"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Rund um den Sachbezug

Ronnie 10.03.2022 - 14:20 4848 24
Posts

22zaphod22

chocolate jesus
Avatar
Registered: Sep 2000
Location: earth, mostly ha..
Posts: 6959
und kein kilometergeld ...

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
Avatar
Registered: Sep 2006
Location: ö
Posts: 7940
Zitat aus einem Post von Neo-=IuE=-
@schätzen: Wenn man genug verdient kann man natürlich auch einfach sagen, dass der Sachbezug sich auf das Netto zu ca. 50% auswirkt ;)

die 50% kommen hin, bin also scheinbar ein genug verdiener

userohnenamen

leider kein name
Avatar
Registered: Feb 2004
Location: -
Posts: 15844
https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/

sprich du brauchst mindestens 8543€ brutto im monat um ab dann 50% zu zahlen

und bevor jemand fragt warum 8543 und nicht 7516, weil zuvor SV abgezogen werden muss

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
Avatar
Registered: Sep 2006
Location: ö
Posts: 7940
Zitat aus einem Post von userohnenamen
https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/

sprich du brauchst mindestens 8543€ brutto im monat um ab dann 50% zu zahlen

und bevor jemand fragt warum 8543 und nicht 7516, weil zuvor SV abgezogen werden muss

Ich meinte eher das sich am netto nur ungefähr 50% vom Sachbezug bemerkbar gemacht haben. Beispielhaft gerechnet mit 500€

Probmaker

1.0.0.721
Avatar
Registered: Nov 2003
Location: here
Posts: 5029
Zitat aus einem Post von SaxoVtsMike
Der Sachbezug wird dir nicht vom Brutto abgezogen ?
Ich dachte immer das man da eben 1.5% vom KFZ Preis monatlich als Minusposten am Brutto hat und das der AG einkassiert.
Wenns die SV & Lohnsteuer Bemessungssgrundlage erhöht zahlst mehr Lohnsteuer und SV.

sachbezug zahlt man nicht, man bekommt ihn.

du musst das anderes sehen. es heisst ja schon sachBEZUG. dh du beziehst etwas, was in dem fall kein geld sondern eine sache ist. der höhe nach wird das bewertet (1,5% des LP) und so getan als ob es geld wäre. das resultiert dann eben in einer höheren bemessungsgrundlage für die SV und die steuer.

pi*daumen ist sv/steuer die einem dadurch abgezogen wird die hälfte. du bekommst also 500€ als sache und darfst dafür dem staat 250€ abdrücken (nicht dem arbeitgeber).

hctuB

Bloody Newbie
Avatar
Registered: Feb 2002
Location: Pampa LL
Posts: 2391
Bei der Rechnung müsst ihr halt, schauen wie es mit Privatnutzung, bezahlten Sprit usw aussieht.

Normal ist ein Firmenwagen - zumindest bei mir mit 1k€ brutto eingeplant. Geldwerter Vorteil 500€ netto.

Das ist aber sehr individuell

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5798
Es ist hier eh schon viel Richtiges geschrieben worden, aber um es noch einmal zusammenzufassen:

Der Sachbezug für einen zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen wird vom Bruttokaufpreis (bzw. dem Preis auf dem das Leasingangebot basiert) berechnet (abweichend von Deutschland, wo der Listenpreis gilt).

Bei einem Erstzulassungsdatum 2022 gelten folgende Sachbezüge:

0g CO2 (Elektro/Wasserstoff): 0%
bis 135g CO2: 1.5% von maximal 48.000 Euro (d.h. maximal 720 Euro Sachbezug)
darüber: 2% von maximal 48.000 Euro (d.h. maximal 960 Euro Sachbezug).

Die CO2 Werte variieren je nach Jahr der Erstzulassung.

Bei einer Privatnutzung von weniger als 500km p.m. / 6.000km p.a. kann der halbe Sachbezug angesetzt werden. Dies ist über ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Achtung: der Arbeitsweg zählt zur Privatnutzung!

Der Sachbezug wird zum Einkommen dazugezählt, unterliegt daher (bis zur Höchst-BMG) der Sozialversicherung und der Lohnsteuer.

Wieviel man also effektiv für seinen Dienstwagen "zahlt", hängt von der Steuerprogressionsstufe ab. Bei den meisten Arbeitnehmern werden das 40-50% vom angesetzten Sachbezug sein. Den genauen Betrag kann man zB mit dem Brutto-Netto-Rechner von Haude simulieren.
Zusätzlich ist ggf. noch ein Sachbezug von 14.53 Euro anzusetzen, wenn ein Firmenparkplatz zur Verfügung gestellt wird und der Standort in einer gebührenpflichtigen Zone liegt (das betrifft mittlerweile also alle die einen Firmenparkplatz in Wien haben).

Wer einen Dienstwagen zur Privatnutzung überlassen bekommen hat, verliert damit den Anspruch auf Pendlerpauschale und -euro.


Wird dem Arbeitnehmer ein Mietwagen zur Privatnutzung überlassen, muss der Sachbezug nach der gleichen Logik berechnet werden - und bei regelmäßig wechselnden Fahrzeugen bei jedem Wechsel neu. Die Daten dafür stellt üblicherweise die Mietwagenfirma zur Verfügung.



Alle anderen Besonderheiten im Zusammenhang mit Firmenfahrzeugen, wie Luxustangente, Vorsteuerabzug, etc. sind nur für den Arbeitgeber relevant, und bergen einigen Stolperfallen, dem Arbeitnehmer können sie aber egal sein.

murcielago

Dr. Doom
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: *
Posts: 2657
Welcome back :)

Viper780

Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48858
Er ist wieder da! :penis:

So jetzt könn ma endlich das Wiener Treffen angehen.

sk/\r

i never asked for this
Avatar
Registered: Dec 2002
Location: oö
Posts: 10612
Zitat aus einem Post von murcielago
Welcome back :)

this! :)

danke auch an alle für die erklärungen.
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz