mascara
Witze-Präsident
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Wo war das genau? Ggf. darf man dort gar nicht auf die Gegenfahrbahn fahren.
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uP4anK
Account gelöscht
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Adresse jetzt nicht im Kopf aber da keine Bodenmarkierung und parken auf beiden Seiten... dann ist es nicht verboten
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Grad ein wenig gesucht und mit einem KFZ Sachverständigen diskutiert.
Auto B hätte nicht überholen dürfen wenn es sich nicht ausgeht. Auf der anderen Seite gilt beim Einparken erhöhte Sorgfaltspflicht.
Wenn es jetzt Hart auf Hart kommt und man klagt entscheidet wohl das Statement welche beide niedergeschrieben haben und die Bilder die gemacht wurden.
War es eher Auto A -> in Auto B gefahren oder aber umgekehrt.
Eine Schuldteilung ist hier unausweichlich sofern man nicht gute Beweise hat dass kurz vorm Zusammenprall eins der Autos stillgestanden ist.
Die 100%ige Schuld für Auto A ist hier extrem ungewöhnlich
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xtrm
social assassin
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Ein Fall für die F1 Stewarts . Hier gehts schon um den, der von hinten kommt und ihn überholen will, oder? Ned jemanden aus der Gegenfahrbahn?
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ccr
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Das Problem ist halt, wie man beurteilt, ob Fahrzeug B wissen hätte müssen, dass Fahrzeug A beim Einparken so weit ausschert, dass ein Vorbeifahren nicht möglich ist. Vor allem wäre dann ja auch ein Gegenverkehr nicht an Fahrzeug A vorbeigekommen, wenn auf der Gegenspur nicht mehr genug Platz zum Vorbeifahren war. Und da muss man dann schon sagen: so einparken, dass ich dabei zwei Fahrspuren blockiere, entspricht halt auch nicht der StVO. Was macht ihr denn, wenn ihr Gegenverkehr seid, und auf der Gegenspur jemand einparken möchte? Eine Vollbremsung hinlegen, falls der auf die falsche Spur ausschert? Oder auf den Vertrauensgrundsatz vertrauen, dass der Einparker eh auf seine Spur bleibt?
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Warum? Bei Gegenverkehr muss man das einparken halt unterbrechen bzw warten bis genug Platz ist. Es gibt halt auch LKW die mit 2 Spuren beim parken nicht auskommen Die StVO macht jedenfalls keine solche Einschränkung.
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ccr
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Und genauso muß man eben den Parkvorgang unterbrechen, um ein Auto vorbeifahren zu lassen. Weil behindern darf man den nachfolgenden Verkehr nicht Gerade eben am Heimweg einen ähnlichen Fall erlebt - Auto will einparken, nachfolgender Verkehr weicht über die Gegenspur aus, das Auto vor mit (ich war Nummer 6 oder 7 in der Kolonne) hätte der Einparker fast abgeräumt, weil er anscheinend nicht geschaut hat, wie weit er mit der Motorhaube ausschert. Ist halt blöd gelaufen, wenn es sich dann einmal nicht ausgeht. Ich habe im Herbst beim Ausparken jemanden mitgenommen. Jeder halbwegs vorsichtige Autofahrer wäre dort nie gewesen, wo der war. In dem Fall hatte ich nicht einmal eine Chance, ihn überhaupt zu sehen. Trotzdem war es zu 100% meine Schuld, weil halt ich der Ausparkende war.
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sk/\r
i never asked for this
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Das Problem ist halt, wie man beurteilt, ob Fahrzeug B wissen hätte müssen, dass Fahrzeug A beim Einparken so weit ausschert, dass ein Vorbeifahren nicht möglich ist. im zweifel stehen bleiben? ich denke, dass es auf 50:50 rauslaufen wird bzw. auch sollte. wobei ich beim Einparkenden gefühlsmäßig weniger schuld sehe.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Und genauso muß man eben den Parkvorgang unterbrechen, um ein Auto vorbeifahren zu lassen. Weil behindern darf man den nachfolgenden Verkehr nicht Klar darf man nicht "behindern" - aber damit man einparken kann muss der nachfolgende Verkehr eine kurze Verzögerung hinnehmen. Sprich wenn er vorbei fahren kann ohne jemanden zu gefährden ist es schön. Sollte das nicht gehen muss er warten. Als Autofahrer kann man ja einschätzen wie weit der vor einem rauskommen wird. Ausparken ist da wieder was anderes, auch wenn der Sachverhalt fast ident ist, sieht es das Gesetz anders.
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uP4anK
Account gelöscht
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Mein Dad IST ja stehen geblieben aber MEHR kann er nicht tun und deshalb kann es nicht sein, dass er "zuschaut" und dafür 100% schuld bekommt.
Und mein Dad ist sicher nicht so blöd um einzuparken wenn Gegenverkehr kommt, denn auch er kann sein Auto einschätzen. Da es keine Trennlinie gibt bzw. die Straße nicht breit genug ist, hat er sich natürlich versichert wie er bestätigt.
Aber er kann dann nicht damit rechnen, dass der hinten ungeduldig wird. Von "auf die andere Spur wechseln beim parken" kann nicht die Rede sein, weil es KEINE Bodenmarkierung gibt.
Bearbeitet von uP4anK am 06.02.2019, 09:43
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Flint
Accursedness
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Also 100% Schuld find ich auch in dem Fall komisch. Vielleicht wurde so darüber gedacht dass er in die Gegenfahrbahn gekommen ist und es hätte genau so gut ein Fahrzeug in die gegengesetzte Richtung fahren können. Da wäre wohl wirklich dein Vater zumindest mehr als 50% Schuld gewesen. Aber wenn einer meint er muss vorbeifahren...ich weiß nicht, vielleicht wird es so gesehen wie bei einem Parkplatz von einem Einkaufszentrum. Da muss man auch immer überall schauen ob nicht von irgendwo einer kommt oder auch grad ausparkt etc. Da jetzt nur die Stoßstange zerkratzt ist und dein Vater vielleicht trotzdem jetzt nicht auf eine oder zwei Stufen höher kommt (Freischaden) bei der Versicherung, ist die Frage ob man es nicht dabei lassen soll bevor man sich jetzt deswegen viel antut und dann dreht man sich eh nur im Kreis und landet wieder beim ersten Punkt. Aber fair geklärt kommt der Fall nicht rüber.
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SergejMolotow
Here to stay
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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Ich halte es auch für zumutbar, dass der Vorbeifahrende erkennen kann ob er an einem stehenden(!) Fahrzeug vorbeikommt oder nicht.
Ist jetzt halt nur fraglich was der zu Protokoll gegeben hat. Denn wenn er behauptet der Einparkende war in Bewegung, dann sieht die Sache vermutlich völlig anders aus.
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hachigatsu
king of the bongo
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hab das Problem mit ein paar Freunden besprochen, wir sind uns eigentlich alle einig.
-> 50/50 schuld - denkbar -> Auto B 100% schuld - empfinden die meisten für richtig
Das auto A 100% schuld bekommt ist einfach nur ein Witz
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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hab das Problem mit ein paar Freunden besprochen, wir sind uns eigentlich alle einig.
-> 50/50 schuld - denkbar -> Auto B 100% schuld - empfinden die meisten für richtig
Das auto A 100% schuld bekommt ist einfach nur ein Witz Ja, nur bist du jetzt der Richter und bekommst von 2 Parteien unterschiedliche Darstellungen B wird ja wohl kaum behauptet haben, dass er in ein stehendes Fahrzeug gefahren ist.
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