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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607285 2821 Thread rating
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berndy2001

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Ja das habe ich eh gemacht. Es wurde weniger Lohnsteuer bezahlt als ich laut Berechnungsblatt sollte, nur ich frage mich wie das sein kann.

mascara

Witze-Präsident
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Hast du den Freibetrag Wisch deiner Buchhaltung abgegeben?

berndy2001

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Ja habe ich und er wurde auch berücksichtigt. Die bisherige bezahlte Lohnsteuer der Monatslohnzettel stimmt auch mit dem Wert im Berechnungsblatt überein.

Ich habe nun mal die Daten des Jahreslohnzettels in einer "anonymen" Berechnung eingegeben, dort kommt auch die Nachzahlung raus.

Ich werd mal bei uns in der Buchhaltung nachfragen, bisherige Erfahrung mit denen war eher bescheiden.

ccr


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Hast Du heuer auch wieder genausoviele Werbungskosten/Sonderausgaben etc., damit sich der Freibetrag wieder ausgeht? Oder zB mehr verdient und bei den Topfsonderausgaben durch die Einschleifregelung etwas verloren?

Weil wenn Du den Freibetragsbescheid auf Basis Vorjahr abgegeben hast, aber heuer weniger als im Vorjahr geltend machen kannst, musst Du natürlich die Steuer nachzahlen, die Du Dir zuerst aufgrund des Freibetragsbescheides erspart hast.
Deshalb pfeife ich auch auf den Freibetragsbescheid, weil das jährlich zu stark schwankt, was ich geltend machen kann.

jb

Here to stay
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So heute auch abgeschickt, mal sehen, ob die wieder so lange brauchen, weil sie es prüfen. Hab 2016 gut 7! Monate gewartet bis endlich die Meldung kam, daß ich die Unterlagen schicken soll. Dann wars in 1 Woche erledigt.

Fidel

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Habe 2 Fragen zu Krankenversicherungen.
Ich bezahle für 4 Personen (Frau + 2 Kinder und mich) eine private Krankenversicherung. Alle 4 Versicherungen laufen bei der Versicherung unter dem Namen meiner Frau (ich weiss nicht mehr was damals der Grund dafür war...) Laut unserem Versicherungsmakler kann nur der absetzen auf den die Versicherung läuft -> meine Frau.
Frage dazu: Stimmt das?
2. Frage: Kann ich neben meiner Versicherungssumme auch die Versicherungssummen der Kinder bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben?

Danke!

sLy-

semiconductor physicist
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Zitat aus einem Post von Fidel
Laut unserem Versicherungsmakler kann nur der absetzen auf den die Versicherung läuft -> meine Frau.
Frage dazu: Stimmt das?
2. Frage: Kann ich neben meiner Versicherungssumme auch die Versicherungssummen der Kinder bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben?

Klingt für mich doch sehr logisch, dass du das nicht absetzen kannst. Wieso solltest du den auch wenn du nicht dafür zahlst?

ccr


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Absetzen kann der, der zahlt.
Lautet die Polizze auf den Namen Deiner Frau, musst Du glaubhaft dokumentieren können, dass trotzdem Du gezahlt hast (zB Kontoauszug von Deinem Konto).

Frau und Kinder kannst Du reinnehmen.

Und die Versicherung muss vor der Steuerreform abgeschlossen worden sein, also vor dem 01.01.2016.

Fidel

Here to stay
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Ich zahle die Versicherung komplett aber sie läuft auf meine Frau.
Ich selbst kann auch die Versicherung meiner Frau absetzen?

ccr


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Ja, für Versicherungen, Kredit etc. (also die klassischen Topfsonderausgaben) die man für sich und nahe Angehörige wie (nicht getrennt lebende) Frau und Kinder zahlt.
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen darfst Du die Kosten für die Frau reinnehmen, wenn Du sie gezahlt hast, und sie unter einem gewissen Gehalt verdient.

berndy2001

Komasäufer
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Zitat aus einem Post von ccr
Hast Du heuer auch wieder genausoviele Werbungskosten/Sonderausgaben etc., damit sich der Freibetrag wieder ausgeht? Oder zB mehr verdient und bei den Topfsonderausgaben durch die Einschleifregelung etwas verloren?

Weil wenn Du den Freibetragsbescheid auf Basis Vorjahr abgegeben hast, aber heuer weniger als im Vorjahr geltend machen kannst, musst Du natürlich die Steuer nachzahlen, die Du Dir zuerst aufgrund des Freibetragsbescheides erspart hast.
Deshalb pfeife ich auch auf den Freibetragsbescheid, weil das jährlich zu stark schwankt, was ich geltend machen kann.

Nach einer Nacht drüber schlafen macht es nun eh Sinn. Eigentlich sollte ich ja 800 im Minus sein, wenn ich nichts eintrage, interessanter Weise sind es aber nur 350. Daher ich habe eigentlich 450 noch zuviel an Steuern bezahlt.

Ja, auf den Eigenbetrag komme ich dank Kinder und sonstiges locker.

chinchin

Banned
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Zitat aus einem Post von crusher
wow,

abgegeben 27.2; bearbeitet 28.2 und seit gestern 1.3 bescheid bekommen.

diesmal waren sie richtig schnell. - gut, hab auch nicht recht viel angegeben.


Abgegeben 27.2. noch immer nicht bearbeitet. Hattest anscheinend Glück.

mani_portable

aka mani81
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Nicht so ungeduldig - abgegeben am 15.02. und noch kein Bescheid :)

crusher

Legend
dur ned blern
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liegt halt stark am zuständigen finanzamt...

XXL

insomnia
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Ich hab den Bescheid auch 2 Tage nach dem einreichen bekommen, aber nachdem unser Finanzamt glaub ich die wenigsten Kunden in Wien hat (12,13,14, Purkersdorf) wundert mich das nicht wirklich :D
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