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[§57a Pickerl] wie lange darf ich nach Scheibentausch mit der Bestätigung fahren?

prronto 26.11.2009 - 12:18 32933 9
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prronto

Garage
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Ich habe eine neue Windschutzscheibe bekommen und würde gerne wissen, wie lange die Frist ist, während der ich mit der Werkstattbestätigung ohne §57a Pickerl fahren darf.
Bearbeitet von prronto am 26.11.2009, 12:21

rad1oactive

knows about the birb
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pfu, ich würd mal beim öamtc anrufen.

dosen

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Afair kannst dir nach Scheibentausch bei der Zulassungsstelle ein neues Pickerl stanzen lassen. Brauchst den noch gültigen Pickerlbericht.

Ich hab den Scheibentausch gleich beim Pickerl machen lassen... is um einiges leichter.

XXL

insomnia
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iirc kriegst es als öamtc-mitglied beim öamtc genauso, theoretisch sollte das auch jede werkstätte machen, nur ka um wie viel ...

edit:
in kärnten kriegst pickerl und vignette ersetzt, allgemein meinens nur vignette, wennst mitglied bist würd ich auf jeden fall fragen

http://www.oeamtc.at/index.php?type...menu_active=116
http://www.oeamtc.at/index.php?type...menu_active=119
Bearbeitet von XXL am 26.11.2009, 17:18

prronto

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Danke für Eure Antworten :)

Das ich Sie ersetzt krieg war eh klar...es ging eher darum wie lange ich damit warten darf, Sie mir zu besorgen.

Antwort von der ÖAMTC Rechtsabteilung:
Zitat
Sehr geehrter Herr yyy,

Ihre Anfrage wurde mir zur Bearbeitung weitergegeben. Leider konnte ich Sie heute telefonisch nicht erreichen.

Das Kraftfahrgesetz sieht keine "Toleranzfrist" für die Beschaffung einer Ersatzplakette nach einem Windschutzscheibentausch vor. Eine Bestrafung mangels angebrachter Plakette ist daher möglich. Für eine Ersatzplakette wenden Sie sich an die Stelle, bei der die letzte § 57a-Begutachtung durchgeführt wurde, bzw. kann die Werkstatt (sofern es sich um eine § 57a-Prüfstelle handelt) selbst nach Vorlage des aktuellen Prüfgutachtens die Plakette ausgeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Hintergrund ist der, dass ich am 1.10. eine neue WSS bekommen habe und am 2.10. von so einem mobilen Überkopfmautüberwachungssystem wegen fehlender Vignette angezeigt wurde. Anzeige hab ich gestern bekommen. Hab mir die Vignette erst 1 Woche später geholt... Ein Anruf bei der Asfinag Hotline heute hat ergeben, dass die Ersatzvignette sofort wieder aufgeklebt werden muss, sobald man eine mautpflichtige Strasse nutzt.
Damit konnte ich mich natürlich nicht so einfach abfinden...vor allem weil mich am darauffolgenden WE ein Asfinag Mann am slowakischen Grenzübergang kontrolliert hat und nach Vorweisen der Rechnung und der alten Vignette ohne Probleme weiterfahren ließ.
Deswegen habe ich ein Mail an die Asfinag verfasst, in dem ich um Nachsicht gebeten habe. Darin wollte ich auch auf die (zu dem Zeitpunkt glaubte ich noch daran) Frist zu beschaffung des §57a Pickerls -nach Scheibentausch- hinweisen wollte.....das hat sich jetzt aber erledigt und mein Mail habe ich nun sehr, sehr freundlich und mit der höflichen Bitte um Nachsicht verfasst.
mal sehen was rauskommt :)

Mein Mail:
Zitat
Guten Tag,

Ich wurde zur Zahlung der Ersatzmaut in Höhe von 120€ aufgefordert, da bei der automatischen Überwachung am (2.10.2009) festgestellt wurde, dass keine Vignette angebracht war.

Das entspricht vollständig der Richtigkeit, nur möchte ich in diesem Fall freundlich um Nachsicht bitten, da ich das Auto erst am Vortag (1.10.2009) nach einem Windschutzscheibentausch von der Werkstätte bekommen habe. Siehe bitte die beigefügte Rechnung.

Ein Anruf bei Ihrer Hotline heute hat mich ziemlich getroffen, da mir dort erklärt wurde, dass keine Frist zur Beschaffung geduldet wird.

Ich bin davon ausgegangen, dass es eine angemessene Frist gibt, während der man mit der Rechnung und der abgelösten Vignette sowie dem Abschnitt Zeit hat, um sich um Ersatz zu kümmern.
Auch auf Ihrer Informationsseite zum Vignettenersatz findet sich dazu keine Angabe.
Von der Werkstätte wurde ich darauf hingewiesen, bald eine Ersatzvignette zu organisieren.
Noch mehr bestärkt in dieser Annahme hat mich die Tatsache, dass ich am darauffolgenden Wochenende auf der A6 beim Grenzübergang in die Slowakei von einem Aufsichtsorgan der ASFINAG im Zuge einer Kontrolle angehalten wurde und nach Vorzeigen der Rechnung samt abgelöster Vignette keine weiteren Probleme/Fragen entstanden.

Ich ersuche Sie daher um Prüfung dieses Falles mit der höflichen Bitte um Nachsicht.....

120€ wollen die dafür, dass man eingentlich eh das ganze Jahr ein Pickerl draufhatte (und das ist durch die Vignetten-Firmenrechung und die Werkstätte beweisbar) und an einem Tag ohne "geblitzt" wurde....dass seh ich nicht wirklich ein. Auch auf der Asfinag Vignettenersatz HP findet sich kein Satz darüber. Mir ist schon klar, dass damit die Vorschrift von wegen "Jedes FZ auf mautpf. Strassen muss mit einer Vignette ausgestattet sein" gilt. Aber ein kleines bißchen Mensch steckt trotz aller Technokratie immer noch in uns allen. Und eben menschl. betrachtet sind 120€ hier imho nicht angebracht.

Ich halt Euch auf dem Laufenden :D

Castlestabler

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Die blöde Regelung mit der neuen WSS ist bei der Vignette einfach dämlich.
Aber wahrscheinlich sehe ich das richtig, du willst dir für den November nicht mehr holen, weil so und so ab Dezember die Vignette für nächste Jahr gültig ist.

Soweit ich das noch weiß steht irgendwas von mit einer WSS braucht man auch eine neue Vignette wie sehr das Abzocke ist, ist klar, du bekommst zwar bei ÖAMTC auch wieder eine neue wenn du alles noch hast und für Mitglieder scheinbar gratis.
Wahrscheinlich hast du wenig Chancen weil die Regelung doch recht klar ist und es einfach keine Ersatzvignette gibt, daher auch das teilweise blöde Spiel der Werkstätten die alte runterzustreicheln um sie auf die neue WSS aufzukleben, ist ja so und so nicht erlaubt.

Für einen Monat wäre wohl eine Monatsvignette der schnellste Weg gewesen und es wird schwierig die Strafe abzuwenden.
Bearbeitet von Castlestabler am 26.11.2009, 20:51

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Ich hab auch mal meine WSS tauschen lassen, und IMHO wird die ASFINAG drauf verweisen dass man bei jedem ÖAMTC innerhalb Minuten eine neue Vignette bekommt (Nicht-ÖAMTC-Mitglieder übrigen 4 bis 8 EUR oder so). Weiters sieht die "Vurschrift" ja vor dass man ohne Vignette nicht auf die AB darf, und wenn dann uU noch ein paar Tage dazwischen waren ...


Wie bist du ohne §57-Pickerl eigentlich über die Grenze gekommen?


Vielleicht hast du ja Glück und sie sind nachsichtig, wobei ich da aber eher nicht damit rechnen würde, grad die ASFINAG ist was die Maut angeht meist gnadenlos ...

prronto

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Nachdem ich vergaß, mich wieder zu melden, ist mir der Thread heute wieder in die Hände gefallen und Bodom hat mich dran erinnert, dass ich ein Update versprochen habe :D

Vorneweg: Es ist gut ausgegangen.

Zitat
Zahlungsaufforderung – Ersatzmaut, RNr.: xxxxxxxx Deliktcode xxxxxx – keine Vignette auf der Windschutzscheibe des Fahrzeuges § 20 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 11 Abs. 1 BSTMG Kennzeichen: xxxxx

Sehr geehrter Herr xxxx!

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom xxxxx Aufgrund einer Ihnen zugesandten Zahlungsaufforderung – Ersatzmaut gemäß §19 Abs. 4 Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) 2002 i.d.g.f. in Verbindung mit der Mautordnung i.d.g.F. - möchten wir zum vorliegenden Fall wie folgt Stellung nehmen:
Auf dem österreichischen, hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) besteht seit 01.01.1997 eine Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht). Diese Infrastruktur darf nur dann benutzt werden, wenn vor der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde.

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Mautentrichtung – wie in Punkt 7 der Mautordnung i.d.g.F. beschrieben – gilt dann als erbracht, wenn eine gültige Vignette nach Ablösung von der Trägerfolie, innen direkt auf der Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt, ohne Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel angeklebt wurde.

Konkret auf Ihren Fall zurückkommend, halten wir fest, dass Ihr Fahrzeug einer automatischen Vignettenkontrolle (AVK) unterzogen und dabei folgendes festgestellt wurde:
Am 02.10.09 haben Sie die vignettenpflichtige Autobahn im Bereich Kaisermühlen – KN Wien Kaisermühlen, ohne die Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, befahren. Dieser Umstand zeigt sich in den uns vorliegenden Beweisbildern.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung war daher zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gegeben und die Zusendung der Zahlungsaufforderung erfolgte in Ihrem Fall zu recht.

Aufgrund der eingesandten Unterlagen sowie die Gesamtumstände betrachtend, halten wir an Ihrem „Handeln im Guten Glauben“ fest und werden von der Einhebung der Zahlungsaufforderung xxxxxx Abstand nehmen. Betrachten Sie selbige als gegenstandslos.

Wir tun dies mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich hierbei um ein einmaliges Entgegenkommen unsererseits handelt und Sie künftig der ordnungsgemäßen Mautentrichtung noch vor Auffahrt auf das mautpflichtige Straßennetz zu entsprechen haben, um eine erneute Beanstandung – die keine Kulanz unsererseits mehr erwirkt - im gleichgelagerten Fall zu vermeiden. In diesem Sinne verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Bearbeitet von prronto am 23.02.2011, 15:28

prronto

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Zitat von HaBa
Wie bist du ohne §57-Pickerl eigentlich über die Grenze gekommen?

Ich bin bei einer deutschen Fa. mit deutschem Arbeitsvertrag und mit deutschem Firmenauto ausgestattet. Da erübrigt sich der Teil mit §57a bei WSS Tausch.
Danach habe ich nur gefragt, um festzustellen, wie es sich bei einem Äquivalent zur Vignette verhält um evtl. Munition zu haben.
War aber auch ein Schuss in den Ofen :D

Bodominjaervi

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Danke schön :D
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