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Fremdes Auto in Garage

nfin1te 11.06.2023 - 20:48 6968 72
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DjangOC

Little Overclocker
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Zitat aus einem Post von ccr
Keine Ahnung, was für Gebräuche ihr in der Schweiz habt, aber in Österreich fahren Kinder üblicherweise nicht in der Garage mit "mit dem Kicki und dem Velo herum" ;), und Garagen sind üblicherweise auch verschlossen und nicht mit dem Wohnungs-/Haustorschlüssel, sondern nur einem eigenen Garagenschlüssel zugänglich. Es mag Ausnahmen geben, ich kenne aber keine. Der Grund ist, dass oft gar nicht jeder Mieter/Eigentümer einen Garagenplatz hat, also in der Garage nichts verloren hat, und Garagenplätze mitunter auch an Menschen vermietet werden, die gar nicht im Haus leben.

Ich kenne so grosse Garagen halt nur aus Zürich, und auch nur aus Gegenden wo ehemalige Mitschüler im Moment wohnen, aka Studentenbuden.

Da macht der erste morgens das Tor von innen auf und der Hausabwart lässt es Abends runter. Tagsüber hats da Kinder drin und zum Fahrradkeller gehts idR durch die Garage.

Aber gut, abgesehen von dem ein oder anderen "M"-BMW hats da auch keine Karre stehen, die sonderlich Wert hat und wenn du in ZH lebst hast du eh Parkschadenversicherung.



Besitzstörungsklagen wie hier geschildert gibt es wiederum in CH so nicht. Kann man zwar über ZGB, aber da es ZGB ist, muss du erst etliche Male mit Einschreiben ermahnen, dann zur Schlichtungsstelle (wo du so 250-750 CHF vorrausstrecken musst, uU darauf hocken bleibst), und der Friedensrichter (ein Laie der Gemeindeverwaltung) muss dein Anliegen erst ans Gericht durchweisen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Er kann es aber auch einfach zurückweisen...

Wenn aber der, der das (Gemeinschafts-)Eigentum anderer fälschlicherweise und ohne Erlaubnis mitnutzt, einen Schaden erleidet, dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen, wenn der Schaden nicht durch Unverhältnismässigkeit entstanden ist. - Sprich mit Gabelstapler die Fenster durchstossen und Karre anheben ist nicht okay. Die Karre mit den Lanzen anheben und dazu zwischen Lanzen und Schweller ein Holzbrett legen sei aber wohl okay. (Da gabs erst unlängst einen Fall eines Bauern, der mit dem Frontlader ne Karre mitten ins Carré gestellt hat, nach dem diese in seiner Zufahrt stand, und die Person sich dann darüber echauffierte.)
Nun ist es so, dass bei Kindern diese Schwelle, so nicht vorhanden sein soll. - Parkst du auf dem Gehweg und ein Kind (unter 12) schrammt dir mit dem Lenker am Auto entlang, dann musst du auf den Goodwill der Eltern und ihrer Haftpflicht oder deiner Parkschadenversicherung hoffen.
Wenn dein Auto unerlaubterweise und widerwillen auf fremden Grund steht, dann kann man sich idR den Goodwill der Eltern sonst wo hin stecken.

Wie gesagt, ist nur CH und nicht AT oder DE. Und auch nur aus 1 Jahr Wahlbelegung für paar easy credits.

MaxMax

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es MUSS ja nicht sofort eine (Besitzstörungs-)Klage sein, eine ANDROHUNG (+Auferlegung einer kleineren Pönale) einer solchen sollte wohl in den meisten Fällen reichen...

nfin1te

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So, es gibt ein Update.

Hausverwaltung ist tätig geworden und hat offenbar eine Abmahnung geschickt, weil heute war in der FB-Gruppe folgender Post :D

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Der Typ ist imho ein ziemlicher Vogel, weil mindestens die Hälfte des Posts einfach nur BS ist. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich drauf eingehen soll oder es einfach ignorieren soll und schau, ob er einfach weiter da drinnen parkt.
Ich hab mal folgende Antwort geschrieben, lass mir das aber noch durch den Kopf gehen, obs den schiefen Hausfrieden wert ist.

Zitat
Hallo!

Vorweg, wir waren nicht die Partei beim Anwalt, aber uns stört das ständig falsch geparkte NTS-Auto auch – und der Post strotzt vor so vielen falschen Aussagen, dass man den so nicht stehen lassen kann.

1. Es sind im vorbeigehen über einen Zeitraum von mehreren Monaten Zettel von anscheinend mehreren Eigentümern auf Ihrer Windschutzscheibe gewesen, mit der Bitte diesen Platz frei zu halten, da man aus der hinteren Reihe sonst nicht ohne zusätzliches Wenden und Rangieren aus der Garage fahren kann. Jeder dieser Zettel wurde anscheinend ignoriert, das Auto ist weiterhin auf dem nicht gekennzeichneten Platz mitten auf der Fahrbahn gestanden – die Zettel sind uns seit mehreren Monaten auf Ihrer Windschutzscheibe aufgefallen.

2. Das Auto ist regelmäßig von Freitag auf Samstag auf diesem „Platz“ gestanden, jetzt nicht mehr, das stimmt. Allerdings zu behaupten, es wäre so nie gewesen stimmt halt auch nicht.

3. Sie haben einen zugewiesenen Parkplatz. Das hat nur leider nichts damit zu tun, wenn man mitten auf der Fahrbahn steht. Sie dürfen Ihren zugewiesenen Parkplatz selbstverständlich mit jedem Auto nutzen, es muss nicht mal Ihnen gehören. Das zweite Auto darf man dadurch trotzdem nicht auf der Fahrbahn stehen lassen. Insofern ist Ihre Nutzung durchaus unbefugt.

4. Die Zeiten von 3-5 Minuten stimmen nicht. Meistens 30 Minuten bis zu zwei Stunden – da kommen nunmal einige Leute heim, Sie wohnen nicht alleine in der Garage. Und wie gesagt zuvor sogar regelmäßig über Nacht. Die Feststellung, ob Sie jemanden dadurch behindern obliegt auch nicht Ihnen, sondern den Nachbarn.

5. Weiters ist auch falsch, dass die Finanzen der Eigentümergesellschaft durch Ihr Falschparken in irgendeiner Weise berührt werden. Anwaltskosten hat der Verursacher/Schuldige zu zahlen, die Rücklagen der Eigentümergesellschaft bleiben natürlich unberührt – sonst würde ja jeder einzelne für Ihr falsch Parken zahlen.

6. Persönlich ansprechen ist halt auch irgendwie schwer, wenn Hinweise ihrerseits ignoriert werden und Sie weiter einfach unbefugt in der Garage auf der Fahrbahn parken und niemandem klar ist, wem dieses Auto gehört?

Vielen Dank!

Hat irgendjemand bessere Ideen? :D

charmin

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Das glaubt dir keiner dass du nicht die Partei beim Anwalt warst. :D

Schick nix ab. Rechtfertige dich nicht.
Es is hoffentlich schluss jetzt.

Sonst: weiter dokumentieren und Anwalt.

jogurt

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Würd da auch nicht drauf eingehen - sonst bist du noch in der Schusslinie. Eure Zettel hat er ja gekonnt ignoriert und nun ärgert er sich halt weil er die € 255 pecken musste... hoffentlich wars ihm eine Lehre

WONDERMIKE

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kenough
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Bloß nicht reagieren. Der Mensch hat sich eben seine eigene Realität gezimmert, in der er der Unschuldige sein kann.

D-Man

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Ich kann's gerne von meinem Fakeaccount aus posten, auf die Stellungnahme freue ich mich schon! :D

Gibt's keine Videoüberwachung in der Garage, die das beweisen würde?

erlgrey

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keinesfalls reagieren

nfin1te

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Zitat aus einem Post von charmin
Das glaubt dir keiner dass du nicht die Partei beim Anwalt warst. :D

War ich aber wirklich nicht :D
Ich hab mich nur bei der Hausverwaltung beschwert, die ist zum Anwalt. :p

BiG_WEaSeL

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Außerdem „wohnt“ hoffentlich niemand in der Garage, wegen "Sie wohnen nicht alleine in der Garage“ :D

sp33d

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Lass dich da auf nix ein, er hat in seinem FB Post (der Papi entladet die Schwangere Frau/Einkauf -Nummer blende ich aus... weil obviously) eh indirekt zugegeben, dass er widerrechtlich auf einem nicht gegenzeichneten Platz stand.

Du müsstest deine "Anschuldigungen" dann auch beweisen.. und schon bist im Strudel der Idiocracy..

Top, dass die HVW hier gleich reagiert hat.

rad1oactive

knows about the birb
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Nix antworten, bringt nix bei so einem Realitätsverweigerer.
Einfach ignorieren und hoffe , dass es damit erledigt ist.

rastullah

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Aus professioneller Erfahrung ist das 1:1 die selbe Geschichte die jeder erzählt der den eingeschriebenen Brief erhält. Das oder die obligatorische Autopanne...

nfin1te

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Zitat aus einem Post von BiG_WEaSeL
Außerdem „wohnt“ hoffentlich niemand in der Garage, wegen "Sie wohnen nicht alleine in der Garage“ :D

Whoopsie. :D
Kann ich aktuell ausschließen.

Alles klar, habs mir eh auch schon gedacht, ich war nur wirklich irritiert von dem vielen Blödsinn in seinem Post. Hab schon überlegt, ob ich ihm viel Glück bei der in den Raum gestellten Gegenklage wünschen soll, weil jeder halbwegs ernstzunehmende Anwalt würd ihn mit der Story wieder weg schicken.

Nehme an, er war einfach pissed, weils ein Firmenauto is und ihm vllt. die Firma auch angestiegen ist.

Anyways. /Clarkson

Edit:
Zitat aus einem Post von D-Man
Gibt's keine Videoüberwachung in der Garage, die das beweisen würde?

Nein, gibts nicht, und wenn, würden die Aufnahmen wsl. nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, nehme ich an.
Bearbeitet von nfin1te am 11.07.2023, 19:17

vb3rzm

Addicted
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Wenn jemand so ausführlich und noch dazu mit unterschiedlichen Schriftgrößen :D reagiert, kann man das nur ignorieren. Das ärgert den am meisten
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