamen am 15.09.2009, 22:32

Dreamforcer

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ja schon klar nur gibts da einen kleinen aber feinen punkt der hier das problem ist und zwar

Zitat
Gewährleistung heißt, dass der Händler für die Mängelfreiheit der Leistung einzustehen hat. Die Gewährleistung betrifft aber nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren.
http://www.arbeiterkammer.at/online...stung-2340.html

weil nach 6 monate liegt die beweispflicht beim Kunden und das wird sehr sehr schwer sein.

Zitat
Eine Besonderheit gibt es bei der Beweislast zu beachten: Wenn sich ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe herausstellt, besteht die gesetzliche Vermutung, dass dieser Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler muss nun beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

http://www.arbeiterkammer.at/online...REFP=0#faq23448

FX Freak

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Zitat von Dreamforcer
ja schon klar nur gibts da einen kleinen aber feinen punkt der hier das problem ist und zwar



weil nach 6 monate liegt die beweispflicht beim Kunden und das wird sehr sehr schwer sein.

genau so ist mir das auch bekannt:)

flying_teapot

Undiskutant
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@Oxygen : hast keinen Garantieschein zum TV dazubekommen ? Muss dort verbindlich drinstehen was du machen sollst/kannst im Falle eines Garantieanspruches.

ftp.
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