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Anzeige wegen Parkens

cr0ssSyntaX 27.03.2017 - 21:14 4268 17
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cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Hallo Leute,

ich bin von einer anonymen Person angezeigt worden, weil ich anscheinend falsch geparkt habe. Bei der Kreuzung ist keine Ampel vorhanden. Die Parkplätze sind nicht markiert. Ich habe laut der MA67 das Auto NICHT 5m hinter dem Zebrastreifen geparkt und wurde somit angezeigt. Das Auto stand am Eck des Hauses neben an. Der Wasserhydrant wurde nicht blockiert.

Ich bin nach dem Einparken extra noch einmal zum Zebrastreifen gegangen, um mich zu vergewissern, dass dere Abstand passt und ich die Sicht nicht behindere. Noch dazu geht es wo ich stehe bergab.

Bitte um Hilfe, was ich da sagen kann. Mein Vater meint, dass es in Ordnung ist. Es sind zwar keine 5m, aber ich habe direkt bei der Ecke des Gebäudes geparkt und der Parkplatz ist nicht gekennzeichnet. Ich sehe mich in der Rechtslage als unschuldig.

Foto:
foto-27-03-17-14-32-15_221387.jpg

Cobase

Mr. RAM
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Ist das eine Einbahn?

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Zitat von Cobase
Ist das eine Einbahn?

Nein ist sie nicht. Die Straße ist recht klein.

Ronnie

-
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Ich versteh deine Argumentation mit dem häusereck nicht, das hätte ich so noch nie gehört.

Und wenn das keine einbahn ist, ... Das sind nun mal keine 5m, auch wenn man es gewohnt ist dass man über solche Sachen gerne mal drüber weg sieht, wenn einer die StVO zu genau nimmt, bist du im unrecht imho

Cobase

Mr. RAM
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Zitat von cr0ssSyntaX
Nein ist sie nicht. Die Straße ist recht klein.
Dann mußt du 5 Meter Abstand VOR dem Schutzweg aus Sicht des ankomenden Verkehrs lassen.

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Zitat von Ronnie
Ich versteh deine Argumentation mit dem häusereck nicht, das hätte ich so noch nie gehört.

Und wenn das keine einbahn ist, ... Das sind nun mal keine 5m, auch wenn man es gewohnt ist dass man über solche Sachen gerne mal drüber weg sieht, wenn einer die StVO zu genau nimmt, bist du im unrecht imho

Wenn mans genau nimmt, stimmt das schon. Das ist ja klar, sonst wärs ja keine Anzeige. :D Ich finde es trotzdem ein wenig übertrieben. Wenn die Sicht gegeben ist und den Verkehr nicht hindert. Auf der anderen Seite ist zB Parkverbot. Da, wo ich geparkt habe, stehen meistens LKWs, die bis zum Zebrastreifen reichen. Da sagt mir einer, dass das erlaubt ist? :P

xtrm

social assassin
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Bei uns parkt jeder bis zur Kreuzung (super nervig, man sieht den Verkehr nie gscheit, wenn man rausfahren will), wenn ich da jeden anzeigen würde, wär das ein Vollzeitjob :D.

InfiX

she/her
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Zitat von xtrm
Bei uns parkt jeder bis zur Kreuzung (super nervig, man sieht den Verkehr nie gscheit, wenn man rausfahren will), wenn ich da jeden anzeigen würde, wär das ein Vollzeitjob :D.

^this, in dem fall hat das wohl jemand zu seinem vollzeitjob gemacht ^^

Vinci

hatin' on summer
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Würde man solche Fälle in Wien regelmäßig strafen, dann könnte man damit binnen einem Jahr die Hypo abzahlen...

Du hast einfach deppate Oaschlöcher als Nachbarn. :/

kleinerChemiker

Here to stay
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Rechtschutz und Anwalt fragen ftw. Ich bilde mir ein, es gab auch mal eine Änderung wegen der vielen privaten Geschwindigkeitsmessungen, dass die nicht mehr erlaubt sind. Vieleicht betrifft das auch generell annonyme Anzeigen.

Du könntest auch das Foto anzweifeln. Könnte ja digital nachbearbeitet worden sein.

böhmi

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Spießer
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Mich hat jemand wegen des Parkens vor meiner Haustüre in 2 Jahren schon 20 mal angezeigt.
Die ersten 19 mal hat die örtliche Polizeiwache nichts unternommen, weil der "Anonyme Anzeiger" denen sehr gut bekannt ist und wöchentlich mit irgendwelchen Anzeigen dort aufmarschiert (Kleingartenverein in der Straße, ich vermute einen Zusammenhang).

Es ging hier um die Kombination von 3 Vergehen:

1) das Verparken einer Fahrspur (Freibleiben von 2 Fahrspuren)
Ich lebe in einer 30er Zone im Siedlungsgebiet, wenn das in allen 30er Zonen geahndet werden würde, hätte jede Stadt in Österreich ein paar Tausend Parkplätze zu wenig.
Dadurch wird das von der Polizei auch nicht exekutiert.

2) das Parken in einer "Kurve"
Die Straße macht genau an meiner Grundgrenze einen gaaanz leichten Knick (~10°), das Zählt somit als Kurve und darf auch nicht verparkt werden.

3) das Parken zu nah an der Kreuzung
Ich muss 5 Meter Abstand zur Kreuzung halten

Bei der Anzeige #20 wurde den Polizisten am Posten vom "Anonymen Anzeiger" eine Klage wegen Amtsmissbrauchs angedroht "wenn sich nichts ändert".
Also sind die Herren Inspektoren dann zu mir gekommen und wir haben gemeinsam an einer Lösung gearbeitet, wobei ich ihnen die Lage erklärt habe.
Beim Bau der Siedlung waren ja 2 Parkplätze pro Haus sowie Besucherparkplätze Pflicht lt. Bauordnung. Als 2 "Parkplätze" wurden die Garage sowie die Einfahrt zur Garage deklariert. Weiters hat jedes Haus 0,3 Besucherparkplätze, die von anderen Straßenbewohnern für die Zweitautos genutzt werden.

Wenn ich die Punkte 2+3 einhalten will, kann ich genau vor meiner Garageneinfahrt parken, Punkt 1 ist sowieso nicht relevant, das hat mir auch die Polizei bestätigt.

Anbei eine kleine Skizze der Situation:
click to enlarge
In Grün ist mein Grundstück eingezeichnet, nach oben ist die Einfahrt zum Kleingartenverein, die Siedlungsstraße geht von links unten nach rechts unten.
Die blauen Abschnitte mit 5m darf ich nicht verparken wegen Punkt 2 und Punkt 3.
Bleiben die beiden Abschnitte mit 4m+2m und die Breite der Garageneinfahrt.

Die Vorbesitzer des Hauses haben 6 Jahre lang in dem Bereich von 5+4m links von der Garageneinfahrt geparkt und es war nie ein Thema, jetzt hat der Hilfssheriff ein Problem damit.
Ich habe mit den Polizisten jetzt die Lösung vereinbart, dass ich mit meinem 5m langen Auto in dem orangen 4m-Bereich parke und somit die 5m nicht genau einhalte. Also ganz auf Anschlag zur Garageneinfahrt fahre, um möglichst viel Platz bis zur Kreuzung zu halten. Dann werden wir abwarten, ob es wieder zu einer Anzeige kommt. Rein optisch wird der Abstand damit eingehalten, falls der "Anonyme Anzeiger" also keinen Rollmeter dabei hat, sollte Ruhe sein.
Zusätzlich baue ich einen Carport, der mir jedoch für den Amarok nur Platz von April bis Oktober bietet, über den Sommer sind 2 Oldies in der Garage (sind ja etwas kleiner) und der Golf der Chefin steht im Carport.
Parke jetzt seit dem Herbst im (zukünftigen) Carport, den ich nur mit Müh und Not genehmigt bekommen habe. Wäre das Haus 2 Monate später gebaut worden, hätte ich zu wenig Grünfläche im "Vorgarten", wobei mein Garten rund um das Haus geht auf 3 Seiten. Als "Vorgarten" gilt aber nur der Bereich von der Fassade und Garage im 90° Winkel zur Straße, der Garten links von der Garage zählt nicht dazu...
Bin ich mal gespannt ob/wie der Herr Anzeiger in den nächsten Wochen reagiert, wenn mein Amarok wieder auf der Straße steht...

XeroXs

doh
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Die 5m Abstand vor dem Schutzweg sind imho ein anderes "Kaliber" als die 5m vor einer Kreuzung.. etwas Einblick zum Schutzweg macht halt schon Sinn, braucht nur ein Kind daherkommen und du siehst es sonst vielleicht erst zu spät.

AdRy

Auferstanden
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@böhmi

Warum parkst du nicht in der Garage oder in der Einfahrt wie es "offiziell" lt. Baubewilligung vorgesehen ist? Hast du mehr als 2 Autos?

HUJILU

Parkplatzrunner
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Parkverbot 5m vor einem Schutzweg find ich sehr gut. Leider in Wien Standard, dass hier die Einsicht nicht vorhanden ist.

böhmi

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Zitat von AdRy
@böhmi

Warum parkst du nicht in der Garage oder in der Einfahrt wie es "offiziell" lt. Baubewilligung vorgesehen ist? Hast du mehr als 2 Autos?

Weil meine Freundin und ich unterschiedliche (in meinem Fall auch flexible) Arbeitszeiten haben, so wie die meisten Paare?

Und ja, im Sommer stehen von unseren momentan 8 Autos (Bestand ständig schwankend) dann 4 zuhause (2 Alltagsrodeln und 2 von den Oldtimern). Der Rest steht in der externen Garage.

In die Garage (Innenmaße 2,5x9 Meter) passen nun mal nur 2 kleine Autos (zusätzlich zu Fahrrädern und Gartengeräten) oder ein Kombi.
Beim Amarok könnte ich in der Garage wegen der Breite (2,28m mit Spiegel) nicht ein- und aussteigen und er hat in der Länge auch nicht in der Garageneinfahrt Platz.

Und wenn jetzt jemand kommt mit "warum hast auch so einen riesen Kübel?":
Ich brauche 3to Anhängelast beruflich, kleiner gibt's da nix.
Und ich kaufe sicher kein zweites Firmenauto zum Heimfahren.
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