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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2826783 21402 Thread rating
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AdRy

Auferstanden
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Für LKWs gibt es auch oft niedrigere Höchstgeschwindigkeiten, daher ist die Begründung komplett sinnlos. Kann man sowas denn nicht mehr anfechten? Wer "kontrolliert" das Höchstgericht? Vl. muss man sich bei der EU aufregen.

daisho

SHODAN
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Der Verfassungsgerichtshof IST bereits das Kontrollorgan, die schauen "nur mehr" ob eine vorherige Entscheidung eines Gerichts verfassungsmäßig korrekt ist.

InfiX

she/her
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Zitat von XeroXs
Finde das Ergebnis zwar schlüssig (Feinstaub kommt ja kaum vom Motor, viel mehr von der Straße), die Begründung ist aber mehr als nur konfus.

^this, die begründung ist natürlich schmafu, ein e-auto wirbelt bei hohen geschwindigkeiten genauso viel feinstaub auf wie ein benziner, ein LKW dagegen umso mehr.

wergor

connoisseur de mimi
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für meine küchenwaage suche ich AAA batterien, vorzugsweise solche, die nicht nach 1 jahr auslaufen und das batteriefach versauen wie der ******dreck vom ikea :mad:. hat jemand empfehlungen?

22zaphod22

chocolate jesus
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ich hab in sämtlichen geräten die keine hochleistungsbatterien benötigen die vom müller - seit jahren und noch nie eine ausgelaufen ... ob sie genauso "gut" sind von der leistung / langlebigkeit ist in dem fall schwer einzuschätzen weil eh nur alle paar jahre getauscht wird und kein vergleichsgerät bzw. nutzung nicht wirklich messbar

InfiX

she/her
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eneloop (jaja sind keine "batterien" :p)

Wop2k

MATRICULATED
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Ich würde auch zu Eneloop raten. Sind mir noch nie ausgeronnen, auch in einer Waage sinnvoll verwendbar und wenn sie leer sind sind sie kein Sondermüll.

NeM

OC Addicted
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Ich hatte mal einen Arzt, der in einem dicken Heft handgeschriebene Notizen über seine Patienten machte, der Arzt ist aber irgendwann gestorben.

Was passiert mit diesen Notizen etc.? Wird das weggeschmissen, an wen anderen übergeben, irgendwo eingelagert?

22zaphod22

chocolate jesus
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die "frau doktor" erpresst ihre canasta freundinnen damit ...

NeM

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Die war schon tot als ich dort war.

clauskadrnoschka

still oc.at-addicted
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Wahrscheinlich taucht das Büchlein in irgendeinen Nachlass auf...wo's wieder keinen interessiert; kaum vorstellbar, das Notizen i-wo archiviert werden (müssen)...

NeM

OC Addicted
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Naja, es waren schon detailierte Notizen über die Patienten (bei jedem Besuch wurden welche gemacht, d.h. bald mehrseitig pro Patient), ich kann mir nicht vorstellen dass so ein Buch aus einer Arztpraxis einfach quasi irgendwer bekommt, der dann über jedes Leiden von jedem Patienten nachlesen kann...

AdRy

Auferstanden
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Die Schrift von Ärzten kann doch sowieso keiner lesen, außer derjenige der es geschrieben hat :D sncr

NeM

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Der Typ hat langsamst und in Schönschrift geschrieben, der saß echt minutenlang da und hat geschrieben und geschrieben... :D

eitschpi

alpakaflüsterer
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Zitat
Im Falle des Ablebens eines Kassenarztes oder einen niedergelassenen Arztes ohne Kassenverträge gilt gemäß § 51 Abs. 4 Ärztegesetz die Verpflichtung des Planstellen- bzw. Ordinationsnachfolgers zur Übernahme der Dokumentation. Stirbt jedoch ein niedergelassener Arzt oder Wohnsitzarzt ohne Nachfolger, so hat der Erbe die Dokumentation an die Landesregierung oder an einen von dieser benannten Dritten zu übermitteln. Im Falle automationsunterstützter Führung der Dokumentation ist diese erforderlichenfalls nach entsprechender Sicherung der Daten auf geeigneten Datenträgern zur Einhaltung der Aufbewahrungspflicht unwiederbringlich zu löschen. Eine Löschung erfolgt auch im Falle des Ablaufes der Aufbewahrungsfrist, diese Löschung bzw. Vernichtung sollte dann endgültig sein, d.h. dass sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
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