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Frage zu Gewährleistung bei Autoreifen

Neo-=IuE=- 02.01.2013 - 21:35 8094 35
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Neo-=IuE=-

Here to stay
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Hatte heute auf der Autobahn bei 130 einen Defekt am rechten Hinterreifen. Die Reifen sind neu gekauft Anfang Oktober und Mitte Oktober aufgezogen bei einer Fachwerkstätte.

Wie schaut das mit Gewährleistung aus, denn ich bin mir sicher, dass ich nichts mit dem Auto erwischt habe (Autobahn mittlere Spur) und es ist der Schaden auch eindeutig seitlich und nicht auf der Lauffläche?

Hat da wer Erfahrung?

master blue

Mr. Anderson
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du musst nicht zwingend etwas auf der AB erwischt haben. kann auch ein folgeschaden sein.

interessante frage ist es aber allemal. vom prinzip her, sollte der ablauf der gleiche sein, wie sonst auch: 2 jahre gewährleistung, nach 6 monaten beweislastumkehr. heißt, der händler müsste dir beweisen, dass es kein materialfehler sondern eigen/fremdverschulden war. (wenn an der flanke, dann "gegen randstein gefahren" z.B.)

flying_teapot

Undiskutant
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bitte ins benzinbrüder forum verschieben.

klingt interessant...

ftp.

Turrican

Legend
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moved.

Neo-=IuE=-

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leider nicht relevant, nach master blues antwort habe ich mich erinnert, dass es wirklich der randstein bei der parkplatzausfahrt gewesen sein wird...
dort wo ich dann das erste mal auf der autobahn unterwegs war und paar kilometer mit 130-135 gefahren bin, ist es auch schon passiert. davor bin ich aber ca. 45 minuten überland und schnellstraße unterwegs gewesen.

in der situation wenn man auf der autobahn steht und auch sonst ist mir das mit dem randstein nicht eingefallen, obwohl eigentlich sehr eindeutig, aber der kurze wink hat mich wieder drüber nachdenken lassen und nach kurzem abwinken in gedanken ists mir wieder eingefallen :(

sicher eine interessante frage also, aber ich werd keine lösung bringen, denn der neue reifen ist schon bestellt.

defe

Wait what
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zwar läuft es bei der garantie und die ersten 6 monate bei der gewährleistung so, dass der verkäufer die beweislast hat.
sagt aber der verkäufer aus diesen und jenen gründen trotzdem nein (was auch nicht selten passiert - nicht nur bei reifen) bleibt einem auch nix andres übrig als rechtliche mittel zu ergreifen und darauf, dass das die wenigsten machen verlassen sich dann doch viele verkäufer/hersteller. besonders bei niedrigen beträgen wo ich jetzt einen reifen dazuzählen würde.

Neo-=IuE=-

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wenn ich keine schuld gehabt hätte, dann habe ich genau für solche fälle eine rechtschutzversicherung, die mir hilft

ccr


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Zitat von Neo-=IuE=-
wenn ich keine schuld gehabt hätte, dann habe ich genau für solche fälle eine rechtschutzversicherung, die mir hilft
Streitwert 65 Euro? Die werden Dir was pfeifen ;)

Neo-=IuE=-

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ich glaube kaum, dass die sich aussuchen können, wann sie mich vertreten...

Silvasurfer

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Zitat von Neo-=IuE=-
ich glaube kaum, dass die sich aussuchen können, wann sie mich vertreten...

ja können sie, bei mir steht das es ab einer geldbuße von 150eur und einen streitwert von 300 eur die rechtschutz aktiv werden kann. alles andere darunter ist immer separat mitn sachbearbeiter zu bereden.

jreckzigel

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hättest die Gewährleistung beim Reifenhändler oder beim Reifenmonteur geltend gemacht?

FendiMan

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Gewährleistung macht man immer bei dem Händler geltend, bei dem man das Produkt gekauft hat.

Wenn es die Montage betrifft, sprich die Reifen sind nach der Montage unwuchtig, dann ist der Monteur zuständig.

jreckzigel

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es ist zwar der reifen defekt, aber welches produkt war fehlerhaft?

war es ein materialfehler im reifen
war es ein fehler bei der lagerung
war es eine fehlerhafte montage des reifens
wurde ein randstein geküsst. (die fahrweise)

wenn es sich um einen fehlerhaften reifen handelt, würde ich nicht 1 neuen, sondern 4 neue reifen bestellen

luxus13

Big d00d
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Zitat von jreckzigel
wenn es sich um einen fehlerhaften reifen handelt, würde ich nicht 1 neuen, sondern 4 neue reifen bestellen

wenn Du die 3 zusätzlichen bezahlst, gerne .... scnr

Neo-=IuE=-

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die reifen sind wie geschrieben 2 monate alt und bei meiner geringen kilometerbelastung kann ich da ruhig nur einen kaufen!
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