Klage gegen Abmahnung - Unterstützungsaufruf des Supernature-Forums - Seite 2

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Hubman schrieb am 14.04.2006 um 20:29

Zitat von Medice
Ich persönlich finde diese ganze Abmahnerei ja eigentlich eine Perversion, die es in einem Rechtsstaat nicht zu geben hat. Der Staat und nur der Staat, bzw dessen Richterriege, hat festzustellen, ob irgendwelche Rechte verletzt wurden, und nicht irgendwelche Kassierer, die sich Honorarnoten erwürfeln...

das was in den letzten jahren unter abmahnungen gefallen ist, ist ja ein altes juristisches konstrukt, das früher nicht/kaum so genutzt wurde (bzw. die gesetzgebung für die weite welt des wwws oft wenig bis garnicht angepasst wurde und man teilweise passende gesetzte draufstülpt bzw. erst spät erkannt hat, dass diese anzuwenden wären)

@nicolas conte; imho gehts in vielen fällen nicht darum, das die rechte des abmahners verletzt werden, sondern darum, dass der Abmahnende einen "Rechtsbruch" der ihn praktisch nichts angeht erkennt und für das abmahnen (aufmerksam machen) etwas in Rechnung stellt

so zumindest kommts öfters vor; natürlich gibts noch viele andere ausprägungen(mehrheit oder nicht, keine ahnung), die ich nicht beschreiben kann, weil ich kein jurist bin; aber der obige fall ist mir so ähnlich von einem juristen erklärt worden (hab sicher die hälfte vergessen) und ist auch gesetzlich gedeckt (sowohl in österreich als auch in deutschland)

(ich hasse es halbwissen zu verbreiten, muss mich jetzt dringend mal wieder informieren)

Zitat von nicolas conte
also gerade in einem rechtsstaat sollte jeder die möglichkeit haben, vorzugehen, wenn er glaubt, dass seine rechte verletzt werden.
mit dem geb ich dir natürlich recht


Cobase schrieb am 15.04.2006 um 13:07

Das Urteil zeugt eigentlich nur vom geistigen Zustand der Verfasser: http://www.r-archiv.de/article2379.html

Zitat
Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie 5 7 StVG, 5833 Satz 1 BGB, § 84 Ameimittelgesetz).
Ein Webforum zur Meinungsäußerung ist also eine "besonders gefährliche Einrichtung"? :o Und für so etwas hat der Verfasser wirklich 4 Monate gebraucht?


Wer noch mehr zum alltäglichen deutschen Richterwahnsinn erfahren möchte: http://www.buskeismus.de/


flying_teapot schrieb am 04.05.2006 um 03:34

So, die Klage ist eingereicht :

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72586

*Daumen drück*

Nostalgia.


Zaphod schrieb am 04.05.2006 um 03:55

Zitat von Pyros
Aus und vorbei:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Was bedeutet das für oc.at?

wir haben immer noch österreichisches recht :)


M.I.P.S. schrieb am 04.05.2006 um 13:39

Wenn ich richtig informiert bin, wird das in Österreich von §16 und §18.1 ECG geregelt.


dosen schrieb am 04.05.2006 um 15:51

Zitat von M.I.P.S.
Wenn ich richtig informiert bin, wird das in Österreich von §16 und §18.1 ECG geregelt.

hättest uns gleich links dazu geben können ;)

http://www.multimedia-law.at/db3/ec12.html
Zitat
Zutreffend ist aber, dass auch ein Host-Provider von der Haftung für die von ihm gespeicherten fremden Inhalte nicht verantwortlich ist, wenn er von der Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hatte bzw ihm solche Tatsachen/Umstände, aus denen eine Rechtswidrigkeit offensichtlich wird, auch nicht bewusst waren.

ob sich das aber so auf foren umwälzen lässt - da gehts ja um printmedien und onlinemagazine...

was aber das damit zu tun hat -> ka :D


M.I.P.S. schrieb am 04.05.2006 um 16:21

Zitat von dosensteck
hättest uns gleich links dazu geben können ;)

http://www.multimedia-law.at/db3/ec12.html


ob sich das aber so auf foren umwälzen lässt - da gehts ja um printmedien und onlinemagazine...

was aber das damit zu tun hat -> ka :D

Link auf das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes gabs hier schon, aber für alle, die sich vorhergehende Seiten von Threads prinzipiell nicht durchlesen:
http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Dort bei [Abkürzung] "ECG" eingeben.


dosen schrieb am 04.05.2006 um 22:56

http://www.orf.at ich find das schon oarg mit den blauen was da 2002 im februar gesagt haben. artikel pls selbst raussuchen, ich red nur gscheid daher.

verstehst du jetzt was ich meine?


Spikx schrieb am 05.05.2006 um 00:01

Zitat von dosensteck
http://www.orf.at ich find das schon oarg mit den blauen was da 2002 im februar gesagt haben. artikel pls selbst raussuchen, ich red nur gscheid daher.

verstehst du jetzt was ich meine?
Evt. hat er sich auch nur vom JavaScript und den Frames täuschen lassen und wusste nicht wie er direkt verlinken sollte ;)


Cobase schrieb am 21.01.2007 um 18:21

Die nächste Runde:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84010
http://www.computerbase.de/news/wir...nature_2_maerz/

Zitat
Nach Angaben der Geuß vertretenden Kanzei habe der Richter erklärt, dass ein Forenbetreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Beiträge hafte. Die Menge der Postings sei rechtlich unerheblich. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen – egal ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.
Ein Hoch auf die deutsche Rechtsprechung. :rolleyes:


Dreamforcer schrieb am 21.01.2007 um 18:24

lol ja sowas find ich einfach ein witz, ich hoff da schlissen sich ein paar zusammen und klagen auch noch vom eu gerichtshof denn der ist mit den entscheidungen doch ein bischen besser (oft) als die deutschen selbst, grad was die magie "internet" anbelangt


Cobase schrieb am 21.01.2007 um 18:31

Ob die architektonischen Details der Gebäude der hanseatischen Justiz nicht doch auf die Belegschaft abfärbt?

http://www.buskeismus.de/lghh_zk_24...ist_uns_Mahnung

Immerhin wird man da ständig an die "glorreichen" Zeiten erinnert....


semteX schrieb am 21.01.2007 um 22:07

Zitat von Cobase
Die nächste Runde:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84010
http://www.computerbase.de/news/wir...nature_2_maerz/


Ein Hoch auf die deutsche Rechtsprechung. :rolleyes:
wenn ma sich diese mitschrift durchlest dann kann ma eigentlich nur noch heulend davonlaufn, von rechtssprechung ist da keine rede mehr


daisho schrieb am 21.01.2007 um 22:11

Der Richter hat anscheinend auch keine Ahnung vom Internet ... sonst hätte er wohl nie so entschieden. (Posts im vorhinein prüfen ... :rolleyes:)
Oder es sind sonstige Mittel geflossen :o

/Edit: Wurde eigentlich schon nachgeprüft ob das Urteil eventuell Verfassungswidrig ist? Weil dann kanns ja angefochten werden ...


Hokum schrieb am 22.01.2007 um 18:30

Zitat
der auch aktiv im Forum poste


schlupfloch?




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