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Hi,
Habt ihr mit sowas schon zu tun gehabt - auf Anfrage von einem Transfer von eigener Domain zu anderem Provider wurde gesagt, dass dies nur nach der Kündigung (aller Leistungen) stattfinden kann.
Draufhin wurde unserseits eine Kündigung ausgesprochen. Jetzt wird das AuthCode nicht ausgegeben bis die Schlussrechnung bezahlt wird.
Ist es üblich so Domain als Geisel zu nehmen?
Wisst ihr wie es eigentlich Rechtlich in diesem Fall aussieht?
lg
PS: Für solches Benehmen gibt es absolut kein Grund da alle Rechningen seit 20 Jahren pünktlichst bezahlt wurden.
Zitat aus einem Post von ZAROIst es üblich so Domain als Geisel zu nehmen?
Wisst ihr wie es eigentlich Rechtlich in diesem Fall aussieht?
Üblich ist es definitiv nicht, aber es ist sicher schon manchmal passiert. kann mich auch hier an Erzählungen erinnern.
afair ist der einzige weg dich an die jeweilige domain-registry zu wenden und dort zu intervenieren wenn es keine einigung gibt bzw. nichts passiert
So etwas habe ich auch noch nicht gehört. Welcher Provider ist es den Überhaupt?
Dürfen tun sie das nicht.
Name and shame them.
kann es sein, dass ihr da schon mal probleme mit der zahlungsmoral gehabt habt?
Zitat aus einem Post von userohnenamenafair ist der einzige weg dich an die jeweilige domain-registry zu wenden und dort zu intervenieren wenn es keine einigung gibt bzw. nichts passiert
Nein nicht üblich, aber sowas gibt es immer wieder. Bei vielen Providern ist die Domain auch intern der identifier und ohne Domain geht dann nichts.
Was zu interessanten Effekten führt wenn die Domain vor dem Hosting Vertrag abläuft.
Kündigung geht nicht ohne den Vertrag komplett gezahlt zu haben.
Wenn es eine .at Domain ist dann gibt es das Emergency Verfahren. Bzw kann der neue Provider einen "Bestätigungs-Token" anfordern mit dem der Transfer erzwungen wird
was heißt eigene Domain? Seid ihr als Inhaber eingetragen? Oder ist der Inhaber der Anbieter und das war Teil des Produktes, welches ihr bezogen habt?
Was heißt Schlussrechnung, wenn ihr - lt. deiner Aussage- eh alles bezahlt habt?
Ich hatte den Fall, dass der Provider insolvent war und ein anderer Provider die Kunden übernommen hat. Der neue wollte den Code nur rausrücken, wenn man sich bei ihm anmeldet. Ich habe dann den Auth Code über die Registry angefordert. Musste ich zwei mal machen, dürfte beim ersten Mal verloren gegangen sein. Zum Glück habe ich schon damals einen externen DNS verwendet, daher war das Umleiten auf einen anderen Webspace kein Problem und ich nicht unter Zeitdruck.
nic.at (für AT Domains zuständig iirc) schreibt z.B.
ZitatThe domain holder can request the AuthInfo code from his Internet service provider at any time (often it can also be requested via customer portals).Once you have received the AuthInfo code, you communicate it to your new Internet service provider so that he can transfer your domain. After successful transfer, the Internet service provider should set a new AuthInfo code, because the old one will otherwise remain valid. Note: Your current Internet service provider is required to provide you with the AuthInfo code, even if e.g. old invoices are still outstanding.
ZitatYour registrar may allow you, via an online interface tool, to generate and manage your own AuthInfo code. If not, you will need to contact your registrar directly to obtain it. Your registrar must provide you with the AuthInfo code within five (5) calendar days of your request.
Nein, sie dürfen die Domain nicht als "Geisel" halten. Der AuthCode ist dann auch zeitlich beschränkt und muss dann nochmal übergeben werden, falls ausgelaufen.
Habe solche Fälle schon gehabt, wo mich die Leute kontaktiert haben. Wenn du ihnen die Rechtslage vorliest, dann rücken sie es meistens raus.
Schau einmal was in den AGBs steht. Kenne keinen Provider, der sowas machen darf.
glaub da können sie sich auch wenns in den AGBs steht brausen gehen... aber zur sicherheit würd ich den Rechtschutz noch befragen. Bzw. wenns kostenfrei is sollen die gleich was aufsetzen. Mit Anwaltschreiben gehts meist schneller
Zitat aus einem Post von daishonic.at (für AT Domains zuständig iirc) schreibt z.B.
ICANN (.com, .net, ...) legt z.B. fest
Also ich weiß nicht was dein aktueller Anbieter für Bullshit redet. Wenn Rechtsschutz für das Thema vorhanden kann man dem das sicher übergeben oder dem Provider darauf hin ansprechen bevor der Anwaltsbrief kommt.
Persönlich finde ich kündigen bevor die Domain umgezogen ist cringy, im Problemfall sitzt man dann plötzlich ohne seiner ev. bekannten Domain da und deine Seite ist quasi offline!?
Was ich beim durchstöbern gesehen habe (bei ICANN z.B.) ist aber dass es Fälle gibt wo man ev. keinen Auth-Code bekommt bzw. nicht umziehen kann - bei ICANN z.B. wenn innerhalb von 60 Tagen etwas an der Domain geändert wurde ("Why can't I transfer a domain name I just registered to another registrar?").
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