"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Information zum Halten

Castlestabler 25.11.2017 - 10:44 1088 0
Posts

Castlestabler

Here to stay
Registered: Aug 2002
Location: Wien
Posts: 3775
Ich habe jetzt ein wenig gesucht, aber keinerlei weiterführende Information gefunden.
Es gibt diese schöne Ausnahmeregelung für das Halten: § 23 Abs. 3a StVO.
Es besagt das spezielle Ausnahme für Personenbeförderungen besteht für z.B Taxis beim Halten auf der Straße.

Nachdem die Vergabe der Taxilizenzen in den letzten Jahr scheinbar immer weniger kontrolliert wird, werden die Taxler scheinbar laufend "seltsamer". Ich kann verstehen viel Verkehr, wenig Zeit u.s.w.

Was aber für mich immer wieder zu bescheidenen Verkehrssituation führt ist die Tatsache, dass Taxler meinen überall für eine gewisse Zeitspanne stehen bleiben zu dürfen, sei es Gürtel, Ring, Radfahrstreifen u.s.w.

Weiß jemand wie die praktische Rechtslage aussieht, ist kurz kurz oder sind die volle 10 Minuten eigentlich okay?

Fallbeispiele:
->Wienzeile lässt einer seinen Fahrgast aussteigen, soll kein Problem sein, raus, Tür zu fertig. Aber der Taxler fängt erst dann an die Rechnung zu schreiben suchst sein Geld und unterhält sich noch kurz mit dem Fahrgast, keine Warnblinkanlage, dahinter darfst innerhalb von 5m auf 0 bremsen, weil der vor dir noch schnell einen Haken reißt.
->Taxler hinterlässt sein Auto auf dem Radweg, weil er sucht irgendwo seinen Fahrgast, es bleiben einem 10cm Platz um durch zu kommen, also darf man auf die Lücke im Gegenverkehr hoffen.

Weißt man die total "hilfsbereiten" Menschen freundlich darauf hin, dass sein Auto doch etwas ungünstig steht, bekommt man eine Antwort die einen doch eigentlich zur Anzeige überreden könnte.

Meine Nebenbei-Frage: Verstehe ich etwas in der STVO falsch oder werden die einfach nur von Jahr zu Jahr dümmer?
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz