Gibt es Eine Rechtsgrundlage gegen fahrlässigen IT-Betrieb?
Redphex 25.10.2019 - 16:02 4471 19
Dreamforcer
New world Order
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Mängel aufzeigen und vom Chef der zu betreuend Firma unterschreiben lassen dass er über Mängel/ Probleme aufgeklärt worden ist und gut ist.
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rastullah
Here to stay
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Gibt bei einigen durchaus sensiblen Innungen inzwischen Regelungen. Siehe rak und Notariatskammer. Muss aber ehrlich zu geben, dass ich nicht weiß wie die exekutiert werden.
Wobei Mandanten inzwischen wegen sowas Anfragen wie ihre Daten geschützt werden und das auch entscheidend für die Mandatsentscheidung ist.
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Snoop
Here to stay
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Die Frage ist: was ist fahrlässig? Ist Leben in Gefahr wenn die Daten geleakt werden, oder das System ausfällt? Prinzipiell tritt nächstes Jahr das NISG in Kraft. Du kannst ja schauen, ob die Organisationen die ihr betreut darunter fallen. Falls ja, würde ich explizit schriftlich darauf aufmerksam machen. Wichtig ist halt, dass du das thema intern ansprichst. Manchmal (sollte zwar nicht sein, aber wir leben in einer sich schnell ändernden Welt) ists auch Unwissenheit und schlecht geschultes Personal, was zu solchen Situationen führt.
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11Fire01
Here to stay
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hast du deinen kunden dann am ende die it nach iso norm xy erklärt? nur so aus neugierde
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roscoe
tinkerer
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Es gibt wenigstens in bestimmten Bereichen und/oder Branchen Bestimmungen, was der Kunde wie zu tun hat. Beispielsweise wenn eine Registrierkassen-Kontrolle vom Finanzamt durchgeführt wird - es muss eine Datensicherung geben. Ausfall und Wiederinbetriebnahme der RK bzw. der Sicherungseinrichtung muss innert 48 Stunden gemeldet werden. Wenn ich einen Kunden habe, der eindeutig gegen Best-Practices handeln will oder bei wichtigen Dingen beratungsresistent ist, schreibe ich auf die Rechnung sinngemäß "auf ausdrücklichen Kundenwunsch x gemacht entgegen Empfehlung y". Gegen Windmühlen zu kämpfen hat ansonsten nur im literarischen Umfeld seine Berechtigung. Irgendwann schreib ich ein Buch
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