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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607467 2821 Thread rating
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Joe_the_tulip

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Oh da gibts eine so frühe Deadline...

Ich hab auch endlich meine Erklärung gemacht. Nach Rücksprache mit Ecovis hab ich die Basispauschalierung gewählt. Kombiniert mit dem (Grund-)Gewinnfreibetrag kann man da gar nicht so wenig absetzen :)

watercool

BYOB
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Wird dieses Jahr noch besser :)

20% aber dafür kannst außer SVA wirklich gar nix mehr dazu absetzen.

Viper780

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dieses Jahr hab ich keine Selbständige Arbeit dabei (bisher) - km Geld kannst dann nicht mehr absetzen?

Joe_the_tulip

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@watercool:
Naja die Ärztekammer/Wohlfahrtsfonds-Beiträge hoffentlich auch (weil ja Selbstversicherung).

Hast du vielleicht einen Link dazu?

watercool

BYOB
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Argh sorry, gilt nur für Kleinunternehmen anscheinend.

https://www.wko.at/service/steuern/...nternehmer.html

schizo

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Kann ich eine Rechnung aus dem EU Ausland absetzen? Wenn ja, welche Bedinungen gibt es hier? Reicht eine Rechnung mit österreichischer MwSt?

LJ

the force is with me
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Ich denke es müsste völlig egal sein, wo du etwas kaufst und welche Steuern bzw. welcher Steuersatz dort gilt. Es geht ja darum dass du nachweist, dass du höhere Ausgaben hattest als das Finanzamt annimmt.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich warte jetzt schon seit Mai auf meinen Ausgleich (und ja, ich hab viiiele Belege geschickt) - wie lang kanns denn maximal dauern? :D

berndy2001

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6 Monate

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Oh - dann is erst Halbzeit^^ Danke

Medice

Intensivlaie
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Zur Info für alle die auf ihren Bescheid warten (in meinem Fall aber Einkommensteuerbescheid, keine reine Arbeitnehmerveranlagung)

ich warte auch schon über 3 Monate, ich brauch aber einen Bescheid um an anderer Stelle etwas fristgerecht beantragen zu können. Daher hab ich den auf dem letzten Schriftsatz vermerkten Sachbearbeiter telefonisch kontaktiert, sehr freundlicher Herr (muss auch mal gesagt werden :D)
Sollte es zu einer Nachforderung kommen - wie in meinem Fall - gehen dzt. keine Bescheide raus, da gem. Covid19-Verordnungen keine Steuerlast erzeugt werden soll (wenn ich das richtig verstanden habe). Man kann die Bescheidausstellung allerdings erbitten, was ich gleich gemacht habe - mal sehen obs mit der heutigen Nacht-Bearbeitung daherkommt.

Joe_the_tulip

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Zitat aus einem Post von Medice
Zur Info für alle die auf ihren Bescheid warten (in meinem Fall aber Einkommensteuerbescheid, keine reine Arbeitnehmerveranlagung)

ich warte auch schon über 3 Monate, ich brauch aber einen Bescheid um an anderer Stelle etwas fristgerecht beantragen zu können. Daher hab ich den auf dem letzten Schriftsatz vermerkten Sachbearbeiter telefonisch kontaktiert, sehr freundlicher Herr (muss auch mal gesagt werden :D)
Sollte es zu einer Nachforderung kommen - wie in meinem Fall - gehen dzt. keine Bescheide raus, da gem. Covid19-Verordnungen keine Steuerlast erzeugt werden soll (wenn ich das richtig verstanden habe). Man kann die Bescheidausstellung allerdings erbitten, was ich gleich gemacht habe - mal sehen obs mit der heutigen Nacht-Bearbeitung daherkommt.

Du hast einfach den Namen vom letzten Bescheid - sprich 2018 - genommen? Ist das jedes Jahr der gleiche?! Ist dein Typ da besonders engegenkommend oder ist das Standard-Procedere?
Ich möchte nämlich auch "endlich" meine Steuern nachzahlen.

gibsea106

Bloody Newbie
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Hi !

Meines Wissens nach kann ich 5 Jahre im Nachhinein die ANV machen.

Wie sieht es aber umgekehrt aus?
Wie lange rückwirkend darf die Finanz meine Lohnzettel überprüfen?

Hintergrund meiner Frage:
Aufgrund neuer Gesetze (seit 2017?) betreffend "geringfügige Anstellung" wird mir dienstgeberseitig relativ selten Lohnsteuer und Sozialversicherung abgezogen.
Die tägliche(!) Grenze zur Geringfügigkeit ist (ohne 13., 14. und 15. Gehalt) irgendwo zw. 430,- und 450,- brutto und wird nahezu "brutto für netto" ausgezahlt (nur die Unfallversicherung wird abgezogen).
Im Extremstfall bei bis zu 30 Dienstgebern monatlich wird da ein ziemlich großer Haufen Kohle auf mein Konto überwiesen.

Würde sich die Finanz hier selbständig bei mir melden?
Die Krankenkassa hat sich natürlich sofort gemeldet; die Finanz schweigt seit 2017.
Bin ich gesetzlich verpflichtet mich als Angestellter, wissentlich der offenen Lohnsteuer, bei der Finanz zu melden?

Hat jemand von Euch diesbezüglich definitive Erfahrung?

Habe tageweise ein Angestelltenverhältnis in der Film- und Fernsehbranche, weisungsgebunden, seit 32 Jahren.

Danke, LG Martin

Viper780

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Die 430€ Brutto sind aber monatlich - nicht täglich.

Und ja wenn du gleichzeitig bei mehreren Firmen angestellt bist dann musst du das selben und bist zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet.

Du musst natürlich die entsprechende Lohnsteuer nachzahlen

gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von Viper780
Die 430€ Brutto sind aber monatlich - nicht täglich.
...sagt der theoretische Gesetzestext, nicht aber die angewandte Praxis.
Was tun aber, wenn man pro Tag (im Extremfall mögliche) 3 Dienstgeber pro Tag hat?
Und das nun (fiktiv) 31 Tage im Monat?

Bis Ende 2016 war alles ja ok, die LSt und SV wurde sofort (hochgerechnet von diesem einen Tag auf 31 Tage des Monats) abgezogen und konnte via ANV teil-rückerstattet werden. (Die SV-Beiträge leider nicht...)
War eine coole Lösung; das FA war ständig "in meiner Schuld", und mit der ANV habe ich einen Batzen Kohle rücküberwiesen bekommen.
Damals war das Thema "geringfügig" in der Filmindustrie unbekannt.

Seit Jänner 2017 wird aber mit der TÄGLICHEN Geringfügigkeit PRO Dienstgeber (2020 übrigens 460,66 [ohne 13., 14. und 15.Gehalt...was ergäbe das dann brutto?]) abgerechnet.
Ursprünglich (vermutlich...) als Attacke gegen die Gastronomie bzw. Regalbetreuer/-innen erfunden, so hat es (ev. unbeabsichtigt...) auch die Filmwirtschaft getroffen.

Meine Dienstgeber (bis zu 30 verschiedene) melden mich bei 1-Tages-Jobs seit Jahrzehnten in der Früh an und am Abend wieder ab...und das pro Dienstgeber mehrmals pro Monat.

Mich zipfen folgende Punkte an:
- Ich bin nicht sozialversichert (Kranken-, Pensions-, AMS,...)
(Habe bei der SV eine Selbstversicherung beantragt: "Nein, in Ihrem Fall geht das gar nicht"....AGRRRHH!)
- Niemand kann mir nähere (fundierte) Auskünfte geben: Jeder erzählt mir etwas anderes (FA, SV, Juristen, Lohnverrechner, WKO, AK,...)
- Papierkram ohne Ende (speziell mit der SV)
- Unsere Gewerkschaft der Filmschaffenden bzw AAC (Austrian Association of Cinematographers) haben sich im Jänner /bzw. Frühling 2017 noch stark gegen das neue Gesetz aufgelehnt...ohne Erfolg und ab damals ist Stille eingekehrt. (seinerzeitige Nationalratswahlen usw., wer will da schon Wirbel machen?)
- Als Beispiel: Trotz EUR 3000,- brutto (inkl. SZ) bei nur einem einzelnen Dienstgeber stehe ich im Folgemonat beim Hausarzt wegen simplem Blutbild: "Martin, Du bist ja gar nicht versichert!"

Meine Vermutung zur neuen Geringfügigkeit 2017:
Das hat die türkise Partei eingebracht, um die Arbeitgeber von Lohnnebenkosten zu befreien.

@all:
Kennt jemand einen Juristen, Steuerberater, Lohnverrechner, welcher sich ERNSTHAFT (!) mit meiner Lage auskennt?
Also kein "wischi-waschi"-Typ, davon hatte ich schon einige...zuviele sogar.
Bitte um Info.
Danke.

Zitat aus einem Post von Viper780
bist zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet.
verlässliche Quelle?

Über Reaktion würd ich mich freuen,
LG Martin
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