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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612202 2835 Thread rating
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gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von ccr
Ich habe ja nichts anderes behauptet.
Sorry, aber Du beschreibst exakt das Gegenteilige.

Fakt ist:
Bis 2016 wurden immer allen Bruttolöhnen (und seien es nur EUR 50,- gewesen) sofort dienstgeberseitig die gesetzlichen Abgaben wie SV und LSt (ev. in Wien noch U-BahnSteuer) abgezogen.
Immer; da gab es keine Ausnahmen.
Es wurde die tägliche Gage mal 31 (30 ? 28 ?) Monatstage hochgerechnet und dann der entsprechende SV- bzw. LST-Satz errechnet und aliquot abgezogen.

Seit 2017 kann man ohne LSt-Abgaben abzuführen mehr als 10k EUR/Monat auf Konto geschaufelt bekommen, ohne dass sich die Finanz (bis zum heutigen Tage zumindest) dafür interessiert.
Wo ist da die Logik in Deiner Erklärung?

Und ja, die SV hat sich unverzüglich bei mir gemeldet; zwecks Nachzahlungen.
Die Finanz schweigt seit nun knapp 5 Jahren...deswegen ja auch hier meine Anfrage im ANV-Thread: "Wie lange verfolgt die Finanz nichtbezahlte LSt zurück?

************
Anmerkung:
Irgendwann ab den 90ern war es dann so, dass zu Beginn eines neuen Jahres (ca. Jän bis Mär) keine LSt abgezogen wurde; mit dem Argument:
"Du hast eh nur 50k ATS zu Beginn des Jahres bei uns verdient, und aufs gesamte Jahr betrachtet ist das noch LSt-befreit."
War damals schon unmöglich den Wunsch durchzusetzen, dass SOFORT alle möglichen Abgaben abzuführen sind.
Blöd für mich nur, dass diese Meinung 10 oder mehr andere, aktuelle Arbeitgeber in ähnlicher Form auch vertreten haben.
Mühsam.
Diese Situation wurde aber in den Folgemonaten, bis zum Jahresende, "aufgerollt", d.h. im Dezember war man in der allerhöchsten LSt-Klasse und die offene LSt der ersten Monate des Jahres wurde wieder "ausgeglichen".
************

LG Martin
Bearbeitet von gibsea106 am 06.10.2020, 15:23

XeroXs

doh
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Kann es sein dass du auf Werkvertragsbasis arbeitest? Würd zur Erklärung und Branche passen.

ccr


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@gibsea106: nocheinmal, ich habe nichts anderes gesagt, und auch der von mir gepostete Link der offiziellen Informationsseite der Republik Österreich behauptet nichts anderes.
Der Denkfehler liegt alleine auf Deiner Seite.

Früher war es für Dich einfacher, ja. Das haben wir verstanden.
Dafür hatte die Regelung enorme Nachteile für andere Menschen, die nur einige wenige Tage im Monat gearbeitet haben, in dieser Zeit auch unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze geblieben sind, aber die aliquote tägliche Grenze überschritten haben.
Heute ist es für diese Menschen einfacher, dafür hast Du es schwerer.
Das Leben ist nicht immer gerecht.

Auf alle Fälle wirst Du ein ernsthaftes Problem bekommen, wenn FA und SV irgendwann anklopfen. Weil dann setzt es Nachzahlungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall sogar Strafen (das wäre wohl zumindest ein Fall von § 34 FinStrG).

edit: Die steuerliche Verjährung setzt nach 7 Jahren ein. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die 7 Jahre auch bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung gelten, denn da kommen dann möglicherweise andere Gesetze zur Anwendung
Bearbeitet von ccr am 06.10.2020, 15:30

XXL

insomnia
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Die neue Regelung ist Unsinn und macht genau so einen Blödsinn möglich, Die Pflicht Lohnsteuer zu zahlen und den Arbeitnehmer zu versichern wird so vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer verschoben, und das wahrscheinlich nicht nur in seiner Branche ...

Ich würde mich echt mit dem Finanzamt nochmal in Verbindung setzen weil das könnte wirklich viel Kosten, eigentlich müsstest du jetzt wie ein Selbstständiger einen Teil vom Gehalt für die Steuer aufbewahren und dich eigentlich selber versichern ...

gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von XeroXs
Kann es sein dass du auf Werkvertragsbasis arbeitest? Würd zur Erklärung und Branche passen.

Zitat http://www.arbeiterkammer.at:
"Bei einem Werkvertrag ist nicht vorgeschrieben, wann, wo und wie Sie arbeiten. Anders als beim Arbeitsvertrag arbeiten Sie selbstständig."

Geh' bitte, jetzt hab' ich das in meinen letzten postings eh schon ein paar mal erklärt:
Ein Mitarbeiter in der Filmbranche ist zeit-, orts- und weisungsgebunden und somit unterliegt er einer Anmeldepflicht seitens der Sozialversicherung.
Warum und wieso weiß ich nicht.

Dein posting passt weder zu meiner Erklärung meines Dienstverhältnisses noch zur Branche.
(Wie kommst Du eigentlich auf diese originelle Idee?)

Selbst die Darsteller sind anmeldepflichtig.
Ich vermute ebenso wie diverse Schauspieler/Sänger in Burgtheater, Staatsoper und Co.

Allgemein:
Meine Steuersituation ist nicht auf meinem Mist gewachsen, wir Filmschaffende fühlen uns eher als Opfer eines zweifelhaften Gesetzesparagraphen seit 2017 betreffend "geringfügige Anstellung".
Bis 2016 war alles super/zufriedenstellend.

Alles was wir wollen sind SÄMTLICHE Abgaben sofort / im Nu / unverzüglich zu bezahlen bzw. abzuführen.
Sonst nix.

Aber der Gesetzgeber verbietet dies...und das ist mühsam dagegen anzukämpfen.

Und der user @ccr versteht das Problem vermutlich genau verkehrt herum...
Vielleicht mag er mir es nochmals plausible erklären?

starkes off-topic:
Manchmal bin ich Fan der Fraktion "Früher-War-Alles-Besser"...nicht immer, wohl gemerkt.
Aber im Sinne dieser neuen Geringfügigkeit definitiv.

So long, sollte jemand Ideen zur Lösung haben: Nur her damit!
LG Martin

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Die Lösung ist ganz einfach: Such dir einen Arbeitgeber, der dich nicht mit diversen halb- und illegalen Steuertricks 25 Tage im Monat einzeln geringfügig anmeldet. Das ist nichts anderes als Steuerhinterziehung und eigentlich sollte man dieser Firma / diesen Firmen sofort die Finanzpolizei vorbeischicken. Du machst dich hier in weiterer Folge zum Mittäter übrigens, auch wenn du es nicht wahrhaben willst.

davebastard

Vinyl-Sammler
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versteh ichs richtig dass du trotz einem durschnittlichen monatlichen einkommen keine lohnsteuer zahlst ? dadurch allein würden ja schon alle alarmglocken bei mir leuten ;)

imho ist das einfach wie wenn man mehrere teilzeitjobs gleichzeitig hat, man muss "einfach" alles was einkommen ist zusammenrechnen und davon wird dann die lohnsteuer berechnet

edit:
Zitat
Die neue Regelung ist Unsinn und macht genau so einen Blödsinn möglich, Die Pflicht Lohnsteuer zu zahlen und den Arbeitnehmer zu versichern wird so vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer verschoben, und das wahrscheinlich nicht nur in seiner Branche ...

ack passt auch super zur övp und den letzten regierungen... sonst wär das nicht passiert under er hätte jetzt nicht einen patzen nachzahlung
Bearbeitet von davebastard am 06.10.2020, 16:07

XeroXs

doh
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Ein Mitarbeiter in der Filmbranche ist zeit-, orts- und weisungsgebunden und somit unterliegt er einer Anmeldepflicht seitens der Sozialversicherung.

Das mag sein, das heißt aber nicht dass du nicht trotzdem per Werkvertrag angestellt bist. Dass der Dienstgeber hier einen Fehler macht scheint offensichtlich, aber das hilft dir leider nix du musst schauen dass du Lohnsteuer und (genug!) Sozialversicherung zahlst.

Um deinen Arbeitgeber (oder gleich um die ganze Branche) kann sich hier keiner kümmern, aber wenn du nicht ernsthaft Probleme bekommen willst solltest dir überlegen ob/wie du deine Einkommenssteuer und Sozialversicherung bezahlen kannst.

Aber imho egal, du willst es offenbar nicht wahrhaben, aber dann solltest nicht fragen..

gibsea106

Bloody Newbie
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@ccr
Zitat aus einem Post von ccr
Dafür hatte die Regelung enorme Nachteile für andere Menschen, die nur einige wenige Tage im Monat gearbeitet haben, in dieser Zeit auch unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze geblieben sind, aber die aliquote tägliche Grenze überschritten haben.

Danke für Deine Antwort.

Wo waren seinerzeit die enormen Nachteile für andere Menschen?
Es wurde, so wir bei mir, die tägliche Gage aufs Monat hochgerechnet, die Abgaben berechnet, dann aliquot abgezogen und per ANV die eventuell zu viel bezahlte LSt rückerstattet.

Einzig den Rückzahlungsverzug um 12 Monate oder mehr kann ich verstehen (das wiederum (aus eigener Erfahrung) hervorragend verzinst...keine Chance gegen Bank-Spar-Konten).
Sonstige Nachteile?

Als Filmschaffender möchte ich ja nahezu das Drehbuch zu einer Doku über diese eigenartige Gesetzeslage schreiben...allein, ich bin kein Autor.
;-)
Bearbeitet von gibsea106 am 06.10.2020, 16:17

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insomnia
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lustigerweise gibt es für solche Fälle nich mal eine Whistleblower Seite, da steht man solle sich an das lokale Finanzamt melden ...

Vorteile für andere Manschen ist halt das du als Arbeitloser deine Zuverdienstgrenze an z.B. 3 Tagen verdienen kannst und nicht auf die Rückzahlung warten musst ...

Für dich und viele andere ist es wahrscheinlich nur ein Nachteil, aber die Idee mit dem Film ist gut, vielleicht findest ja wem vom Filministitut der dir dafür ein Drehbuch schreibt (vorrausgesetzt das ist nicht dein Arbeitgeber)

ccr


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Zitat aus einem Post von gibsea106
Wo waren seinerzeit die enormen Nachteile für andere Menschen?
Es wurde, so wir bei mir, die tägliche Gage aufs Monat hochgerechnet, die Abgaben berechnet, dann aliquot abgezogen und per ANV die eventuell zu viel bezahlte LSt rückerstattet.

Wer sein Haupteinkommen so erzielt, und sowieso lohnsteuerpflichtig ist, kann das entspannt sehen.

Wer aber als Student, Arbeitsloser, Elternteil in Karenz, etc. immer wieder nebenbei geringfügig gearbeitet hat, um sein karges Einkommen ein bisschen aufzubessern, hat das halt nicht so lustig gefunden, wenn das Geld nicht sofort brutto für netto aufs Konto geflossen ist.
Dadurch werden viele Gelegenheitsjobs uninteressant, wenn man die Steuer erst mal zahlen muss und erst am Jahresende zurückbekommt. Bei der SV hat es AFAIR gar keine Rückerstattung gegeben.



Deine Branche ist da speziell, das ist auch allgemein bekannt, hat aber anscheinend bisher niemanden so sehr gekratzt, dass das korrigiert wird (bzw. sind jene, die es stört, so schwach, dass sie keine Stimme haben).

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Ich hab heute mit einer Juristin (Arbeits und Sozialrecht) gesprochen und dann deinen Fall geschildert.

Die wär mir fast umgekippt.
Hast du einen Rechtsschutz? Dann lass dich von einem Juristen beraten (kann dir die Kanzlei Freimüller/Obereder in der Alser Str empfehlen)

Wenn nicht dann geh zu einem guten Steuerberater (auch da eher zu einer Mittelgroßen) und macht schleunigst die Erklärung.

Laut der Juristin wirst du um eine Selbstanzeige nicht herum kommen (aber das muss im Detail geklärt werden)

hctuB

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@gibseba106

Egal ob du dich ungerecht behandelt fühlst, du brichst atm das Gesetz. Du musst deine Einkünfte korrekt versteuern. Dies liegt in der Verantwortung des Dienstnehmers. Wenn du jeden Tag im Monat für eine andere Firma arbeitest können die zb nicht einmal theoretisch wissen dass Abgaben zu entrichten sind.

Bitte stell dich nicht weiter als Opfer da laut Gesetz bist du Täter, komme deinen Pflichten nach bevor dich das Finanzamt anschreibt.
Sonst kannst du dir sicher sein dass die Strafe entsprechend ausfällt.

Joe_the_tulip

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Zitat aus einem Post von Joe_the_tulip
Du hast einfach den Namen vom letzten Bescheid - sprich 2018 - genommen? Ist das jedes Jahr der gleiche?! Ist dein Typ da besonders engegenkommend oder ist das Standard-Procedere?
Ich möchte nämlich auch "endlich" meine Steuern nachzahlen.

Vielen Dank nochmal an Medico. Hab das auch gemacht, wobei bei mir nur ein zuständige Gruppe "BVxx" steht und keine zuständige Person. Die nette Dame am Telefon hat mir aber erklärt, dass sie mir nicht versprechen kann, dass es durchgeht. Offenbar werden auch bei Leuten die aktiv "um die Nachzahlung bitten" teilweise die Anträge vom System zurückgehalten.

baldi

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Zitat aus einem Post von Joe_the_tulip
Vielen Dank nochmal an Medico. Hab das auch gemacht, wobei bei mir nur ein zuständige Gruppe "BVxx" steht und keine zuständige Person. Die nette Dame am Telefon hat mir aber erklärt, dass sie mir nicht versprechen kann, dass es durchgeht. Offenbar werden auch bei Leuten die aktiv "um die Nachzahlung bitten" teilweise die Anträge vom System zurückgehalten.

Habe auch eine Nachzahlung (Einkommenssteuererklärung), wurde im August bereits angerufen. Nachdem bis gestern noch kein Bescheid gekommen ist, habe ich nochmal angerufen und mir wurde gesagt, dass Sie (Finanzamt) es selber auch nicht genau wissen ob die Bescheide rausgehen oder nicht ... scheinbar hat das Ministerium gewisse "Stops" eingelegt.
Die Dame vom Finanzamt hat dann meinen Bescheid nochmal manuell freigegeben, mir aber gleichzeitigt gesagt, dass Sie es nicht 100%ig sagen kann ob er erstellt wird oder nicht.
Heute Vormittag habe ich aber dann doch den Bescheid erhalten.

Kurios ist es, dass ich ja zahlen möchte aber das Finanzamt/Ministerium mein Geld nicht will :rolleyes:
Bearbeitet von baldi am 07.10.2020, 12:53
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