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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607328 2821 Thread rating
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userohnenamen

leider kein name
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bei all dem meckern und raunzen muss ich jetzt auch mal positives berichten.
ich wollte gestern meine mail adresse auf meine neue ändern und das system lies es nicht zu (weil meine neue eine .family TLD ist)
hab dann über das kontakt formular eine nachricht deswegen geschickt und vor einer stunde die nachricht bekommen dass das problem mit dem nächsten release am 3.7. behoben wird :eek:

Weinzo

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so, eingereicht am 13.2 - nun den Bescheid erhalten, Alleinverdiener wurde gestrichen (zurecht).

Begründung: Den Alleinverdienerabsetzbetrag haben wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Die steuerpflichtigen Einkünfte und ein allfälliges Wochengeld Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners sind höher als 6.000 Euro.

Na endlich :D

jb

Here to stay
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Hab vorgestern auch endlich die Zahlung bekommen, Bescheid ist letzen Donnerstag gekommen. Die Prüfung hat das Ganze leider ca. 3 Monate verzögert, auf telefonische Anfrage gabs wie schon bekannt nur ein "hörbares" Schulterzucken mit Hinweis auf eine Liste, die abgearbeitet werden muß...

pirate man

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Ich finds ja strange, dass sie nichtmal Einsicht in die Liste haben ... zumindest sagen sie es.
Es kann doch eigentlich kein Problem sein, dass sie mir nach Bekanntgabe meiner VersNr. meinen Stand in der Warteliste sagen und wielange es in etwa noch dauert.

Roman

CandyMan
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Hab auch gerade eben nochmal in Finanzonline nachgesehen: "Die Erklärung muss noch geprüft werden"...

pirate man

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Nach knapp 3,5 Monaten endlich Bescheid bekommen (heute um 19:15 :eek: ), dass meine Veranlagungen von 17 und 18 fast wie angegeben durchgehen. Nur der Alleinverdiener wurde mir gestrichen. Da habe ich wohl irrtümlich angenommen, dass das Wochengeld, das meine Frau letztes Jahr von Mai bis August bezogen hat, nicht steuerpflichtig ist. Somit also nur vier Monate Kinderbetreuungsgeld, was für den Alleinverdiener zu wenig ist.

Was mich wundert ist, dass sie gar keine Belege haben wollen. Ich wurde in den etwa 15 Jahren noch nie "rausgefischt", habe immer alles sofort 1:1 wie angegeben bekommen. Daher hatte ich mir gedacht, dass bei der Überprüfung alles belegt werden muss. Habe Kreditkosten sowieso Versicherungsprämien und Pendlerpauschale angegeben.
Aber umso besser, das Raussuchen der gewünschten Teile bei einer AllIn-Versicherungspolizze wär eh zach gewesen, vorallem weil sich ja mitten unter dem Jahr die Prämien etwas erhöhen wegen der Index Anpassung.

Hoffe ich hab jetzt die nächsten Jahre wieder Ruhe und krieg das Geld sofort. Wird ja mit der nächsten ANV höchst interessant mit dem Familienbonus :D

Roman

CandyMan
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Zeichen und Wunder werden geschehen, bei mir wurde auch gestern meine Veranlagung überweisen. Genau so wie ich sie eingereicht hatte.
Besten Dank ans Finanzamt, was lange währt wird endlich gut!

Hampti

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Pfff...diesen Montag Abend versendet....jetzt gerade den positiven Bescheid erhalten. Alleinverdienerabsetzbetrag wurde mur gestrichen.....leider dürfte mein Frau um ein paar Hunderter zuviel Wochengeld bekommen haben. Egal....1700er inkl. Zinsen. Passt.

userohnenamen

leider kein name
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eine grundsatzfrage die hier drinnen sicher jemand fix beantworten kann
fortbildungskosten sind ja absetzbar, kann ich aber die dadurch anfallenden übernachtungskosten, wenn das ganze z.b. 200km entfernt stattfindet, ebenfalls absetzen? (wenn auch vielleicht nur zu einem gewissen bruchteil?)
mir gehts dabei nicht um einmalig ein paar tage hotel, sondern auf z.b. 2 jahre wöchentlich eine nacht
tia

daisho

SHODAN
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Sind "Fortbildungskosten" irgendwie speziell definiert? Wenn nicht würde ich alles was da hineinfällt mit rein nehmen - dazu auch die Reisekosten (imho).

Ob es Absetzbar ist, dafür gibt es zumindest eine Regelung (wenn ich jetzt nichts falsches verlinke): https://www.bmf.gv.at/steuern/arbei...lich_absetzbar_

DKCH

...
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ich hab ein seminar gemacht, teilnahmegebühr hat die firma gezahlt und unterkunft/anreise ich - übernachtung und km-geld war problemlos bei den werbekosten drinnen (wurde auch geprüft...)

userohnenamen

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passt, danke!
auf die kombi würd ich eh auch hinarbeiten wollen :D

ccr


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Prinzipiell kann man Reise- und Übernachtungskosten geltend machen.
Wichtig ist, dass die Kriterien zur steuerlichen Absetzbarkeit der Fortbildungsmaßnahme erfüllt werden (und da ist das BMF sehr streng bei Prüfungen).
Bei Auslandsreisen wird auch gerne gestrichen, wenn der Fortbildungscharakter nicht dominiert. Das betrifft zB häufig Lehrer, die "Studien"reisen machen, oder Leute die einen Executive MBA mit Auslandsaufenthalt machen.

daisho

SHODAN
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Anfängerfrage, aber was passiert eigentlich wenn eine Prüfung ergibt dass man etwas doch nicht abgesetzt bekommt - einfach Nachzahlung? Weil Steuerhinterziehung wird es ja wohl nicht sein nur weil man nicht wusste dass etwas DOCH nicht absetzbar ist (ist ja nicht immer eindeutig) - sprich "in gutem Glauben".

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich hatte mal eine Prüfung und wurde schriftlich dazu aufgefordert, alle Belege ans FA zu schicken. Hab statt dessen einfach angerufen und bin mit meinem Ordner hingefahren. Die Dame war recht zuvorkommend und wir haben meine Fahrten gemeinsam nach- bzw. neu berechnet, dann hat alles gepasst.
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