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Anzeige wegen Parkens

cr0ssSyntaX 27.03.2017 - 21:14 4085 17
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$yrus

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@böhmi
bei deinem Punkt 2 steig ich aus, warum wär bei dem 10° Knick das parken verboten? Ich find nur §24/1/b StVO "im Bereich von unübersichtlichen Kurven", kann bei nem leichten Knick eigentlich nicht der Fall sein, eine grundsätzliches Parkverbot in Kurven find ich gerade nicht...
Bearbeitet von $yrus am 28.03.2017, 11:25

böhmi

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Da steht das Nachbarhaus 4 Meter an der Grundgrenze, darum ist es wohl "unübersichtlich".

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Und das "unübersichtlich" gehört auch in Anführungszeichen => auf jedem von ihm eingezeichneten Parkplatz könnte man gut und ungefährlich (für alle Beteiligten!) parken.

Ich bin auch ein Feind von Überregulierung und "zu viel angaxn", aber die "5m vor dem Schutzweg" finde ich _sehr_ ok.
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