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Fahren mit einem nicht angemeldeten KFZ

Garrett 21.04.2009 - 09:46 23017 26
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Garrett

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Hallo,

1. mit welchen Konsequenzen muss ein Lenker eines nicht angemeldeten KFZ (Motorrad) rechnen, wenn er von der Polizei angehalten wird?

2. was passiert im Falle eines Unfalles (evtl. mit Personenschaden)?

2.1 wäre es in diesem Falle egal ob man nun mit einem angemeldeten KFZ mit schweren Mängeln (keine Blinker, keine Spiegel,...) oder mit einem Unangemeldeten diesen Unfall hat?

Bitte konzentriert euch auf die Beantwortung der Fragen und lasst mal den ethischen Aspekt außen vor. Danke!

userohnenamen

leider kein name
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ad 2: der Fahrer wird wahrscheinlich alles zahlen müssen, vom krankenhausverband der umgewickelt is bis zu den gerichtskosten

ad 2.1: imho besser schwere mängel als gar kein kennzeichen, denn bei schweren mängeln hast trotzdem noch eine versicherung drauf, ohne kennzeichen hast genau gar nix

dosen

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1. Geldstrafe

2. Du bist nicht versichert, du zahlst dich dumm und dämlich

3. Anderer Fall, du bist Versichert, wenn diese Mängel nicht zum Unfall geführt haben muss die Versicherung auf jeden Fall zahlen.


Ich kenne jemanden der mit einen nicht angemeldeten Auto erwischt worden ist. Der hat eine schöne Strafe bekommen - waren damals noch in Schilling und war nicht wenig. Genau kann ich noch nachfragen falls ich denjenigen in nächster Zeit sehe... waren aber aufjedenfall mehr als 10000 Schilling.

maXX

16 bit herz
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kannst keinen anhänger organisieren?

Garrett

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Zitat von maXX
kannst keinen anhänger organisieren?
naja konkret geht es um 400m landstraße welche überwunden werden müssen.
entweder mit rund 400 EUR versicherung im jahr und nem angemeldeten moped oder eben "gratis" mit nem nicht angemeldeten.
hänger oder gar schieben ist definitiv nicht möglich.

ich müsste wirklich wissen, wie hoch die strafe für 1) ist.

Polyfire

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ris.bka.gv.at -> Bundesrecht
Suche nach Titel: Kraftfahrgesetz

bei § 37. Zulassung auf den Link ganz rechts (mit dem Tooltip "Geltende Rechtsvorschrift")


-->

§ 37. Zulassung


(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger sind auf Antrag und, soweit dies erforderlich ist, unter Vorschreibung entsprechender Auflagen zum Verkehr zuzulassen, wenn die im Abs. 2 angeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Zulassung ist auch anzusprechen, welches Kennzeichen gemäß § 48 das Fahrzeug zu führen hat.

[...]

§ 134. Strafbestimmungen


(1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, [...] , zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.

Garrett

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vielen dank polyfire. mit ris.bka.gv.at komm ich oft nicht zurecht. :)
jetzt wärs halt interessant, ob die 5.000 EUR durchaus realistisch sind oder ob es in der regel deutlich billiger wird...

dosen

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5000€ ist die Maximalstrafe und wird in Österreich nur selten angewandt ;)

Wenn es wirklich nur 400 Meter Landstrasse sind versteh ich nicht wo das problem beim Schieben ist? Ich würd mich einfach mitten in der Nacht draufhaun und das kurze Stück fahren. Soll jetzt aber kein Tipp sein.

Garrett

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die strecke muss ja nicht einmal überwunden werden sondern wöchentlich 1-2x ;) und das unter tags. und das möglichst schnell, damit keiner checkt, dass die pösen rowdies wieder in die schottergrube fahren. :)

Sagatasan

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wennst mit einem moped ohne kennzeichen auf einer öffentlichen strasse herumfährst musst halt auch damit rechnen, dass dich jemand anzeigt.

und du kannst davon ausgehen, dass du mehr strafe zahlst, als die verischerung für ein jahr kostet....

400m - fährst die dann jeden tag??

mit nem rollstuhl schaffst die auch in 5min :D



edit: achso - du hast einen gatschhupfer :)

fahr halt in der wiese / am acker :-)
Bearbeitet von Sagatasan am 21.04.2009, 10:36

Garrett

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Zitat von Sagatasan
edit: achso - du hast einen gatschhupfer :)
fahr halt in der wiese / am acker :-)
wenn da nicht der deppate fluß wäre, der zwischen ziel und ende verläuft. ;) und durchfurten will ich nicht, ist ein naturschutzgebiet. :D da bleibt dann nur die brücke (öffentl. strasse).

und genau darum gehts mir ja, für die "benützung der brücke" 400 EUR im jahr zahlen ;)

M4D M4X

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Auf der Brücke schieben?

wwi... 20m ??

XXL

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also ich kenn wen der hat seine immer bis zur schottergruppe bzw. zur ersten schotterstrasse geschoben :D

ein bus mit gscheid viel platz hinten wär imho die beste lösung, aber halt auch teuer :D

Garrett

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Zitat von M4D M4X
Auf der Brücke schieben?

wwi... 20m ??

es sind sicher 400m insgesamt, da ich aufgrund der topographie nicht direkt auf die brücke auf- und abfahren kann.

hänger/bus sind nicht möglich, weil... naja... das fahren in der schottergrube auch net ganz... legal ist, und wenn da ein hänger/bus mit kennzeichen vorm eingang steht, hamma wohl bald ein problem. ;)

Sagatasan

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dann ists aber eh schon wuascht - fahrts ohne kennzeichen - so kann man leichter unidentifiziert fliehen :D
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