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unterbodenbodenbeleuchtung - legal, illegal, mir egal? :)

uebi 31.08.2003 - 01:25 6169 63
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uebi

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so wie schauts nun aus mit ner unterboden beleuchtung bei nem auto? wo is sie legal? wo is sie ilegal?

hab in der search function nur threads zu mofas gfunden und de intereessieren mi ne wirkli :)

hab nen privatgrund da müsste es ja relativ wurscht sein obs auto in allen regebogen farben starhlt oder nicht, oder?

beim fahren isses klar das es nicht erlaubt ist, nur was ist wenn ich zN beim kino am parkplatz stehe und die unterbodenbeleuchtung aktiviert habe? oder sonstwo beim parken? farbe wär übrigens blau für die beleuchtung und auto wär ein golf IV.

wo ma grade dabei sind.. wenn scho ka UB erlaubt ist wie schaut es aus mit nem stroboskop blitzer im kühlergrill oder unterm bodem?

semteX

Risen from the banned
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wenns auto steht kannst a feuerwerk drauf zünden... nur fahrn darfst damit ned

uebi

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rrrr, fuerwerk am auto, da werd ich richtig horny :)

wirklich alles????? :)

Ezekiel

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auf öffentlichen strassen verboten, sonst erlaubt.

XXL

insomnia
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signal-anlagen imho net
also sowas was rettungswagen haben ..
stroboskop is imho auch net legal (auch wenns auto steht lenkt imho ab)
wenns auto steht is eine unterbodenbeleuchtung erlaubt

uebi

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gibts da irgendwo villeicht auch was "offzielles" zum nachlesen???

Frys_Assassin

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weiss nicht wos was zum nachlesen gibt (maybe auf help.gv.at), aber es stimmt dass eine unterbodenbeleuchtung (unabhängig von der farbe :)) als einstieghilfe gilt und daher im nicht fahrenden zustand legal ist.

Cobase

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Zitat von uebi
gibts da irgendwo villeicht auch was "offzielles" zum nachlesen???

KfG §20 Abs. 4

Zitat
(4) Andere als die im § 14 Abs. 1 bis 7, in den §§ 15 und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Schweinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben dürfen nur mit Bewilligung des Landeshautpmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen Bedarf glaubhaft macht. Diese Bewilligung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 5 bis 7 zu erteilen, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn nicht zu erwarten ist, daß andere Verkehrsteilnehmer durch diese Leuchten und Lichtfarben abgelenkt oder getäuscht werden können, wie insbesondere bei beleuchteten Werbeflächen oder Leuchten, die so geschaltet sind, daß der Eindruck bewegter Lichter entsteht.

uebi

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@fry @ cobase

nach studium der letzten beiden posts müsste es ja nun im stehenden zustand legal sein.. hab gelesen, dass in zusammenschaltung mit einem realais, sodass die beleuchtung nur funktionsfähig ist, wenn der motor NICHT läuft sogar typisierungsfähig ist..

p.s.: mal ne runde typisieren würde eh nicht schaden hab eh scon so viele wisch zum mitführen :)

HaBa

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Da steht was von "Anbringen" => IMHO darfst den Krempel im Geschäft lassen ...

uebi

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hmmm, wenn man wortklauberisch an das ganze rangeht jönntest du recht haben HaBa, nur wenn es das auch bei uns zu kaufen gibt, kann ich mir vorstellen, dass es auch ne lücke gibt es (zumindest im stand) zu verwenden, denn welcher händler legt sich etwas unverkäufliches auf lager und zahlt dann drauf (kosten, kosten, kosten....)

bitte keine beispiele ala (yxy ist zum verwenden illegal, aber der händler hats trotzdem zum verkaufen :) )

HaBa

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"Gesetz" = Domäne der Wortklauber und Erbsenzähler, vertrau mir, da bin ich leider erfahren :(

Und: dem Händler ist es wohl egal was du mit den Neonröhren machst die er verhökert, bist ja du illegal unterwegs und musst ja du Strafe zahlen ...

uebi

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und wenn i sag i bin so "behindert" dass is als einstigehilfe brauch?? ich meine ich hab in meinem schein nen eintrag 01.01 = spirch, dass ich mit sehbehelf fahren MUSS. leider :) nehme ich meinen sehbehelf ausserhalb des kfzs ab und wie soll ich nun ohne beleuchtung auf nacht in das kfz finden??? UB muss her :)

de behörde die mir des abkauft muss unter drogen stehen :D

XXL

insomnia
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jo aber imo hängt es von den beamten (arme des gesetz) ab wie sie es sehen
bei uns gibts z.b. a paar lockere denen des ziemlich egal ist ob bei an parkenden auto drunter a licht brennt oder net
ausserdem werden die glaub ich auch net sofort wissen nach welchem § sie dich bestrafen sollen ;)

HaBa

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Zitat von XXL
ausserdem werden die glaub ich auch net sofort wissen nach welchem § sie dich bestrafen sollen ;)

Da schon genug dieser "Häusln" herumfahren haben die den richtigen Paragraphen sicher schon bei der Hand ;)

Meist wird sowas ja in Tatunion mit "12-jährigen-durch-Kavalierstart-imponieren" und Stereoanlage auf Stufe "Nierensteinzertrümmerung" geahndet ...
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