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BH-Strafen dürfen sich in der Werbepost verstecken

flying_teapot 05.04.2014 - 10:23 3161 4
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flying_teapot

Undiskutant
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Gerade im ÖAMTC Clubhefterl gelesen das die BHs nicht mehr RSa RSb verschicken müssen, die Strafbescheide dürfen auch als normaler Brief versendet werden.Der Fristenlauf wird von der Behörde einfach 3 Tage nach Abgabe an die Post gestartet.

http://ereader.autotouring.at/reade...g/STM/2014/4#12

Schon jemanden sowas untergekommen ? Find ich ja ärger bürgerfeindlich.

ftp.
Bearbeitet von flying_teapot am 05.04.2014, 10:36

HUJILU

Parkplatzrunner
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Ist nicht unbedingt unser Problem - sollen mir nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von HUJILU
Ist nicht unbedingt unser Problem - sollen mir nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe.

Sagst das auch wenn du ne andere Rechnung bekommst? :rolleyes:

HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von AdRy
Sagst das auch wenn du ne andere Rechnung bekommst? :rolleyes:
Ich hab aus dem ersten post herausgelesen, dass es hier darum geht, dass man als "Bestrafter" nicht nachvollziehen kann wenn man eine Strafe nicht zugestellt bekommt (RSa und RSb bekommt man ja eine Benachrichtigung).

Dieses Problem sehe ich nicht, da nicht beweisbar ist, dass man die Strafe erhaltet hat (bei RSa und RSb schon).

check?


edit: Andere Probleme wie zB "3 Tage nach Versand als "Zugestellt"" zählen sehe ich nicht. RSa und RSb bzw Einschreiben gilt ab Zustellung oder eben Benachrichtigung -a lso teilweise schon davor.


Va kommen die Anonymverfügungen doch eh schon meistens via normaler Post (nur Eisenstadt hat mir einen RSa geschrieben)
Bearbeitet von HUJILU am 05.04.2014, 16:22

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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das rechtlich stichhaltig?
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