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Anzeige wegen Beleidigung

Dargor 19.01.2011 - 16:16 22035 63 Thread rating
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Dargor

Shadowlord
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Hab mal eine juristische Frage:
Meine Lebensgefährtin hat sich gerade von einem Nachbarn (Mietshaus) beschimpfen lassen dürfen. Eine Freundin von ihr stand als Zeugin daneben.
Reicht das für eine Anzeige nach §115 StGB, also Beleidigung? Weil laut dem müsste es mindestens 3 Zeugen geben, wobei das ja bei der Polizei auch nicht der Fall ist (nein, Beamtenbeleidigung gibt es nicht in AT).

Haben wir angehende/fertige/Hobby-Juristen, die sich damit auskennen?

Templer

peilo
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polizei anrufen oder hingehen und nachfragen?
ich versteh nich warum sowas immer in internet foren durchgekaut werden muss.
Wenn du eine frage bezüglich einer anzeige hast wird sich keiner bei der polizei beschweren wen du da einfach mal anrufst

Dargor

Shadowlord
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ganz ehrlich? weils bequemer ist

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Es ist eigentlich ganz einfach, weil der Wortlaut des § 115(2) klar ist. "Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können."
Es müssen also mindestens fünf Personen anwesend sein, darunter mindestens drei Unbeteiligte, obwohl es egal ist ob hierbei eine Nahebeziehung besteht oder nicht.

lg

u5V8eYCW7P

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Hatte zwar noch kein Strafrecht, aber nach 115 schauts wohl eher schlecht aus, da 2 Zeugen abgehen.
Üble Nachrede wär eventuel möglich (§ 111), da muss die Beleidigung aber eine bestimmte Form haben.
Generell wär ich vorsichtig mit ner Anzeige weils ja auch für den Anzeigenden blöd ausgehen wenn (aus juristischer sicht) die Anzeige nicht begründet ist (da zB zu wenig Zeugen, wobei ich persönlich sagen muss dass ich diese Beschränkung ziemlich lächerlich finde, wofür haben wir die freie Beweiswürdigung wenns gesetz dann erst wieder eine genaue Zahl an Zeugen festlegt).

Wenns dann noch aktuell ist schau ich dir nächste Woche genauer nach, da müssten meine Strafrechtsunterlagen kommen :)

CROWLER

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und du glaubst wirklich, dass das nachbarschaftsverhältnis davon besser wird sich wegen sowas anzuzeigen?

was wurde denn geschimpft?
gab es einen (entrüstungs-)anlass seitens des schimpfers?
in welchem bezirk/gegend wohnt ihr?
und wurde sie öffentlich oder in einer privatwohnung beschimpft?
edit:
3 zeugen brauchst nur wenns nicht öffentlich war
Bearbeitet von CROWLER am 19.01.2011, 16:47

M4D M4X

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Zitat von Dargor
ganz ehrlich? weils bequemer ist

133 tippt sich aber schneller ;)



ich ruf gern bei den Burschen an - hab selten einen Unfreundlichen erwischt. :)
und wenn ich tote Tiere auf der Straße oder Bettler/Einbruchspione sehe will ich das die Kieberer sich drum annehmen.
( was sie hier in LaLo auch schnellstens tun! )

Longbow

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geh bitte, da wird sich hier immer über die "amerikanischen zustände" aufgeregt und wenn jemand mit so einem topic kommt sind plötzlich alle feuer und flamme dafür?

sagst dem nachbarn er soll scheixxen gehen, done.

Garrett

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Zitat von Longbow
geh bitte, da wird sich hier immer über die "amerikanischen zustände" aufgeregt und wenn jemand mit so einem topic kommt sind plötzlich alle feuer und flamme dafür?

sagst dem nachbarn er soll scheixxen gehen, done.
seh ich nicht so: WENN das ein wirklicher a**** ist UND er mich zutiefst beleidigt, warum bitte soll ich dann nicht die gelegenheit wahrnehmen, ihm ganz legal geld abzuknöpfen!? wahrscheinlich lernt er es dann auch, dass er sich net alles erlauben kann.

aber ich bin auch nicht einer, der sich über "amerikanische zustände" aufregt.
Bearbeitet von Garrett am 19.01.2011, 17:13

Medice

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naja, wenn schon dann die Polizei NICHT über 133 befragen...
(kenn ja Fälle wo der Zivi-Enkel beim Roten Kreuz via 144 angerufen werden hätte sollen...)

M4D M4X

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hast Recht!

solche Anfragen besser direkt an deinen Posten...

~PI-IOENIX~

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Zitat von M4D M4X
und wenn ich tote Tiere auf der Straße oder Bettler/Einbruchspione sehe will ich das die Kieberer sich drum annehmen.
( was sie hier in LaLo auch schnellstens tun! )

waren letztens beim spar und ein tschech hat sich die autos am parkplatz "angesehen". sofort die polizei angerufen, die waren sofort da und haben ihn im polizei auto verstaut.

Garrett

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Zitat von M4D M4X
hast Recht!

solche Anfragen besser direkt an deinen Posten...
wobei ich dann aber schon sagen muss:
Auf oc.at gibts sicher (angehende) Juristen, die wahrscheinlich viel mehr Ahnung haben als der Inspektor Karl Huber, der das letzte Mal vor 10 Jahren in der Polizeischule ein Gesetzbuch in der Hand hatte.

Insofern ist das Nachfragen auf oc.at absolut legitim.

meepmeep

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aber der Inspector Karl Huber wird nach einer Schilderung eher wissen ob er die Anzeige aufnimmt oder nicht

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wenns der polizist nicht aufnehmen will, geht man halt direkt zur Staatsanwaltschaft. Ist ja sowieso ein privatanklagedelikt ...
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