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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607352 2821 Thread rating
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berndy2001

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Wenn man keine Steuer zahlt, gibts eine Negativsteuer.

Ansonsten: https://www.arbeiterkammer.at/berat...haeltnisse.html

NoTCPA

Little Overclocker
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Falls du mehr als 12k € verdient hast (über das Jahr) von 2 Arbeitsverhältnissen, hättest man glaube ich eine verpflichtende AN machen müssen (bis zum 30.9.)

https://www.arbeiterkammer.at/berat...haeltnisse.html

DKCH

...
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Zitat aus einem Post von NoTCPA
Falls du mehr als 12k € verdient hast (über das Jahr) von 2 Arbeitsverhältnissen, hättest man glaube ich eine verpflichtende AN machen müssen (bis zum 30.9.)

https://www.arbeiterkammer.at/berat...haeltnisse.html

1. bei 2 oder mehr GLEICHZEITIG, wenn du unterm jahr job wechselt ist das egal (= immer nur 1 DV zu einer zeit)
2. bis zum 30.9. des FOLGEJAHRES, also nicht "hättest müssen", sondern "müsstest du dieses jahr"

LJ

the force is with me
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Habe mich jetzt auch aufgerafft und am Sonntag endlich die AV für 2013 bis 2017 gemacht. Der 2013er-Bescheid war am Mittwoch da, alle anderen heute früh. Also zumindest Bezirk Gänserndorf ist da echt flott :D

axl2001

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Hab jetzt den Status im Steuerakt:
Einkommensteuer - Erstbescheid

Keine Ahnung ob der durch ist oder nicht :P. Bin auch nicht benachrichtigt worden.

pirate man

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Ich bräuchte bitte mal logische Erklärungen zur ANV von euch.

Meine Frau hat letztes Jahr 6 Monate gearbeitet, egal was sie bei Krankheitskosten (Arztbesuch) eingibt, es ändert sich nichts an der Vorberechnung. Auch der Kinderfreibetrag ist egal, weder die 440€ noch die 300 € ändern was an der Summe, die sie bekommen wird.

Bei mir bringen die Krankheitskosten auch 0, der Kinderfreibetrag macht sich allerdings sehr wohl bemerkbar. Ich war durchgängig beschäftigt.

Bitte um Erklärung ;)
TIA

userohnenamen

leider kein name
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Die arztkosten müssen afair ca ein monatsgehalt übersteigen
Und bei 6 Monaten und wahrscheinlich halbtags wird die Lohnsteuer quasi null sein, also nix zum senken da sein

berndy2001

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Krankheitskosten haben einen Selbstbehalt der gehaltsabhängig ist: https://www.arbeiterkammer.at/berat...elastungen.html

Wie von uon erwähnt, von Steuer absetzen geht nur wenn man zuerst eine bezahlt hat. Was steht denn in der Vorberechnung?
Bearbeitet von berndy2001 am 15.03.2018, 20:09

hctuB

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3494€ hat sich ausgezahlt heuer, hat aber ein Monat gedauert. Hätte schon mit einer Prüfung gerechnet

Vinci

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Is Finanzonline für euch ereichbar?

watercool

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geht nix bei mir.

downforeveryone blabla sagt es is up...

boogeyman

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So, Geld ist seit heute am Konto, am 11.2. hab ich eingereicht. So lange hats noch nie gedauert, nicht mal annähernd.

deleted46918

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von boogeyman
So, Geld ist seit heute am Konto, am 11.2. hab ich eingereicht. So lange hats noch nie gedauert, nicht mal annähernd.
Finanzamt Wiener Neustadt/Neunkirchen dauert IMMER bis mindestens Juni. Egal wie klein der Betrag ist oder wie früh man einreicht. ;-) Be happy, guys!

berndy2001

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Wie ist das eigentlich mit gebrauchten Sachen, zB SBT/willhaben? Kann das auch (abzgl. Privatanteil) reingenommen werden? Kommunikation und Überweisungsbeleg natürlich vorhanden.

fresserettich

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kurze Frage am Rande, wenn ich auf Grund der Jahressechstel zu viel steuern bezahlt habe. Wird das dann über die Arbeitnehmerveranlagung korrigiert?
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