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Hier auch heute
ich habe Internet und Handy und z.B. den Drucker dort rein ... werde ich heuer auch wieder so machenZitat aus einem Post von JDKHm, so ganz Blick ich heuer nicht durch.
Letztes Jahr habe ich die ANV bei den AK Steuerspartagen gemacht und der nette Herr dort hat mir meine Ausgaben wie folgt eingeordnet:
- Arbeitszimmer (angenommene Miete) + 60% vom Internet in "Sonstige Werbungskosten, die nicht unter die Kennzahlen 169, 719, 720, 721, 722, 300, 723 und 159 fallen"
- Geräte gar nicht, da unter der Home Office Pauschale (das Finanzonline Erklärvideo sagt aber man soll sie trotzdem unter "Digitale Arbeitsmittel KZ 169" eintragen ?)
Heuer will ich das wieder alleine machen und frag mich wie ich das nun mit den ergonomischen Möbeln und dem Arbeitszimmer vereinbaren soll.
Unter KZ 158 fürs ergonomische Mobiliar steht explizit, es darf dann keine Eintragung in KZ 159 (= Arbeitszimmer) erfolgen (und vice versa).
Heißt das, dass ich nur entweder die Möbel ODER das Arbeitszimmer absetzen kann, oder soll ich dann alles zusammen in KZ 159 eintragen?
Oder gar unter KZ 724, so wie das Jahr davor?
Laut Formular gehört "Internet" auch unter KZ 169, ist das neu?
Hat schon jemand das Geld bekommen, wo der Besxheid vorige Woche kam?
Hat schon jemand das Geld bekommen, wo der Bescheid vorige Woche kam?
Ja, dürfte heute kommen....
(Ich seh zwar noch keine Buchungszeile im Elba, der Betrag ist aber schon da ... )
Wann hast du den Bescheid erhalten?
26.3.
Hmmm mein Bescheid ist auch mit 26.03. datiert -erhalten hab ich ihn am 27.03. Geld ist aber noch keines da
Antrag: Fr 05.04.2024
Bescheid: Sa 06.04.2024
Geld: Do 11.04.2024
war also wieder mal einer der glücklichen bei denen das rasant durch ging.
Zitat aus einem Post von 22zaphod22Der Herr der mir seine Email Adresse gegeben hat antwortet natürlich nicht - Auskunft am Tel: "sie müssen sich gedulden - der Lohnzettel wird schon irgendwo sein und irgendwer wird ihn bearbeiten und dann taucht er irgendwann im finanzonline auf"
ich bin in der falschen Branche ... irgenwie irgendwo irgendwann ... bau ich dir ein schloss aus Sand ...
Zitat aus einem Post von pirate manIch nehme an sämtliche Gehaltsangaben bzw. Höchstgrenzen sind als Brutto zu sehen?
Wenn ich den Kindermehrbetrag auswähle, steht im Berechnungsblatt der Vorberechnung ...
Den Kindermehrbetrag haben wir nicht berücksichtigt.
Der Grund: Die Tarifsteuer übersteigt den maßgeblichen Betrag.
Mit dem Mehrkindzuschlag steht im Berechnungsblatt zwar nix drinnen, die Vorberechnung ändert sich aber auch hier nicht.
Ich nehme mal an, dass du/ihr da drüber seid?
Kindermehrzuschlag: https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...s-plus.html#900
Zitat1. Einkünfte oder Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld bzw. Pflegekarenzgeld Es müssen an zumindest 30 Tagen im Jahr 2024 steuerpflichtige betriebliche oder nichtselbständige Einkünfte erzielt worden sein oder im gesamten Jahr 2024 Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen worden sein.
2. Kein oder ein geringes Einkommen
Bei einem Kind 16.316 Euro (Einkommensteuer unter 700 Euro*)
Bei zwei Kindern 19.816 Euro (Einkommensteuer unter 1.400 Euro*)
Bei drei Kindern 22.483 Euro (Einkommensteuer unter 2.100 Euro*)
Bei vier Kindern 24.817 Euro (Einkommensteuer unter 2.800 Euro*)
Bei weiteren Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend: für jedes Kind ist dazu ein Erhöhungsbetrag an Einkommensteuer von 700 Euro zu berücksichtigen
ZitatEs besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Die jährliche Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, beträgt 55.000 Euro.
Na servas, wenn ich für 2023 den Steuerausgleich machen will, wird also das Einkommen von 2022 herangezogen für den Mehrkindzuschlag. Nachdem meine Frau da noch - zumindest teilweise - gearbeitet hat, ist's klar, dass wir da über den 55.000 € sind. Vorallem ist der Betrag ja vermutlich - wie alles - brutto zu sehen, nehme ich an (wirklich stehen tut das allerdings nirgends).
Wenn im Berechnungsblatt einfach stehen würde, dass das Einkommen überschritten ist, wär's eindeutig und man müsste nicht grübeln warum.
Beim Kindermehrbetrag schaffen's das ja auch. Da steht's zwar etwas kryptisch mit Tarifsteuer, aber man weiß was gemeint ist.
Ja, Brutto (mit Einschränkungen):
Zitat...wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr...
ZitatDie Berechnung des für die Gewährung des Mehrkindzuschlages zulässigen Familieneinkommens erfolgt analog der Ermittlung des für die Gewährung der Familienbeihilfe zulässigen Einkommens eines Kindes. Informationen zur Berechnung des zulässigen Einkommens finden sich auf der Seite "Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe".
ZitatNa servas, wenn ich für 2023 den Steuerausgleich machen will, wird also das Einkommen von 2022 herangezogen für den Mehrkindzuschlag.
OK, "zu versteuernd" ist brutto, logisch.
Pfff, die Formulierungen sind teilweise echt etwas kompliziet wie ich finde.
Aufgrund deines 2. Quotes hätte ich es jetzt so verstanden, als wäre die Zuverdienstgrenze für den Mehrkindzuschlag 15.000 € brutto, also soviel wie ein Kind dazuverdienen darf, damit die Eltern Familienbeihilfe bekommen.
Hab ich aber wohl missverstanden wegen den 55.000 €
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