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Abmahnungen wegen Google Fonts

PuhBär 06.05.2021 - 22:49 12652 81
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Roman

CandyMan
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190€ mal 26.000 Briefe, ~ 5.000.000€.
Damit hätt ma das Strafmaß pro Beteiligten eh schon klass definiert :D
Gerne bei einem Tagessatz von 190€ absitzbar... :fresserettich:

22zaphod22

chocolate jesus
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interessant war ja in dem TV Beitrag dass der Schleimbeutel ja gar nicht verneint hat, dass das automatisiert passiert ist ...

also war er sich wohl ziemlich genau bewusst was er da macht ... interessant ob das so durchgeht und man das Recht derart missbrauchen kann ... anhand der vorliegenden Informationen ist das "Ungemach" aus dem sie den Schadenersatz ableiten ja bewusst herbeigeführt worden ...

ich bin ja schon eher ""Gesetz ist nun mal Gesetz" eingestellt ... hoffe dass hier das System Schutz- und Reparaturmechanismen hat um so etwas zu unterbinden ...

Cobase

Mr. RAM
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https://www.derstandard.at/story/20...tenschutzanwalt
Zitat
Vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe der Mann ausgesagt, im Auftrag von "Datenschutzanwalt" Marcus Hohenecker und seiner Mandantin Eva Z. die datenschutzwidrigen Websites ausgeforscht zu haben.
...
Das IT-Unternehmen habe ihm zwei Rechnungen über 7.560 Euro für das Crawlen der Impressen der Websites und über 24.000 Euro für die Erstellung der PDF-Dateien der Abmahnschreiben in Rechnung gestellt.
Upsy-Daisy :D

sk/\r

i never asked for this
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gut so!

WONDERMIKE

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kenough
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Ich mag den Part beim Bürgeranwalt, als die Frau von der WK gesprochen hat und die Kamera auf den Abmahner draufgehalten hat. Den habens früher in der Schule fix gebirnt :D

eitschpi

alpakaflüsterer
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Wie seht ihr die Argumentation, dass niemand geschädigt wurde, weil die Seiten nicht von einem Menschen aufgerufen wurden? Die IP-Adresse geht ja trotzdem an Dritte. Das ändert wahrscheinlich nichts daran, dass der Anwalt und seine Mandantin eventuell Betrüger:innen sind, aber das ist ja eigentlich das Hauptargument von diesem Dude der ihnen die Rechtsbasis für ihre Abmahnungen abspricht. Beim Bürgeranwalt haben ja weder die WK-Anwältin noch der von der Rechtsanwaltskammer so argumentiert.

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Weil jeder involvierte weiß, dass es absurd ist, eine IP als PII zu klassifizieren, und das nur passiert ist, weil lauter Boomer und andere Internetausdrucker die DSGVO zusammengepickt haben. Das ist halt, wie das Internet funktioniert ffs, wenn du etwas aufrufst, wird deine IP übertragen.

Man kann jetzt natürlich noch drüber diskutieren, was für einen Hirnschaden man haben muss, um Fonts oder irgendwelche GB-großen JavaScript Frameworks von remote in seiner Webseite einzubinden, aber das sprengt den Scope dieses Threads.

eitschpi

alpakaflüsterer
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Ob eine IP PII ist, ist doch eine andere Diskussion, das wäre auch beim persönlichen Aufrufen eine Frage.

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Naja, das is der Hauptgrund der Diskussion in Wirklichkeit, welchen Schaden hast du davon, wenn Google sieht, dass "deine" IP irgendwann auf eine gehostete Font zugegriffen hat? Vorallem, wenn das in Chrome passiert, auf einer Webseite, die du via Google erreicht hast? ...

WONDERMIKE

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kenough
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Offenbar entsteht ein großes Unwohlsein!

eitschpi

alpakaflüsterer
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Bei der Argumentation von Harlander gehts aber um den Softwareeinsatz.
https://futurezone.at/netzpolitik/a...fonts/402127703
Zitat
Gab es jedoch keinen Zugriff durch einen Menschen, liegt keine Datenschutzwidrigkeit vor, argumentiert Harlander weiter.
Unabhängig vom Betrug wie gesagt.

Die Remoteeinbindung von Google Fonts wird ja jetzt mithilfe der WK ausjudiziert.

master blue

Mr. Anderson
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Ich hab auch schon Meinungen von Datenschutzexperten gehört, die selbst bei Aufruf durch einen Menschen kein Problem sehen, weil kein Schaden entsteht und auch ein Unwohlsein sehr weit hergeholt sein soll.
Das Mimimi beim Bürgeranwalt war ja großartig, sehenswert.

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Zitat aus einem Post von master blue
Ich hab auch schon Meinungen von Datenschutzexperten gehört, die selbst bei Aufruf durch einen Menschen kein Problem sehen.

Das Schrems II Urteil kennen diese "Experten" aber noch nicht, oder?

Cuero

Moderator
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"Die Klägerin konnte krankheitsbedingt nicht an der Verhandlung teilnehmen, sie wird beim nächsten Termin einvernommen."

Vermutlich unwohlsein?

smashIt

master of disaster
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könnte mittlerweile aber auch von magengeschwür bis panikattacke reichen :D
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