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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 355367 1249 Thread rating
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XeroXs

doh
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Zitat von kleinerChemiker
...., nicht dass sie auch zustimmen müssen.
:confused: Der zweite Artikel sagt ganz klar dass man zustimmen muss, das geht schwer bei einem Pickerl. Der erste Artikel ist thematisch auch etwas "daneben" weil es dabei um IN der Wohnung geht - etwas anderes als vor der Türe.

hctuB

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Es dreht sich doch um in der Wohnung, oder?

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doh
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NeM sprach von der Eingangstüre.. nachdem man die Leute ja eher nicht reinbittet ;) würd ich mal vermuten er meint vor der Türe/Hausflur

NeM

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Es dreht sich immer noch um einen unberechtigten Zutritt zur Wohnung (und dem Beweis dass er unberechtigt war, eben via Video + Audio) und damit *in* der Wohnung.....
Bearbeitet von NeM am 27.02.2017, 09:57

quake

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Heute per Post ein rsb Brief von der gis gekommen
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Da frag ich mich darf die bezirksverwaltungsbehörde einfach so in die Wohnung?

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doh
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Zitat von quake
Heute per Post ein rsb Brief von der gis gekommen
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Da frag ich mich darf die bezirksverwaltungsbehörde einfach so in die Wohnung?
Leider ist die Source offline, aber wurde x mal über diverse Foren verteilt gepostet... trotzdem natürlich Angabe ohne Gewähr
Zitat
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !).
.. was auch immer ein begründeter Verdacht ist.

Die Frage ist halt.. wennst nix zu verbergen hast würd ichs eher reinlassen als das ausstreiten, sonst hast ggf. wirklich Ärger..

-=Willi=-

The Emperor protects
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Ich würds nicht drauf ankommen lassen. Wahrheitsgemäß ausfüllen (Radio ja, TV nein - so wie du es vorher in Thread beschrieben hast) und wieder retour schicken.

deleted751877

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(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)
Bearbeitet von deleted751877 am 27.02.2017, 17:21

quake

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Hab vorhin mit den Nachbarn geredet der neu eingezogen ist, der hatte heute den selben Brief bekommen. Da muss anscheinend der gisler da gewesen sein, wo gerade keiner zuhause war..
Edit: da ich eigentlich Radio auch keinen habe, nutze ich das jetzt und Meld mich gleich vom Radio auch ab...
Bearbeitet von quake am 27.02.2017, 17:28

HUJILU

Parkplatzrunner
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Also der Nachbar bekommt einen rsb (!) brief obwohl erst eingezogen?
Sicher, dass es nicht nur ein Einschreiben ist...

quake

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Also meiner war ein rsb. Hab eigentlich gedacht dass nen rsb Brief so nur ne Behörde ausstellen darf.
Bzw. Der Brief von ihm hatte den selben Inhalt.
Habe jetzt gleich die gis angerufen und auch deren mein Problem geschildert das ich demnächst nen TV für das Kinderzimmer kaufen werde, und der hat dann gesagt einfach nein ankreuzen und sobald ich TV habe anrufen fertig...

lilly

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Hallo :) Ich hab auch mal eine Frage...

Ich bin gerade zu meinem Freund gezogen und hab meine Wohnung gekündigt und mich daher bei der GIS abgemeldet. Ich hatte dort Radio angemeldet. Ich hab das Abmeldeformular ausgefüllt und beim Grund "Neue Teilnehmer an diesem Standort" (also Nachmieter) angekreuzt. Das war das einzig zutreffende. Es hätte noch die Möglichkeit gegeben "Übersiedelung an einen bereits gemeldeten Standort in Österreich" wo man die Teilnehmernummer angeben hätte müssen. Das trifft aber nicht zu, da der Standort (noch) nicht angemeldet ist, wir haben ein Haus renoviert und es ist alles noch sehr provisorisch.

Nun bekam ich einen Anruf von der GIS und die Dame wollte wissen, ob ein Umzug vorliegt für die Abmeldung, was ich bejaht hab. Sie wollte dann meine neue Adresse wissen, welche ich ihr aber nicht gegeben hab, weil ich meinte, dass ich meine Adresse niemandem telefonisch mitteile. Ich weiß ja nicht, wer da am anderen Ende ist. Sie meinte, sie kann mir als Beweis die Teilnehmernummer sagen, woraufhin ich ihr wahrheitsgemäß gesagt hab, dass ich in der Arbeit bin und meine Teilnehmernummer jetzt nicht bei mir habe. Sie hat sich auf die Auskunftspflicht berufen und ich sagte, dass sie meine neue Adresse dann ja sowieso aus dem Melderegister bekommen. Sie wollte mir jedenfalls Angst machen und hat sich dann mit den Worten verabschiedet, dass dann jemand vorbei kommen könnte um das zu kontrollieren und ich eine Strafe bekommen kann. Hab gesagt "gerne" und hab aufgelegt.

Was meint ihr: Muss ich denen am Telefon wirklich meine Adresse sagen?

-=Willi=-

The Emperor protects
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Nein musst du nicht. Laut RGG § 2 Abs. 5 ist es aber deren Recht, danach zu fragen, ob an einer vorhandenen Adresse Rundfunkeinrichtungen betrieben werden, was man dann auch beantworten muss. Adressen selbst können sie ja wie die "nette" Telefonperson gesagt hat, aus dem Melderegister bekommen.

Zwecks Strafe --> typisches GIS bla bla.

Off topic: Gibts eigentlich irgendwo eine Einrichtung in der GIS-Mitarbeiter wie Kampfhunde scharf gemacht werden? Wer fängt inkognito bei der GIS an um das raus zu finden :D?

lilly

Bloody Newbie
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@Willi: Danke für deine Antwort. Dass sie meine Adresse ja eh aus dem Melderegister bekommt, hab ICH gesagt, nicht die Dame am Telefon ;) Aber trotzdem hat sie darauf bestanden, meine Adresse zu bekommen - ich glaube, sie hat das mit dem Melderegister sogar verneint, aber ich weiß die Begründung nicht mehr. Sie klang schon sehr angsteinflößend und ich hab einfach nur noch versucht hart zu bleiben und war kurz davor einfach aufzulegen.

XeroXs

doh
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Zitat von -=Willi=-
Off topic: Gibts eigentlich irgendwo eine Einrichtung in der GIS-Mitarbeiter wie Kampfhunde scharf gemacht werden? Wer fängt inkognito bei der GIS an um das raus zu finden :D?
Wär was für einen investigativen Journalisten :p
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