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willhaben.at Betrug?

charmin 30.11.2012 - 11:52 122917 345 Thread rating
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lagwagon

bierfräser
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Mich wundert es ein wenig was ich da alles per RSB bekommen habe. Ziemlich dicker Umschlag mit allem Möglichem betreffend dem Fall... Na Bum!
//edit: hab zwar nichts konkretes geschrieben, aber trotzdem nochmal editiert, danke MaxMax für den Hinweis
Bearbeitet von lagwagon am 23.06.2020, 15:44

MaxMax

Here to stay
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naja, als privatbeteiligter bist ja auch partei in dem verfahren und hast somit akteneinsicht?! aber die sachen die du da zu lesen kriegst sind natürlich nur für dich/deinen anwalt bestimmt und nicht für internet o.ä. das dürft aber eh logisch sein....

lagwagon

bierfräser
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arghl... sorry, delete

daisho

SHODAN
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Ja, mich hat's auch einmal gerissen vor ein paar Jahren als ich einen RSB Brief bekommen habe vom Gericht - war damals aber um als random Geschworener zu agieren. Da war auch der komplette Akt dabei mit allen Details ...

lagwagon

bierfräser
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Recap:
vor 3 Jahren betrogen worden
vor 1 Jahr die Info ertelefoniert, dass da was passiert (Verhandlung)
letzte Woche ein Brieferl gekommen, dass der Angeklagte schuldig gesprochen wurde und innerhalb 14 Tagen den ergaunerten Betrag bei sonstiger Exekution zurückzahlen muss.

Datiert ist der Brief auf Anfang Mai, bekommen hab ich ihn erst letzte Woche... naja, ich wart jetzt mal ab, ob unerwartet Geld auf mein Konto kommt...

charmin

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ah, das hab ich auch bekommen damals.
geld ist aber nie eins gekommen, müsste man vermütlich einklagen.

charmin

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DeeJay58

Bloody Newbie
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Na um die Exekution musst Dich schon selbst kümmern. Steht eh so im Schreiben.

charmin

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hab mein geld eh bekommen damals, der rechtschutz hats mir einfach ausbezahl anstatt einen anwalt zu bemühen.

DeeJay58

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Das macht die rsv gerne bei geringen Beträgen

lagwagon

bierfräser
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Bei mir steht da gar nichts dabei :confused:
Nur
"Der Verurteilte ... vertreten durch ... ist schuldig, dem Privatbeteiligten *mein Name und Adresse*, einen Betrag in der Höhe von EUR xxx binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar."
aus.

watercool

BYOB
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interpretiere ich als: Entweder er zahlt in 14 tagen oder du musst das urteil vollstrecken lassen. Exekutionstitel solltest aus dem Urteil ja bekommen. Gilt dann ewig (20 jahre?) aber wenn er nix hat dann unterschreibt er einfach den offenbarungseid jedes mal...

lagwagon

bierfräser
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Das bedeutet, erstmal die 14 Tage abwarten und dann damit zur RSV?

DeeJay58

Bloody Newbie
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Klar stehts dabei. Er muss blechen sonst hast Du das Recht auf Exekution. Aber das Verfahren musst natürlich Du einleiten, kann ja kein anderer wissen ob er bezahlt hat.

DeeJay58

Bloody Newbie
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Aber ja, die 14 Tage sind abzuwarten. Zur RSV musst nicht. Kannst selbst beim Gericht beantragen oder über Anwalt. Wenn nix bei ihm zu holen ist könntest theoretisch halt auf den 150€ herum Anwaltskosten sitzen bleiben für den Exekutionsantrag. Wenn nicht zahlt eh der Verurteilte. Da Du das Schreiben vom Gericht hast würde ich einfach zum zuständigen Bezirksgericht gehen (Amtstag) und Dein Anliegen vorbringen.
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