Arbeitnehmerveranlagung - Seite 180

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.Gh#Z7 schrieb am 12.01.2024 um 10:45

Zitat
Zum Thema: ich hab meine Internetkosten die letzten 2 jahre anteilig (60%) in die Arbeitnehmerveranlagung reingenommen. Ob das korrekt war lassen wir mal aus. Interessanter wär ob ichs heuer noch machen kann :)

von Captain Kirk - ist im abgesplitteten Thread gelande.

Hat sich hier was geändert? Ich hab (bei 99%) Homeoffice mein Internet auch immer dabei.


Cuero schrieb am 12.01.2024 um 17:04

Ich nehme das Internet auch immer mit hinein (mit 60%) - mir wird beruflich kein internetzugang zur verfügung gestellt, dadurch passt das auch. wenn du vom office internet bezahlt bekommst, ists was anderes. hatte dazu auch mal kontakt mitm BMF/finanzamt - wenn es so ein "all-in"-tarif ist, wo auch fernsehen, etc. dabei ist, muss man nochmal bissl runter rechnen bzw. die 60% vom reinen internet-tarif nehmen.


Ronnie schrieb am 05.02.2024 um 11:32

Reisekosten für Weiterbildung, Studium können doch auch als Werbungskosten angegeben werden.
Ich nehme an, die Kosten sind unter 722 Fortbildungskosten einzutragen und nicht bei 721 Beruflich veranlasste Reisekosten?

PS: Fahrtenbuch ist vorhanden


voyager schrieb am 05.02.2024 um 11:55

genau, reisekosten, Hotell,.. .zur Fortbildung gehört zur Fortbildung dazu


BiG_WEaSeL schrieb am 05.02.2024 um 12:06

genauso wie Bücher und Übernachtungskosten.


Ronnie schrieb am 05.02.2024 um 12:28

Bücher auch trennen? Dachte das kommt alles in Fachliteratur rein


BiG_WEaSeL schrieb am 05.02.2024 um 12:31

Die AK sagt: "Sämtliche Werbungskosten die Bildungsmaßnahmen betreffen sind in der Arbeitnehmerveranlagung unter der Kennzahl 722 geltend zu machen."


sp33d schrieb am 07.02.2024 um 17:44

Nach über 10 Jahren hat das Gericht gesprochen.. Alleiniges Sorgerecht!
Klingt alles recht Wild,.. lange Geschichte. Es geht jedem (auch dem Gegenpart) damit besser.. :)

[x] Alimente bzw. von mir höhnisch "bitte-nicht-alles-auf-einmal-ausgeben-summe" genannt, werden von der BH überweisen.
(Mir ist klar, dass ich nun als "Alimenteempfänger" (Rolle hat sich gedreht),.. diese auch nicht mehr absetzen kann, bzw.. könnte nur die Zeitspanne zwischen Jan-März.2023)
[x] Familienbonus Plus konnte ohnehin nur von mir beantragt werden, da der "andere Erzeuger/Gegenpart" keine Lohnsteuer gezahlt hat.
[x] Alleinerzieherabsetzbetrag, da 2023 >7 Monate Kinderbeihilfe bezogen wurde. ("Alleinverdiener" ist ein anderes paar Schuhe, da fall ich nicht rein.)

Muss ich (also als einer der nach 10 Jahren wieder ins Vater-Business einsteigt) dabei noch weitere Themen beachten?
(Kann sein, dass ich diverse Themen auch vergessen hab beim aufzählen, Finanzonline wird gerade gewartet ^.^, sonst hätt ich natürlich nachgeschaut.)

Alleinerziehende Papis, gebt mir etwas Starthilfe.. ;)
Danke


HP schrieb am 07.02.2024 um 20:37

Alle möglichen Kinderbetreuungskosten kannst du absetzen.


daisho schrieb am 07.02.2024 um 21:33

Ab 2019 übernimmt das der Familienbonus Plus oder gibt es bei Alleinerziehung alternative Regelung?


HP schrieb am 08.02.2024 um 09:46

Mein Steuerberater verlangt jedes Jahr (ich beziehe auch Familienbonus Plus), alle Kinderbetreuungskosten. Also dürfte da es wohl irgendeine Möglichkeit weitergeben. Ich empfehle sowieso wenigstens mal eine Stunde in einen Steuerberater zu investieren, das zahlt sich fast immer aus.


.Gh#Z7 schrieb am 08.02.2024 um 12:09

Irgendeine Nichtstandardfall @ HP? Ansonsten ist die gelbe Box recht klar, auch Verwandtschaft beim Steuerberater hat mir das damals so bestätigt: https://www.oesterreich.gv.at/theme...ite.370600.html


HP schrieb am 08.02.2024 um 12:16

Ich hab 3 Kinder, 19, 14 und 3 Jahre alt. Die 2 großen sind aus erster "Ehe", leben aber zu 50% bei mir. Beziehen tu ich aber den kompletten Familienbonus Plus. Vielleicht hat es ja damit zu tun.


LJ schrieb am 09.02.2024 um 08:52

Frage zu den Sonderausgaben: Meine Mutter ist letzten Mai verstorben und ich habe alle Kosten getragen. Es ist jetzt aber absehbar dass mir die Kosten durch ihre Aktiva ersetzt werden, jedoch ist noch unklar wie lange es dauern wird. Wie seht ihr das - kann ich es trotzdem als Sonderausgaben für 2023 absetzen - immerhin fehlt mir das Geld ja trotzdem bald ein Jahr lang...


DAO schrieb am 09.02.2024 um 08:53

@lj
ich denke das ist keine gute idee das zu tun




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