boogeyman
Bloody Newbie
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Ich hab am Sonntag Abend eingereicht und am Mittwoch oder Donnerstag hatte ich das Geld am Konto. 1120 Wien.
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fliza23
Fidi Tunka
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ich hab am 12.2 eingereicht und leider auch noch nichts gehört. hoffe ich werde nicht geprüft, weil das dauert dann nämlich unendlich lang.
edit: 1220 Wien
Bearbeitet von fliza23 am 08.03.2019, 11:06
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grond
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Montag abgeschickt, heute Geld am Konto ->
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watercool
BYOB
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Den Steuerbescheid hatte ich gleich am nächsten Tag (vor 2 wochen), nur die Kohle wollens aktuell irgendwie nicht rausrücken (zumindest noch nichts am Konto eingelangt ) edit: achso, schas, vergessen das ich das als selbständiger ja per Antrag machen muss und anscheinend nicht automatisch geht
Bearbeitet von watercool am 11.03.2019, 17:23
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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im Zuge eines 24/7 Schichtmodells mit Rufbereitschaft (wobei die Rufbereitschaft alle 5 Wochen eine Woche von 23:00 bis 6:30, bzw jedes 5te Wochenende durchgehend =48h zuhause zu erbringen ist, nebenbei auch sporadische Wochenenden zusätzlich) stelle ich mir die Frage, ob ich Kosten anteilig absetzen kann ?
soll heissen - ein Notebook wird mir zu Verfügung gestellt vom Arbeitgeber, allerdings nutze ich meinen Internetzugang, mein Bürozimmer, meinen Strom dafür (und das Notebook muss permanent in der Rufbereitschaft laufen, weil man dann "Feuerwehr spielen muss" dh instant.
wie sieht es da aus ?
Bearbeitet von xaxoxix am 18.03.2019, 16:24
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__Luki__
bierernst
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IIRC kannst du beim Homeoffice einen Teil der Miete dann abschreiben, wenn es wirklich ein dediziertes Buero ist, und der Raum fuer nichts anderes verwendet wird.
Einen Teil deiner Rechnung vom Provider kannst du auch absetzen.
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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blöd gesagt jetzt - aehm "welchen" Teil genau bzw wie funktioniert das, im inet werd ich immo nicht so recht schlau jetzt
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quilty
Ich schau nur
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IIRC kannst du beim Homeoffice einen Teil der Miete dann abschreiben, wenn es wirklich ein dediziertes Buero ist, und der Raum fuer nichts anderes verwendet wird. Das ist soweit ich weiß nicht richtig. Das Büro kann nur abgeschrieben werden wenn es der primäre Arbeitsplatz ist und nicht wenn es "nur" im Rahmen einer Bereitschaft verwendet wird. Sind bei mir aber auch nur Infos aus zweiter Hand. Einen Teil deiner Rechnung vom Provider kannst du auch absetzen. 60% sind hier üblich.
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berndy2001
Komasäufer
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Internet kannst auf alle Fälle absetzen; jedes 5. Wochenende ist für Miete & Strom und Co glaube ich zu wenig. Steuerhandbuch sagt: Abzugsfähige Ausgaben liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Also wenn du >50% deiner Arbeitszeit zuhause im Arbeitszimmer verbringst, dann schon soll heissen - ein Notebook wird mir zu Verfügung gestellt vom Arbeitgeber, allerdings nutze ich meinen Internetzugang, mein Bürozimmer, meinen Strom dafür (und das Notebook muss permanent in der Rufbereitschaft laufen, weil man dann "Feuerwehr spielen muss" dh instant. Was sagt der Arbeitgeber dazu? Nachdem das ja nicht freiwillig ist, sollte er auch für die Kosten aufkommen.
Bearbeitet von berndy2001 am 18.03.2019, 16:43
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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das eher schlecht , das Kastel rennt ja die ganze Zeit dann whatever.... 60% des Inetzugangs setze ich als "was" ab oder unter welchem Punkt ?
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berndy2001
Komasäufer
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Werbungskosten-Arbeitsmittel
Btw. PC-Tisch kannst du absetzen...
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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danke
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quilty
Ich schau nur
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Was sagt der Arbeitgeber dazu? Nachdem das ja nicht freiwillig ist, sollte er auch für die Kosten aufkommen. Für die Rufbereitschaft muss er eh bezahlt werden und wenn er dann zum Laptop greift wird es normale Arbeitszeit. Abschreiben kann man daher Dinge wie es z.B. im Falle von Homeoffice üblich ist - Arbeitsmaterial, Internet, Telefon, ...
Bearbeitet von quilty am 18.03.2019, 17:08
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lagwagon
bierfräser
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Bei mir lassen sie sich heuer auch etwas mehr Zeit. Am 25.02. online beantragt und bisher noch nichts. Letztes Jahr wars in 3 Tagen bestätigt und innerhalb einer Woche am Konto...
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berndy2001
Komasäufer
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Für die Rufbereitschaft muss er eh bezahlt werden und wenn er dann zum Laptop greift wird es normale Arbeitszeit. Abschreiben kann man daher Dinge wie es z.B. im Falle von Homeoffice üblich ist - Arbeitsmaterial, Internet, Telefon, ... Ja, schon klar, aber wenn der AG verlangt dass der Laptop in der Berietschaftszeit auch am Notebook hängt, dann braucht das auch Strom (wenn auch nicht viel. Bei zB 50 Watt, 24 Stunden und 20c/kwh sind das gerade 24 Cent - Notebook braucht sicher weniger)
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