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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612301 2835 Thread rating
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DKCH

...
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Zitat
- Niemand kann mir nähere (fundierte) Auskünfte geben: Jeder erzählt mir etwas anderes (FA, SV, Juristen, Lohnverrechner, WKO, AK,...)

dann erwartest du dir in einem computerforum aber schon relativ viel :D

userohnenamen

leider kein name
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ich find das ganze prozedere extrem ungewöhnlich und versteh ned wie sowas gemacht werden kann
eigentlich klingt das eher nach einer sache für werkverträge, und dann kannst und musst dich eben selbst drum kümmern

wenn du immer nur tageweise geringfügig angestellt bist, ists klar das du keine KV hast (außer eben an dem tag wo du angemeldet wärst)
+ eigentlich massive steuerhinterziehung deinerseits sowie von arbeitgeberseite
denn wenn du 10x aufträge im monat a 460€ hast, bist bei 4600€ brutto was dann 2800€ netto für dich wären und nochmals 2300€ dienstgeberanteil auf die 4600€ drauf (d.h. grob 3500€ die dem fiskus fehlen!)

XXL

insomnia
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Das klingt für mich auch recht eigenartig, ich mein der Arbeitgeber zahlt dir den Lohn für eine Tag als geringfügig aus weil er ja nicht "wissen" kann das du mehr arbeitest und im Endeffekt fällst du um die Sozialverischerung um ....

Aber da gibt es echt niemanden bei der AK den das interessiert?

davebastard

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wär das nicht ein fall für selbstständigkeit a la freelancer? das ist doch kein angestelltenverhältnis..

ccr


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Zitat
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

gibsea106

Bloody Newbie
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Hi !

Danke für Eure Meinungen, hier kurze Antworten:

Zitat aus einem Post von DKCH
dann erwartest du dir in einem computerforum aber schon relativ viel
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt...;-)))
Könnte ja sein dass irgendjemand hier irgendjemanden kennt der sich auf diese Causa spezialisiert hat.

Zitat aus einem Post von userohnenamen
eigentlich klingt das eher nach einer sache für werkverträge, ...
Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge nicht, kann aber zur Situation in der Filmindustrie folgendes erklären:
Wir sind orts-, zeit- und weisungsgebunden und somit (angeblich auf Anordnung der SV) verpflichtet im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Ende der 80er-Jahre versuchten einige (meist kleinere) Filmproduktionen ihre freien Mitarbeiter nur mehr als "Rechnungsleger" zu beschäftigen, um sich die lästige Anmeldeprozedur sowie (eventuell) die Nebengebühren zu ersparen.
Das ging bis zu Beginn der 00er-Jahre ganz gut, aber in den letzten beiden Jahrzehnten stieg ihnen die SV immer stärker auf die Füsse und die Zahl der Rechnungsleger sinkt stetig.
Selbst große, namhafte Filmproduktionen (ich nenne keine Namen, aber jeder von Euch kennt sie vom Nachspann) beschäftigen ausschließlich nur mehr Angestellte; keine Rechnungsleger. Angeblich standen da große Strafzahlungen an die SV im Raum. Da habe ich aber keine Details darüber.
btw: Ich selbst war nie Rechnungsleger, immer tageweiser/projektbezogener Angestellter.
Mein SV-Auszug hat Telefonbuchdicke; das Wiener, nicht Eisenstädter ;-)

Zitat aus einem Post von userohnenamen
wenn du immer nur tageweise geringfügig angestellt bist, ists klar das du keine KV hast (außer eben an dem tag wo du angemeldet wärst)
Ja leider, das ist klar.
Bis Dezember 2016 hat das allerdings immer super funktioniert.
Wieso ich mich allerdings bei der gesetzlichen Krankenkassa (neuerdings ÖGK?) nicht freiwillig pflichtversichern darf ("Nein, dass wäre zu kompliziert...in Ihrem Fall geht das gar nicht") ist mir ein Rätsel.

Zitat aus einem Post von userohnenamen
+ eigentlich massive steuerhinterziehung deinerseits sowie von arbeitgeberseite
Ich selber verfluche diese Situation ja...viel zu kompliziert.
Ich wünsche mir das System von 2016 zurück, wo sofort die max. LSt abgezogen wurde und ich meinen Lohn nur netto überwiesen bekommen habe.

Zu meiner eigenen Frage in meinem vorigen Beitrag:
Betreibe ich hier bewiesene Steuerhinterziehung oder bin ich unschuldig?
Was gehen mich als Angestellten die Lohnverrechnungen der Firmen "1 bis 30" an?
Ich bin Techniker, kein Buchhalter.

Zitat aus einem Post von XXL
..., ich mein der Arbeitgeber zahlt dir den Lohn für eine Tag als geringfügig aus weil er ja nicht "wissen" kann das du mehr arbeitest und im Endeffekt fällst du um die Sozialverischerung um ....
Natürlich weiß er, dass ich pro Monat ein Vielfaches der Geringfügigkeitsgrenze verdiene.
Ich sage es ihm ja auch immer extra im Vorfeld.
Aber scheinbar gibt es da einige Hintertürln innerhalb der Lohnverrechnung, welche eine geringfügige Beschäftigung erlauben.
Auch bei ein und demselben Dienstgeber kann ich an mehreren Tagen innerhalb eines Monat gemeldet sein (z.B. am 1., 10., 20. und 30. eines Monats, macht 4x 500,-, in Summe 2000,-) und bin trotzdem nur Geringfügig beschäftigt.
Mit einem der Dienstgeber habe ich mich wegen solch einem Vorfall dann leider zerstritten (siehe meine Nichtversicherung beim Hausarzt in meinem oberen Beitrag) und wurde, obwohl ich eigentlich ein ruhiger Mensch bin, etwas rauer im Ton (die Wortwahl blieb höflich, aber meine Stimme wurde sauer...). Nicht gut. Wer aufmuckt muss gehen.

Zitat aus einem Post von XXL
Aber da gibt es echt niemanden bei der AK den das interessiert?
Würde mich freuen wenn ihr mir einen AK-Mitarbeiter empfehlen könnt...meine Versuche waren spärlich.

Ich glaube ja auch dass diese eigenartige Art und Weise meiner Geringfügigen Abrechnungen juristisch vollkommen in Ordnung sind.
Habe seinerzeit auf den .gv-Seiten recherchiert und kann mich an ein Zitat des Gesetzgebers erinnern:
"Selbst wenn der Dienstgeber eine normale Anstellung anstrebt, so ist bei einem Tageslohn bis zur Geringfügigkeitsgrenze eine solche nicht erlaubt" (oder zu unterlassen...kann mich nicht mehr erinnern).

Wie oben bereits erwähnt:
Wer aufmuckt muss gehen.
Also lieber schweigen und normal weiter arbeiten.

Zitat aus einem Post von davebastard
wär das nicht ein fall für selbstständigkeit a la freelancer? das ist doch kein angestelltenverhältnis..
Nicht wenn orts-, zeit- und weisungsgebunden. Die SV verlangt das so. Keine Ahnung wieso/warum.

Zitat aus einem Post von ccr
Zitat
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Eben nicht.
Früher (vor 2017) war die tägliche Grenze irgendwelche EUR 10,- oder 15,-...keine Ahnung mehr; meine 10h-Gage war höher; war nie ein Thema.
Heute (2020) ist die TÄGLICHE Grenze PRO Dienstgeber ohne Sonderzahlungen (13., 14. + 15. Gehalt) bei EUR 460,66

Und ganz hinterlistige Firmen melden Dich jeden Tag an und ab, um so abgabenfrei anzustellen.
Ist auch schon passiert, mit der Begründung:"Ja woher sollten wir wissen ob wir Dich morgen brauchen; deshalb haben wir Dich am Abend abgemeldet." Scheint im gesetzlichen Rahmen zu sein.

Hat mir auch ein Lohnverrechner so erklärt: Wenn ich über z.B. 7 Tage täglich an- und wieder abgemeldet werde so gilt das als Geringfügig (obwohl 7x 425,- Bruttogage (inkl. Sonderzahlungen)), weil eben täglich UNTER 460,66 ohne SZ.

Es ist mir auch klar dass weder die Politik, noch die SV oder die AK sich diese Situation herbeigewünscht hat.
Sie ist aber eben passiert, ohne dass ein Angriff auf die Filmindustrie beabsichtigt war.
Beim Basteln an diesem neuen Geringfügigkeits-Gesetz hat man schlicht und einfach auf die (seltsame) Angestelltenwelt der (recht kleinen) österreichischen Filmschaffenden vergessen.
So wir mir gehts vielleicht 100 bis 500 Kollegen österreichweit...genaue Zahlen habe ich nicht; nur geschätzt.

Es wurde seitens unserer Gewerkschaft auch im Frühling 2017 ein Antrag im Parlament zum Thema angestrebt, um diesen schlechten Gesetzesentwurf ändern zu lassen.

Irgendetwas lief dann im Sommer 17 politisch aus dem Ruder und niemand im Parlament traute sich den Antrag einzubringen. (Waren das damals NR-Wahlen? Keine Ahnung mehr...).
Seit dem liegt die Sache auf Eis und niemand kümmert sich darum (und logischerweise derzeit überhaupt nicht...) da gibt es wichtigeres zu tun.
Verstehe ich auch.


Puuuh, habe nun viel geschrieben, bei Fragen gerne!
Meine ursprüngliche Frage betreffend ANV war ja:
Bin ich nun gesetzlich verpflichtet meinen Bruttolohn aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen zu versteuern und wenn ja wo kann ich das in seriöser Quelle nachlesen?

Danke, schönen Abend,
LG Martin

ccr


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Du hast den Link missverstanden. Die Grenze gilt nicht für den Arbeitgeber pro Monat, sondern für den Dienstnehmer pro Monat.
Der Arbeitgeber kann Dich natürlich 5x pro Monat "geringfügig" anstellen, Du liegst aber am Monatsende über der Geringfügigkeitsgrenze und bist Abgabenpflichtig.

Früher hat es die tägliche Grenze gegeben. Damit sollte vermieden werden, dass jemand an einem Tag 400 Euro verdient (also einen sehr hohen Stundenlohn verdient), ohne Abgaben zu zahlen. Das war besonders im Zusammenhang mit Sozialleistungen ein Thema, bei denen nur geringfügige Nebeneinkünfte erlaubt waren. So sollte jemand der Arbeitslosengeld bezieht, nicht mit nur ein paar Stunden Aufwand die Zuverdienstgrenze ausnutzen können für die andere Arbeitslose einen Monat nebenbei jobben müssen.
Bearbeitet von ccr am 05.10.2020, 21:27

userohnenamen

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also wenn ich das hier als basis nehme, bist du verpflichtet das zu melden
https://www.arbeiterkammer.at/berat...eftigungen.html
die automatische "anmeldung" wird bei dir nur nicht funktionieren weil die anmeldezeiten nicht überlappen

was ich aber an der ganzen situation (und damit in der branche) nicht verstehe, warum meldest du kein EPU an und verrechnest dann einfach deine 8-10 stunden (bzw. whatever) für die 460€
damit hättest du die möglichkeit dich wohl steuerlich legal zu bewegen so wie zu versichern (kranken und! pensionsversicherung)

denn im endeffekt hast du ja jetzt die letzten jahre keine pensionsjahre gesichert, d.h. du magst jetzt mehr verdienen, wirst aber später in die röhre schauen und blöd dastehen wenn du nicht privat noch vorsorgst

wir haben aber im forum noch jemanden der in der filmbranche unterwegs ist, mir will aber aktuell leider partout nicht einfallen wer das war/ist
wäre in dem sinn ja auch interessant wie das bei ihm ablauft

Hampti

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gibsea106

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Hi !

Zitat aus einem Post von ccr
Früher hat es die tägliche Grenze gegeben. Damit sollte vermieden werden, dass jemand an einem Tag 400 Euro verdient (also einen sehr hohen Stundenlohn verdient), ohne Abgaben zu zahlen.

Sorry, aber in meinen Lohnabrechnungen ist das nicht so:
Damit die SV und LSt direkt von meinem täglichen Bruttolohn abgezogen wird muss ich pro Tag um 460,66 plus die Sonderzahlungen (in Summe EUR 575,- ?) angemeldet werden.

Wie bereits erwähnt:
Bis 2016 wurden stets diese Posten abgezogen und nur der Nettolohn überwiesen, ab 2017 leider nicht mehr.
Und das nervt mich...weil irrer Aufwand.
Bzw. ein Aufwand welcher mich nicht interessiert.
;-)

Zitat aus einem Post von userohnenamen
..., bist du verpflichtet das zu melden
Danke für den link.
Und oooops:
Ich sollte bis zum 30.9. der Folgejahres meine Geringfügigkeiten dem FA bekannt geben.
Da fehlen nun schon die Jahre 17 bis 19 ...
Wieso aber meldet sich das FA nicht bei mir?
Zipft mich an das ich nun den Beamten hinterherrennen muss.

Zitat aus einem Post von userohnenamen
warum meldest du kein EPU an

Habe ich oben bereits erwähnt:
Als ich in den 80er-Jahren begonnen hatte waren die Dienstverhältnisse immer auf Anstellung.
(Abgesehen von meiner Studentenzeit auf "Honorarnotenbasis" als Kabelhilfe usw. ...).

Erst im Laufe der Jahre wurden manche Mitarbeiter "gezwungen"/es wurde ihnen nahegelegt, eine eigene Filmproduktion am Papier zu gründen und sich selbst als Arbeitskraft zu vermieten.
Was zum Teil heute noch funktioniert, wenn man auch Hardware mitvermietet (z.B. Licht-, Ton- oder Kameraequipment, eigene Transport-LKWs usw.)

Aber der stinknormale Kamera-Assistent, welcher nur mit seinem privaten Werkzeugkoffer am Set steht, ist laut SV weisungsgebunden und somit verpflichtend ins Angestelltenverhältnis zu bringen.

Nochmals: Warum das so ist weiß ich nicht und verstehe es auch nicht.
Ich kann nur bestätigen dass die Ö-Filmproduktionen wegen den EPUs Stress und Straf(nach-)zahlungen an die SV (ÖGK?) hatten.

Vorteile einer (nicht geringfügigen) Anstellung:
- Bezahlung innerhalb max. 8 Wochen (auch wenn es gesetzlich früher sein müßte)
- Im Falle einer Insolvenz wird die Gage vom Staat (AK?) bezahlt
- Eigentlich kein Papierkram
- Im Winter bei schlechter Auftragslage Berechtigung beim AMS; ähnlich Baubranche
- Volle Versicherung; wer will schon über Aufnahme-Technik in (bis zu) millionenhöhe haftbar sein?
- Theoretische Absicherung durch den Kollektivvertrag der Filmschaffenden (wird allerdings selten eingehalten), aber als Diskussions-Basis nicht schlecht.
- Möglichkeit des Krankenstandes (in 32 Berufsjahren war ich 4 Tage im Krankenstand...vielleicht Ö-Rekord ;-) )

btw "EPU":
Meines Wissens nach sind die Darsteller auch immer im Angestelltenverhältnis tätig; auch wegen Versicherungen: Wenn z.B. ein Tatort-Kommissar während der Dreharbeiten erkrankt: Wer zahlt das 40-köpfige Team weiter?

Zitat aus einem Post von userohnenamen
denn im endeffekt hast du ja jetzt die letzten jahre keine pensionsjahre gesichert, d.h. du magst jetzt mehr verdienen, wirst aber später in die röhre schauen und blöd dastehen wenn du nicht privat noch vorsorgst
.

Mit dem Thema kenne ich mich nicht aus, ich arbeite gerne und denke (noch) nicht ans aufhören.
Auch habe ich keine Schulden (mehr) und schaffe es mit wenig Kohle leben zu können.
Lt. Auskunft PVA ist mit pünktlich zum 65.Geburtstag mein Pensionsantritt, bei derzeit 1800,- brutto.
Mir passt das gut.
Und mit jedem "Nicht-Geringfügigen" Arbeitstag steigt meine monatliche Pension um ein paar (wenige) Cent.
So zumindest hatte ich das damals verstanden.

Zitat aus einem Post von userohnenamen
wir haben aber im forum noch jemanden der in der filmbranche unterwegs ist
Wäre interessant seine Meinung zu hören.
Vielleicht meldet er sich noch.

Zitat aus einem Post von Hampti
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Verstehe ich nicht.


So long, danke für Eure ANtworten,
lg Martin

mascara

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ccr


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Zitat aus einem Post von gibsea106
Sorry, aber in meinen Lohnabrechnungen ist das nicht so:
Damit die SV und LSt direkt von meinem täglichen Bruttolohn abgezogen wird muss ich pro Tag um 460,66 plus die Sonderzahlungen (in Summe EUR 575,- ?) angemeldet werden.

Wie bereits erwähnt:
Bis 2016 wurden stets diese Posten abgezogen und nur der Nettolohn überwiesen, ab 2017 leider nicht mehr.

Ich habe ja nichts anderes behauptet.
Bis 2017 - aliquotierte tägliche Geringfügigkeitsgrenze (das müssten damals so um die 13, 14 Euro gewesen sein), daher warst Du bei einer Ein-Tages-Anmeldung im Grunde immer über der Geringfügigkeitsgrenze, und LSt. und SV wurden vom Dienstgeber einbehalten.
Seit 2017 nur mehr monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 4xx Euro, und da liegst Du bei einer Ein-Tages-Anmeldung eben oft darunter, weshalb LSt und SV nicht mehr einbehalten werden.
Dem Dienstgeber ist es dabei egal, ob Du in dem Monat auch bei 10 anderen Dienstgebern was verdienen wirst, oder ob er selbst Dich in dem Monat noch ein weiteres Mal für einen Tag anstellen wird. Der Dienstgeber betrachtet immer nur das eine Dienstverhältnis isoliert.
Für die LSt und SV bist dann Du als Dienstnehmer verantwortlich.

Wobei es natürlich schon Regelungen gibt, die verhindern sollen, dass Dich ein Dienstgeber an 20 Tagen im Monat 20x geringfügig anmeldet. :p

gibsea106

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Zitat aus einem Post von userohnenamen
https://www.arbeiterkammer.at/berat...eftigungen.html

Habe nun ein bissi auf der AK-Seite herumgeschnüffelt...da steht aber viel Unsinn auch drinnen, z.B.:

"Was bedeutet gering­fügige Be­schäftig­ung?
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Arbeits­ver­hält­nis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 460,66 Euro (Stand: 01.01.2020) im Kalendermonat verdient."


Ich arbeite weder "regelmäßig", noch "ein Monat" oder "unbestimmte Zeit" und verdiene mehr als "460,66".
Das ist leider wieder so eine "wischi-waschi"-Seite mit der ich nichts anfangen kann.

Kein Wunder, dass sich selbst Spezialisten hier nicht auskennen.

Ich geb's auf...wer Abgaben von mir will, der möge sich melden.
Ich selber bin strikt gegen diese Art der Geringfügigkeiten und wünsche mir alle Dienstgeber- und nehmeranteile sofort und unverzüglich abführen zu dürfen.
Fände ich fair und gerecht.

Danke für Eure Antworten,
LG Martin

Viper780

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nein das ist kein Unsinn das stimmt schon so - alles was die aktuellen ~460€ übersteigt gehört versteuert und ist nicht mehr Geringfügig.

Das was du seit Jahrenmachst ist eigentlich ungesetzlich und da du anscheinend auch nicht rechtzteitig die Lohnsteuerabgeführt hast rechne ich damit dass du da zusätzlich eine Strafe bekommst.

Dazu bist du verpflichtet (aktuell bis zum 30.9. im folge Jahr - ich glaub das war früher bis Ende Mai, bin mir aber nicht mehr sicher).
hier steht das auch für Laien recht verständlich zusammen gefasst https://www.arbeiterkammer.at/berat...haeltnisse.html

XeroXs

doh
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Hui da wirds rumpeln wenn das Finanzamt das checkt..

Wie auch immer der Arbeitgeber das macht, wenn er dich wirklich mehrmals geringfügig anstellt dann werdens ihm auch auf die Finger klopfen, aber du bist jedenfalls Einkommenssteuererklärungspflichtig, und müsstest das korrekt melden und Steuern, und vor allem (!) Sozialversicherung nachzahlen.

Hast dir mal ausgerechnet wieviel 430e/Tag wären? Da bräuchte wohl kaum einer in Österreich jemals Lohnsteuer zahlen..
Bearbeitet von XeroXs am 06.10.2020, 15:20
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