Hi !
Danke für Eure Meinungen, hier kurze Antworten:
dann erwartest du dir in einem computerforum aber schon relativ viel
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt...;-)))
Könnte ja sein dass irgendjemand hier irgendjemanden kennt der sich auf diese Causa spezialisiert hat.
eigentlich klingt das eher nach einer sache für werkverträge, ...
Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge nicht, kann aber zur Situation in der Filmindustrie folgendes erklären:
Wir sind orts-, zeit- und weisungsgebunden und somit (angeblich auf Anordnung der SV) verpflichtet im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Ende der 80er-Jahre versuchten einige (meist kleinere) Filmproduktionen ihre freien Mitarbeiter nur mehr als "Rechnungsleger" zu beschäftigen, um sich die lästige Anmeldeprozedur sowie (eventuell) die Nebengebühren zu ersparen.
Das ging bis zu Beginn der 00er-Jahre ganz gut, aber in den letzten beiden Jahrzehnten stieg ihnen die SV immer stärker auf die Füsse und die Zahl der Rechnungsleger sinkt stetig.
Selbst große, namhafte Filmproduktionen (ich nenne keine Namen, aber jeder von Euch kennt sie vom Nachspann) beschäftigen ausschließlich nur mehr Angestellte; keine Rechnungsleger. Angeblich standen da große Strafzahlungen an die SV im Raum. Da habe ich aber keine Details darüber.
btw: Ich selbst war nie Rechnungsleger, immer tageweiser/projektbezogener Angestellter.
Mein SV-Auszug hat Telefonbuchdicke; das Wiener, nicht Eisenstädter ;-)
wenn du immer nur tageweise geringfügig angestellt bist, ists klar das du keine KV hast (außer eben an dem tag wo du angemeldet wärst)
Ja leider, das ist klar.
Bis Dezember 2016 hat das allerdings immer super funktioniert.
Wieso ich mich allerdings bei der gesetzlichen Krankenkassa (neuerdings ÖGK?) nicht freiwillig pflichtversichern darf ("Nein, dass wäre zu kompliziert...in Ihrem Fall geht das gar nicht") ist mir ein Rätsel.
+ eigentlich massive steuerhinterziehung deinerseits sowie von arbeitgeberseite
Ich selber verfluche diese Situation ja...viel zu kompliziert.
Ich wünsche mir das System von 2016 zurück, wo sofort die max. LSt abgezogen wurde und ich meinen Lohn nur netto überwiesen bekommen habe.
Zu meiner eigenen Frage in meinem vorigen Beitrag:
Betreibe ich hier bewiesene Steuerhinterziehung oder bin ich unschuldig?
Was gehen mich als Angestellten die Lohnverrechnungen der Firmen "1 bis 30" an?
Ich bin Techniker, kein Buchhalter.
..., ich mein der Arbeitgeber zahlt dir den Lohn für eine Tag als geringfügig aus weil er ja nicht "wissen" kann das du mehr arbeitest und im Endeffekt fällst du um die Sozialverischerung um ....
Natürlich weiß er, dass ich pro Monat ein Vielfaches der Geringfügigkeitsgrenze verdiene.
Ich sage es ihm ja auch immer extra im Vorfeld.
Aber scheinbar gibt es da einige Hintertürln innerhalb der Lohnverrechnung, welche eine geringfügige Beschäftigung erlauben.
Auch bei ein und demselben Dienstgeber kann ich an mehreren Tagen innerhalb eines Monat gemeldet sein (z.B. am 1., 10., 20. und 30. eines Monats, macht 4x 500,-, in Summe 2000,-) und bin trotzdem nur Geringfügig beschäftigt.
Mit einem der Dienstgeber habe ich mich wegen solch einem Vorfall dann leider zerstritten (siehe meine Nichtversicherung beim Hausarzt in meinem oberen Beitrag) und wurde, obwohl ich eigentlich ein ruhiger Mensch bin, etwas rauer im Ton (die Wortwahl blieb höflich, aber meine Stimme wurde sauer...). Nicht gut. Wer aufmuckt muss gehen.
Aber da gibt es echt niemanden bei der AK den das interessiert?
Würde mich freuen wenn ihr mir einen AK-Mitarbeiter empfehlen könnt...meine Versuche waren spärlich.
Ich glaube ja auch dass diese eigenartige Art und Weise meiner Geringfügigen Abrechnungen juristisch vollkommen in Ordnung sind.
Habe seinerzeit auf den .gv-Seiten recherchiert und kann mich an ein Zitat des Gesetzgebers erinnern:
"Selbst wenn der Dienstgeber eine normale Anstellung anstrebt, so ist bei einem Tageslohn bis zur Geringfügigkeitsgrenze eine solche nicht erlaubt" (oder zu unterlassen...kann mich nicht mehr erinnern).
Wie oben bereits erwähnt:
Wer aufmuckt muss gehen.
Also lieber schweigen und normal weiter arbeiten.
wär das nicht ein fall für selbstständigkeit a la freelancer? das ist doch kein angestelltenverhältnis..
Nicht wenn orts-, zeit- und weisungsgebunden. Die SV verlangt das so. Keine Ahnung wieso/warum.
Zitat
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Eben nicht.
Früher (vor 2017) war die tägliche Grenze irgendwelche EUR 10,- oder 15,-...keine Ahnung mehr; meine 10h-Gage war höher; war nie ein Thema.
Heute (2020) ist die TÄGLICHE Grenze PRO Dienstgeber ohne Sonderzahlungen (13., 14. + 15. Gehalt) bei EUR 460,66
Und ganz hinterlistige Firmen melden Dich jeden Tag an und ab, um so abgabenfrei anzustellen.
Ist auch schon passiert, mit der Begründung:"Ja woher sollten wir wissen ob wir Dich morgen brauchen; deshalb haben wir Dich am Abend abgemeldet." Scheint im gesetzlichen Rahmen zu sein.
Hat mir auch ein Lohnverrechner so erklärt: Wenn ich über z.B. 7 Tage täglich an- und wieder abgemeldet werde so gilt das als Geringfügig (obwohl 7x 425,- Bruttogage (inkl. Sonderzahlungen)), weil eben täglich UNTER 460,66 ohne SZ.
Es ist mir auch klar dass weder die Politik, noch die SV oder die AK sich diese Situation herbeigewünscht hat.
Sie ist aber eben passiert, ohne dass ein Angriff auf die Filmindustrie beabsichtigt war.
Beim Basteln an diesem neuen Geringfügigkeits-Gesetz hat man schlicht und einfach auf die (seltsame) Angestelltenwelt der (recht kleinen) österreichischen Filmschaffenden vergessen.
So wir mir gehts vielleicht 100 bis 500 Kollegen österreichweit...genaue Zahlen habe ich nicht; nur geschätzt.
Es wurde seitens unserer Gewerkschaft auch im Frühling 2017 ein Antrag im Parlament zum Thema angestrebt, um diesen schlechten Gesetzesentwurf ändern zu lassen.
Irgendetwas lief dann im Sommer 17 politisch aus dem Ruder und niemand im Parlament traute sich den Antrag einzubringen. (Waren das damals NR-Wahlen? Keine Ahnung mehr...).
Seit dem liegt die Sache auf Eis und niemand kümmert sich darum (und logischerweise derzeit überhaupt nicht...) da gibt es wichtigeres zu tun.
Verstehe ich auch.
Puuuh, habe nun viel geschrieben, bei Fragen gerne!
Meine ursprüngliche Frage betreffend ANV war ja:
Bin ich nun gesetzlich verpflichtet meinen Bruttolohn aus mehreren geringfügigen Beschäftigungen zu versteuern und wenn ja wo kann ich das in seriöser Quelle nachlesen?
Danke, schönen Abend,
LG Martin