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Pickerl wie lang überziehn

haemma 03.12.2018 - 10:38 6109 33
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haemma

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Hallo!

Also ich werd mein Auto verkaufen weil die Reparaturkosten zu hoch sind, jedenfalls ist das Pickerl 09/18 fällig gewesen, überziehen darf man meines wissens nach 3 monate - also bis dezember?

Bis wann darf ich mit ihm fahren?
wer kann mir da was definitives sagen?

böhmi

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PKW 09/18 + 4 Monate, somit 31.01.2019
LKW 09/18 + 0 Monate, somit 30.09.2019 (auch unter 3.5 to)

haemma

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Danke!
Hat das Datum der Erstzulassung auch was damit zu tun? Ich dachte mir ich hab da mal was gelesen?

Michi

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Zitat aus einem Post von böhmi
PKW 09/18 + 4 Monate, somit 31.01.2019
LKW 09/18 + 0 Monate, somit 30.09.2019 (auch unter 3.5 to)

aber nur, solange kein neg. Bescheid erstellt wurde. Wenn du also beim Pickerltermin warst und einen neg. Bescheid hast darfst du nur noch *korregiert* 2 Monate damit fahren. (auch neu)
Bearbeitet von Michi am 03.12.2018, 10:57

Michi

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Zitat aus einem Post von haemma
Danke!
Hat das Datum der Erstzulassung auch was damit zu tun? Ich dachte mir ich hab da mal was gelesen?

nur das Monat, in dem Fall "September"

haemma

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ok, danke!

HUJILU

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https://www.oeamtc.at/mitgliedschaf...chtung-pickerl/

Ganz runter scrollen - dort wird es dir schön ausgegeben.

Michi

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Zitat
Weiterverfolgung von Mängeln

Mit dem 20. Mai 2018 wird die Weiterverwendung von Fahrzeugen mit Mängeln neu geregelt. Dies soll sicherstellen, dass Fahrzeuge mit sicherheits- oder umweltrelevanten Mängeln nicht, bzw. nicht unbegrenzt am Verkehr teilnehmen.


Gefahr im Verzug


Werden im Rahmen der §57a Begutachtung „Gefahr im Verzug“ Mängel festgestellt, ist bereits heute eine Weiterbenutzung des Fahrzeuges nicht gestattet. Ab dem 20. Mai 2018 müssen Informationen über Fahrzeuge mit solchen Mängeln automatisiert aus der §57a Prüfsoftware an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Die Behörde sendet an den Fahrzeughalter eine Verständigung über eine „Aussetzung der Zulassung“ des betroffenen Fahrzeuges. Die Kennzeichen müssen dann abgegeben werden.
Bei einer „Aussetzung der Zulassung“ entstehen keine Kosten für Ab- und Anmeldung!
Die Kennzeichen des Fahrzeuges werden nach erfolgter Reparatur wieder ausgefolgt. Die Behebung der Mängel muss durch eine positive §57a Begutachtung nachgewiesen werden.



Schwere Mängel

Werden im Rahmen der §57a Begutachtung „schwere Mängel“ festgestellt, ist bereits heute eine Weiterbenutzung des Fahrzeuges nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt gestattet. Dies war eine unklare und dehnbare Regelung und wurde nicht immer eingehalten.
Ab dem 20. Mai 2018 dürfen Fahrzeuge mit schweren Mängeln für längstens zwei Monate weitergenutzt werden, jedoch nicht über die auf der Plakette angegebene Frist (inklusive etwaiger Toleranzfristen) hinausgehend.
Innerhalb dieser zwei Monate sind die Mängel zu beheben und das Fahrzeug neuerlich zu begutachten.


sind 2 Monate nicht 2 Wochen wie von mir angenommen.

DKCH

...
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2 monate bis zur nächsten werkstatt? wie passt das zsamm?

Michi

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Zitat aus einem Post von DKCH
2 monate bis zur nächsten werkstatt? wie passt das zsamm?

. bis zur nächsten Werkstatt
. maximal 2Monate

.. ist wohl so gedacht, dass die Werkstatt vielleicht nicht sofort einen Termin frei hat bzw. die Ersatzteile erst gekauft werden müssen etc...

Ich würde es also so auffassen, dass du "Zeit" hast den Mangel innerhalb 2 Monaten zu beheben, jedoch nur zur Werkstatt fahren darfst.

dio

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Manche Versicherer steigen allerdings aus, wenn du mehr als 3 Monate drüberfährst. Evtl. nachfragen.

Römi

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Zitat aus einem Post von dio
Manche Versicherer steigen allerdings aus, wenn du mehr als 3 Monate drüberfährst. Evtl. nachfragen.

Noch nie gehört. Ich überziehe meine oft 4 monate weil beide Autos im Winter haben und ich da keinen Bock hab zum pickerl zu gehn falls ich was reparieren muss.

InfiX

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ich geh immer im winter pickerl machen weil ich das gleich mit reifen umstecken kombinier :D

deswegen überzieh ich auch jedesmal ~2-3 monate.

Römi

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So verschieden sind die Menschen :)

22zaphod22

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aufpassen ... das überziehen gilt nur in AT ... ins ausland darfst aber nur mit einem gültigen pickerl (also 0 überzogen) ... einkauf / auslug ungarn oder tschechien ... fahrt übers dreiländereck DE ... wenn du pech hast darfst das auto heimtragen
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