unterbodenbodenbeleuchtung - legal, illegal, mir egal? :)
uebi 31.08.2003 - 01:25 6169 63
uebi
Here to stay
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so wie schauts nun aus mit ner unterboden beleuchtung bei nem auto? wo is sie legal? wo is sie ilegal? hab in der search function nur threads zu mofas gfunden und de intereessieren mi ne wirkli hab nen privatgrund da müsste es ja relativ wurscht sein obs auto in allen regebogen farben starhlt oder nicht, oder? beim fahren isses klar das es nicht erlaubt ist, nur was ist wenn ich zN beim kino am parkplatz stehe und die unterbodenbeleuchtung aktiviert habe? oder sonstwo beim parken? farbe wär übrigens blau für die beleuchtung und auto wär ein golf IV. wo ma grade dabei sind.. wenn scho ka UB erlaubt ist wie schaut es aus mit nem stroboskop blitzer im kühlergrill oder unterm bodem?
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semteX
Risen from the banned
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wenns auto steht kannst a feuerwerk drauf zünden... nur fahrn darfst damit ned
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uebi
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rrrr, fuerwerk am auto, da werd ich richtig horny wirklich alles?????
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Ezekiel
OC Addicted
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auf öffentlichen strassen verboten, sonst erlaubt.
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XXL
insomnia
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signal-anlagen imho net also sowas was rettungswagen haben .. stroboskop is imho auch net legal (auch wenns auto steht lenkt imho ab) wenns auto steht is eine unterbodenbeleuchtung erlaubt
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uebi
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gibts da irgendwo villeicht auch was "offzielles" zum nachlesen???
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Frys_Assassin
information keeper
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weiss nicht wos was zum nachlesen gibt (maybe auf help.gv.at), aber es stimmt dass eine unterbodenbeleuchtung (unabhängig von der farbe ) als einstieghilfe gilt und daher im nicht fahrenden zustand legal ist.
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Cobase
Mr. RAM
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gibts da irgendwo villeicht auch was "offzielles" zum nachlesen??? KfG §20 Abs. 4 (4) Andere als die im § 14 Abs. 1 bis 7, in den §§ 15 und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Schweinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben dürfen nur mit Bewilligung des Landeshautpmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen Bedarf glaubhaft macht. Diese Bewilligung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 5 bis 7 zu erteilen, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn nicht zu erwarten ist, daß andere Verkehrsteilnehmer durch diese Leuchten und Lichtfarben abgelenkt oder getäuscht werden können, wie insbesondere bei beleuchteten Werbeflächen oder Leuchten, die so geschaltet sind, daß der Eindruck bewegter Lichter entsteht.
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uebi
Here to stay
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@fry @ cobase nach studium der letzten beiden posts müsste es ja nun im stehenden zustand legal sein.. hab gelesen, dass in zusammenschaltung mit einem realais, sodass die beleuchtung nur funktionsfähig ist, wenn der motor NICHT läuft sogar typisierungsfähig ist.. p.s.: mal ne runde typisieren würde eh nicht schaden hab eh scon so viele wisch zum mitführen
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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Da steht was von "Anbringen" => IMHO darfst den Krempel im Geschäft lassen ...
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uebi
Here to stay
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hmmm, wenn man wortklauberisch an das ganze rangeht jönntest du recht haben HaBa, nur wenn es das auch bei uns zu kaufen gibt, kann ich mir vorstellen, dass es auch ne lücke gibt es (zumindest im stand) zu verwenden, denn welcher händler legt sich etwas unverkäufliches auf lager und zahlt dann drauf (kosten, kosten, kosten....) bitte keine beispiele ala (yxy ist zum verwenden illegal, aber der händler hats trotzdem zum verkaufen )
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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"Gesetz" = Domäne der Wortklauber und Erbsenzähler, vertrau mir, da bin ich leider erfahren Und: dem Händler ist es wohl egal was du mit den Neonröhren machst die er verhökert, bist ja du illegal unterwegs und musst ja du Strafe zahlen ...
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uebi
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und wenn i sag i bin so "behindert" dass is als einstigehilfe brauch?? ich meine ich hab in meinem schein nen eintrag 01.01 = spirch, dass ich mit sehbehelf fahren MUSS. leider nehme ich meinen sehbehelf ausserhalb des kfzs ab und wie soll ich nun ohne beleuchtung auf nacht in das kfz finden??? UB muss her de behörde die mir des abkauft muss unter drogen stehen
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XXL
insomnia
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jo aber imo hängt es von den beamten (arme des gesetz) ab wie sie es sehen bei uns gibts z.b. a paar lockere denen des ziemlich egal ist ob bei an parkenden auto drunter a licht brennt oder net ausserdem werden die glaub ich auch net sofort wissen nach welchem § sie dich bestrafen sollen
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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ausserdem werden die glaub ich auch net sofort wissen nach welchem § sie dich bestrafen sollen Da schon genug dieser "Häusln" herumfahren haben die den richtigen Paragraphen sicher schon bei der Hand Meist wird sowas ja in Tatunion mit "12-jährigen-durch-Kavalierstart-imponieren" und Stereoanlage auf Stufe "Nierensteinzertrümmerung" geahndet ...
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