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Soll ich aus meinem Haus ausziehen?

max 04.09.2011 - 11:27 8531 75
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AdRy

Auferstanden
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Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben:
Den Bruder rausschmeissen geht nur wenn er auch eine alternative Wohnmöglichkeit hat. Wenn er dadurch auf der Straße lebt geht das nicht. Dazu kommt, dass es ja anscheinend einen mündlichen Mietvertrag gibt.

Vl kann der Bruder ja auch einen Raum bei sich als "homeoffice" zur Verfügung stellen?
So lang die Kinder <=6-8 Jahre alt sind, seh ich kein Problem wenn sie kein eigenes Zimmer haben.

Anti

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Zitat von Jack the ripper
Die Frage wurde nicht gestellt weil sie irrelevant ist (solang man keine Beweisschwierigkeiten bekommt). Egal ob er offiziell oder inoffiziell Miete bezahlt, Verträge sind sowieso nach dem Parteiwillen und nicht nach der Überschrift zu bewerten. Wenns unter der Hand ist interessiert das möglicherweise die Finanz, aber nicht den Richter der entscheidet ob Miteigentum/Darlehen/ganz was anderes. Es stellt sich höchstens die Frage ob es Miete oder Rückzahlung des Darlehens ist (in dem Sinn dass max das Recht an der Miete an den Vater abgetreten hat, dafür fällt mir bei dem Sachverhalt aber partou kein Rechtsgrund ein, egal ob schriftlich/mündlich/konkludent), offiziell oder nicht macht keinen Unterschied (wenn man es beweisen kann).

Oh, ok. In meiner kleinen, einfachen Welt wär's so viel einfacher gewesen: Offizielle Miete -> Miteigentum/Vermietrecht; nicht offizielle Miete -> Darlehen :D

quad-prozzi-fan

I do it my way.....
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Geht zu einem Mediator die schaffen oft gute Lösungen zu erarbeiten.
Allerdings müssen alle betroffenen bereit dafür sein.

Mal allgemein, wieso tue ich als Bruder meiner Schwester sowas an?

rai230

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also das meiste der laufenden kosten tragt ja sowiso ihr oder?
zieht ihr aus ist das Haus auf kurz oder lang dann eh vermutlich weg?
da die beziehung zum Bruder eh schwer ist wirds nur an den Eltern hängen.

Ich würd abwarten, unter einem recht heftigen streit mit allem beteiligten mich überreden lassen auf ein jahr frist oder so. jenachdem wie zumutbar das für euch ist. wirds nicht gehalten könntens von mir aus alles behalten.


Fehler war schon mal dazu einzuwilligen. Hätt mir genauso wenig gefallen.

Burschi1620

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Ich würde es so machen:

Ein sachliches möglichst unemotionales Gespräch mit allen Beteiligten führen. Danach erfahren, dass der Bruder eh nicht ausziehen will und der Vater zu ihm steht (so hört es sich derzeit ja an....) und anschließen ausziehen, sich viele Qualen ersparen und meine Kinder mit nur einem Opa und einer Oma großziehen.

CROWLER

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Zitat von AdRy
Ohne den ganzen Thread gelesen zu haben:
Den Bruder rausschmeissen geht nur wenn er auch eine alternative Wohnmöglichkeit hat. Wenn er dadurch auf der Straße lebt geht das nicht. Dazu kommt, dass es ja anscheinend einen mündlichen Mietvertrag gibt.

Warum sollte eine drohende Obdachlosigkeit eine Räumung verhindern? (noch nie davon gehört)

d3cod3

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und ich dachte man muss rtl schaun um solche probleme zu finden. yay oc.at :D

AdRy

Auferstanden
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Zitat von CROWLER
Warum sollte eine drohende Obdachlosigkeit eine Räumung verhindern? (noch nie davon gehört)

Bin kein Jurist aber:

MRG §35
Zitat
Außerkrafttreten des Exekutionstitels; Aufschiebung der Räumungsexekution

§ 35. (1) Ist ein Mieter, dem rechtskräftig gekündigt worden ist, im Fall der zwangsweisen Räumung der Wohnung oder eines Wohnraumes der Obdachlosigkeit ausgesetzt, so ist auf seinen Antrag die Räumungsexekution aufzuschieben (§ 42 EO), wenn die Aufschiebung dem betreibenden Vermieter nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann. Die so bewilligte Verlängerung der Räumungsfrist soll drei Monate nicht übersteigen. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen darf darüber hinaus ein weiterer Aufschub, jedoch höchstens zweimal und jeweils nicht länger als um drei Monate, bewilligt werden. Wurde bereits im Urteil eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 34 Abs. 1 bewilligt, so darf eine weitere Verlängerung der Räumungsfrist nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände bewilligt werden, und es darf die Gesamtdauer der so bewilligten Räumungsaufschübe ein Jahr nicht übersteigen. Während der Dauer eines Aufschubes gilt der § 34 Abs. 2.

Dazu muss aber erstmal die Räumungsklage durchgehn, für die man rechtskräftig Kündigen muss.

So lang der Eigenbedarf des Eigentümers nicht groß genug ist. Also keine unzumutbaren Zustände gegeben sind oder sonst ein Kündigungsgrund vorliegt siehts schlecht aus.

Würde dem Bruder aber nicht sofort ans Bein pissen, sondern das versuchen das mit einem Gespräch zu regeln.
Aus dem ersten Post konnte ich entnehmen, dass das erste Kind 3 Jahre alt ist und das zweite grad erst neu. Ich seh da kein Problem noch 3 Jahre zu warten.
Man sollte halt abklären, dass er in 3 Jahren wirklich draussen ist (Vertrag?).

CROWLER

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mhm kannte ich nicht, ist in dem fall aber auch wurscht, da das mrg in diesem fall nicht zur anwendung kommt.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von CROWLER
mhm kannte ich nicht, ist in dem fall aber auch wurscht, da das mrg in diesem fall nicht zur anwendung kommt.
Sch***egal ob es zur Anwendung kommt oder nicht, sie (max Frau/Freundin) wird ihren Bruder nicht auf die Straße setzen, und der Vater erst Recht nicht..

edit:
Naive annahme und natürlich imho ;)
Bearbeitet von Hansmaulwurf am 04.09.2011, 21:01

CROWLER

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Zitat von Hansmaulwurf
Sch***egal ob es zur Anwendung kommt oder nicht, sie (max Frau/Freundin) wird ihren Bruder nicht auf die Straße setzen, und der Vater erst Recht nicht..

edit:
Naive annahme und natürlich imho ;)

aber der threadstarter vielleicht :)
(ohne da was anstacheln zu wollen)

flying_teapot

Undiskutant
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da dies ja nun ein hochoffizieller oc.at Fall ist, wird sich die entsprechende Spezialeinheit bald zu einem Briefing treffen.... alles wird gut !

:)

ftp.

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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genauso wie bei der abgestürzten küche :D

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
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es ist zwar schon zu spät, aber was mich wundert ist, warum man bei solchen summen mit seiner verwandtschaft im vorhinein keine verträge macht?
ganz simpler einfacher schrieb und die sache ist erledigt bzw. es erleichtert wie in diesem fall die lösung nachfolgender probleme.

kontaktiere einen anwalt und lass dich beraten. von klagen redet ja keiner, aber die rechtlichen rahmenbedingungen würde ich auf alle fälle abklären.

Spikx

My Little Pwny
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Zitat von RIDDLER
es ist zwar schon zu spät, aber was mich wundert ist, warum man bei solchen summen mit seiner verwandtschaft im vorhinein keine verträge macht?
ganz simpler einfacher schrieb und die sache ist erledigt bzw. es erleichtert wie in diesem fall die lösung nachfolgender probleme.
Welche Probleme soll das in diesem Fall lösen? Der Nachteil liegt ja beim Bruder, die Frage ist ob man Familienstreitigkeiten aus dem Weg gehen will oder nicht. Ein Vertrag hilft dir da nicht.
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