Wie auf den letzten Seiten schon öfter angesprochen: Bitcoin fällt nicht unter die Kapitalertragssteuer. Kursgewinne sind bei Behaltefrist < 1 Jahr als Spekulationsgewinne zum Einkommensteuertarif zu versteuern, sonst steuerfrei.
Wie das mit der gewerblichen Tätigkeit aussieht, weiß ich allerdings auch nicht, vor allem wenn es so lange zurückliegt.
Hast du das Mining selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und "als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" betrieben?
Das kann für einen Zeitraum von ~3 Monaten wohl so ausgelegt werden, da ein dezidiertes Rig vorhanden war. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich jedoch studiert und hatte nur geringes Einkommen, daher Einkommenssteuermäßig irrelevant. Meine jetzige Überlegung war nur, ob die Behaltefrist für >1 Jahr auch für geminte Coins gilt, oder ob mir diese noch irgendwie auf den Kopf fliegen könnten.
Die Marktkapitalisierung von Bitcoin liegt jetzt bei ca. 750 Milliarden USD. Ich erwarte, dass Notenbanken und Regierungen nicht zulassen, dass eine "inoffizielle" und unkontrollierte Digitalwährung nochmal um ein Vielfaches mehr an Bedeutung gewinnt.
Ich halte die prophezeiten Kursziele zwar auch für Wunschdenken, aber die von dir genannten Bedenken wurden auch schon bei den letzten beiden rallies gebracht...
Das kann für einen Zeitraum von ~3 Monaten wohl so ausgelegt werden, da ein dezidiertes Rig vorhanden war. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich jedoch studiert und hatte nur geringes Einkommen, daher Einkommenssteuermäßig irrelevant. Meine jetzige Überlegung war nur, ob die Behaltefrist für >1 Jahr auch für geminte Coins gilt, oder ob mir diese noch irgendwie auf den Kopf fliegen könnten.
Sollte es noch für jemand anderen relevant sein: Laut dem Standard zählt der aktuelle Tageskurs zum Zeitpunkt des Minings:
Zitat
Frage: Ich besitze nicht nur Kryptogeld, sondern bin auch im Mining aktiv. Fällt das von mir geschaffene Geld steuerlich ins Gewicht?
Antwort: Werden Kryptowährungen geschaffen oder geschürft ("mining"), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Kryptowährung wird somit gleich behandelt wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter. Als Entlohnung für die Miningtätigkeit erhält der Miner eine bestimmte Anzahl von Coins, die umgerechnet zum aktuellen Tageskurs die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit ergeben. Wird das Mining über entsprechende Pools nur gelegentlich oder einmalig ausgeübt, fällt das für den Miner unter "Sonstige Einkünfte" (§ 29 Z 3 EStG). Das Bitcoinmining unterliegt mangels eines identifizierbaren Leistungsempfängers aber nicht der Umsatzsteuer.
Hab schon länger kein video mehr gepostet.. warum also nicht wieder mal eines als kleines marktupdate sozusagen, ich folge patrick schon länger und stake auch meine ada in seinem pool - er ist legit
lg
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Daedalus Wallet plus Ledger plus STI Pool oder Pool nach Wahl in Kurzform. Rest (vids, links zu anleitung + thema) hab ich schon ein paar mal gepostet hier die letzten monate seit shelley mainnet im sommer.. Hab leider grad wenig Zeit und spät is heut a scho Video von tobg gibts dazu, der geht das recht einfühlsam und praxisnah durch alles.
Da ich öfter Probleme mit Daedalus hatte, eher kleine Beträge halte und keine weitere full Wallet auf der Platte wollte habe ich dafür Yori verwendet. Geht problemlos und ist straight forward.
Habe mich aber noch nicht mit allen Details des Staking beschäftigt sondern mehr oder minder den nächsten Pool genommen, da gibt es sicher noch Optimierungspotential. Werde wahrscheinlich ADA, wie die Restbestände auch, bald versilbern werden da es mir grad zu heiß wird.