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§57a, Pickerl, welche Intervalle?

watercool.at 08.06.2004 - 18:34 6204 3
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watercool

BYOB
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hi, meine erste Off-Topic bitte an euch.

Früher gab es ja die Regelung jedes Jahr zum Pickerl, seit ???? muss man nach Zulassung nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren und dann jedes Jahr.

Ich war am 22.01.2002 beim Pickerl, dieses wurde jedoch nur bis 2003 ausgestellt statt bis 2004 (99er Baujahr). Gabs am 22.01.02 diese Regelung schon?

Hab nämlich Anzeige bekommen, dagegen Einspruch erhoben und jetzt muss ich rausfinden wer was verbockt hat. Ich war inzwischen 2 mal beim Service, einmal mit der expliziten Aufforderung das Pickerl zu machen (2003) wo mir mitgeteilt wurde "sie brauchen keines, is ja 99er Baujahr"... Das ein Zusatzgutachten mit Verlängerung der Plakette nötig gewesen wäre hat mir natürlich niemand gesagt.

Fazit: Wurde am 22.01.2002 das Pickerl falsch ausgestellt oder ist die Regelung erst nachher gekommen? Ich find über Google keinen Stichtag, nur das es geändert wurde :(

danke im voraus.

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Ich Bild mir ein das hängt vom Baujahr bzw Erstzulassung ab und war erst irgendwnn nach 2000.

Also EZ/BJ nach 200x brauchen nicht alle Jahre.

Mal schaun.

watercool

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juchuu, jetzt sinds scho 3 verschiedene Meinungen :) Nedmal die bei der Bundespolizei haben sich wirklich ausgekannt, lol

watercool

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