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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 613258 2835 Thread rating
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gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von XXL
Die neue Regelung ist Unsinn und macht genau so einen Blödsinn möglich, Die Pflicht Lohnsteuer zu zahlen und den Arbeitnehmer zu versichern wird so vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer verschoben, und das wahrscheinlich nicht nur in seiner Branche ...

Cool, da ist einer der das Problem versteht.
Danke für Dein posting.

btw:
In vielen (Telefon-)Gesprächen mit der SV kam immer wieder ähnliches heraus, wie z.B.:
"Martin, diese neue Geringfügigkeit ist vollkommender Schwachsinn; wir Mitarbeiter der SV verfluchen diese Situation, sie ist für uns ein enormer zusätzlicher Arbeitsaufwand und wir wünschen uns das System von 2016 zurück:
Jeder hat sofort bezahlt und alles war gut, alles war richtig.
Keine Mehrarbeit."

Believe it or not...am besten selber dort einmal anrufen und recherchieren.
;-)))

Wie auch immer...ich danke Euch allen für Eure Antworten.
Manche Meinungen Eurerseits empfinde ich als nicht richtig, ist aber schwierig hier Satz für Satz Stellung zu nehmen.
Wäre in einer persönlich Diskussion einfacher.

Zur Finanz:
Ich wünschte es gäbe einen (elektronischen) Akt auf meinen Namen welcher bei Unstimmigkeiten betreffend LSt-Abgabe im FA lautstark aufpoppt und fett/rot blinkt.
Dann könnte ich simple meine eventuelle Schuld bezahlen und alles wär gut.

Denn ich selbst erachte es nicht als meine staatsbürgerliche Pflicht als Angestellter in Lohnpapieren herumzukramen und Beamte auf ihre Versäumnisse aufmerksam zu machen.
Abgesehen davon habe ich null Ahnung davon.

Und nein, einen Steuerberater zu beauftragen welcher meinen Dienstgebern/der Finanz diese Arbeit abnimmt ist mir zu blöd.

Muss mir überlegen ob ich so eine Art "Präzedenzfall" starte...
Anwaltsempfehlungen (ohne wischi-waschi-Typen)?

Liebe Grüße,
Martin

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Zitat aus einem Post von Obermotz
Ich warte jetzt schon seit Mai auf meinen Ausgleich (und ja, ich hab viiiele Belege geschickt) - wie lang kanns denn maximal dauern? :D
So.. jetzt habens nur noch bis nächsten Freitag Zeit.
Würd mich interessieren ob der Antrag jetzt noch auf Druck bearbeitet wird, oder ob er einfach ohne Prüfung durchgeht bevor die gesetzliche Frist verstreicht - man ist gespannt :D

ccr


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Ich habe schon erlebt, dass dann am letzten Tag ein Alibi-Ergänzungsersuchen übermittelt wurde, aber auch, dass es noch in den letzten Tagen durchgeflutscht ist.

Viper780

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Zitat aus einem Post von gibsea106
Anwaltsempfehlungen (ohne wischi-waschi-Typen)?

Eine der besten ist der Obereder von der Kanzlei Freimüller/Obereder (bzw seine Mitarbeiter) - würd ich aber nur mit einer Rechtschutzversicherung und natürlich einem neuen Arbeitgeber. In dem Umfeld findest dann sicher keinen Job mehr

gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von Viper780
In dem Umfeld findest dann sicher keinen Job mehr
Danke für Deine ehrliche Meinung.
Stimmt nämlich leider...

Bei Neuigkeiten melde ich mich wieder,
lg Martin

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
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Halt uns auf den Laufenden ist ein sehr spannendes Thema wo ich froh bin in einem Bereich zu arbeiten wo Personen der limitierenden Faktor sind

baldi

Addicted
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Zur Finanz:
Ich wünschte es gäbe einen (elektronischen) Akt auf meinen Namen welcher bei Unstimmigkeiten betreffend LSt-Abgabe im FA lautstark aufpoppt und fett/rot blinkt.
Dann könnte ich simple meine eventuelle Schuld bezahlen und alles wär gut.

Denn ich selbst erachte es nicht als meine staatsbürgerliche Pflicht als Angestellter in Lohnpapieren herumzukramen und Beamte auf ihre Versäumnisse aufmerksam zu machen.
Abgesehen davon habe ich null Ahnung davon.

Bitte korrigiere mich, falls ich es falsch verstehe.
Nachdem du ja immer ordentlich angemeldet wirst, melden es ja auch alle Dienstgeber ans Finanzamt.
d.h. es sollte ausreichen, wenn du einmal pro Jahr im finanzonline die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung machst und abschickst.

Die Daten (Dienstgeber) und Beträge sollten ja alle bereits im finanzonline vorhanden sein?! Solange du keine zusätzliche Ausgaben absetzen willst ist das ein Aufwand von 5 Minuten.

gibsea106

Bloody Newbie
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Posts: 13
Zitat aus einem Post von baldi
Bitte korrigiere mich, falls ich es falsch verstehe.
Da gibt es nichts zu korrigieren, Du liegst mit Deinem posting vollkommen richtig.

Meine ursprüngliche Frage hier bei Euch in diesem Thread "Arbeitnehmerveranlagung" war ja quasi:

"Wenn ich als Dienstnehmer 5 Jahre rückwirkend Zeit habe um beim FA meine zu viel bezahlte LSt zurück zu bitten, wie lange hat dann das FA (rechtsmäßig) Zeit meine unfreiwillig nicht abgeführte LSt einzufordern?"

Mein (sicher falscher) Gedankengang:
ICH muss um mein Geld bei der Finanz ansuchen (mittels ANV, wie es andere AN auch tun),
im Gegenzug wäre es normal wenn sich die Beamten um IHR Geld kümmern, welches sie von mir gerne hätten.
Gleiches Recht für alle.
Deshalb auch mein Wunsch nach dem "roten/fetten" PopUp-Fenster meiner Akte im FA.

Ich hätte Pech um meine Rückzahlungen (sofern ich zuviel LSt abgeführt habe), wenn ich mich nicht melde,
das FA hätte Pech um die Steuereinnahmen, wenn sie sich nicht melden, obwohl das ja in meiner Akte offenkundig aufliegt.
Ich verschleiere hier nichts; jeder einzelne Beamte sieht was Sache ist.
Nur, warum melden die sich nicht freiwillig?

Die SV hat sich (mehr oder weniger) umgehend nach Einführung der neuen Gesetze bei mir gemeldet.
Kann ja nicht sein dass es die Finanz nicht ebenso schafft...

Und warum soll ich mich um etwas bemühen was mir eventuell nicht dienlich ist?
Ich bin ja nur ein Angestellter und erachte mich als schuldlos...das Thema ist nicht auf meinem Mist gewachsen und ich wehre mich ja auch gegen diese Praxis.

Umgekehrt bemüht sich das FA ja ebensowenig meine zu viel bezahlte LSt an mich selbständig und freiwillig zu retournieren.
Zumindest war das bis zu meiner letzten ANV der Jahres 2015 so.
Mußte ich immer selber einreichen.
Die hätten die Kohle ja beinhart einbehalten.
Die ANV-Rückzahlungen in den "goldenen" 90ern waren bis zu 80.000,- ATS jährlich...;-)
(Ich hab eh schon erwähnt das früher einiges besser war...grins!)

Einen (einzigen) Grund könnte ich mir betreffend der Funkstille des Finanzamtes erklären:
Da ich auch Dienstverhältnisse mit Gagen über 575,- täglich habe, bzw. auch mehrere Tage in Serie "normal" angestellt bin und mir in diesen Fällen "volle Wäsche" die LSt abgezogen wird, so ist vielleicht die "Lohnsteuerschuld" gegenüber dem FA in Summe gleich Null?

Und eigentlich aus genau dieser "Lohnsteuerschuld: ja oder nein" habe ich hier meine postings begonnen:
Vielleicht bin ich der Finanz, oder umgekehrt: sie mir etwas schuldig...
Mmmmh: Was tun nun?

So long, Liebe Grüße,
Martin

berndy2001

Komasäufer
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Zitat aus einem Post von Viper780
Eine der besten ist der Obereder von der Kanzlei Freimüller/Obereder (bzw seine Mitarbeiter) - würd ich aber nur mit einer Rechtschutzversicherung und natürlich einem neuen Arbeitgeber. In dem Umfeld findest dann sicher keinen Job mehr

Kann ich bestätigen, wobei ich nur mit den Mitarbeitern zu tun hatte. Glücklicherweise konnten wir uns nach der 1. Tagsatzung auf einen Vergleich einigen.

dio

Here to stay
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Ich hätte Pech um meine Rückzahlungen (sofern ich zuviel LSt abgeführt habe), wenn ich mich nicht melde,
das FA hätte Pech um die Steuereinnahmen, wenn sie sich nicht melden, obwohl das ja in meiner Akte offenkundig aufliegt.
Ich verschleiere hier nichts; jeder einzelne Beamte sieht was Sache ist.
Nur, warum melden die sich nicht freiwillig?
Deine Postings drehen sich dauernd im Kreis. Mal angenommen, du findest jetzt jemanden, der dir hier im Forum sagt: alles super. Insgeheim weißt du doch, dass es nicht so ist. Es haben dir jetzt schon mehrere geschrieben, dass sich das illegal anhört. Die Welt ist ungerecht. Je früher man sich damit abfindet, umso besser.

userohnenamen

leider kein name
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Zitat aus einem Post von baldi
d.h. es sollte ausreichen, wenn du einmal pro Jahr im finanzonline die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung machst und abschickst

eigentlich genau das
du brauchst ja noch nedmal abschicken, sondern einfach vorberechnen lassen und dich dann von der höchstwahrscheinlich unglaublich hohen rückzahlung erschlagen lassen

gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von userohnenamen
vorberechnen lassen
Bei jährlich (bis zu) 35 Dienstgebern und 100 Dienstverhältnissen ist das FA-online-System überfordert:
"Eine Vorberechnung ist nicht möglich" ... oder ähnlich.
Hat noch nie funktioniert.

Vielleicht hat ein Softwarespezialist von oc.at Lust das FA-System zu pimpen.
Würde mich freuen.
Und die Finanz auch.
;-)

Zitat von dio
Insgeheim weißt du doch, dass es nicht so ist.
Wenn Du das so schreibst so vermute ich dass Du selbst weißt das es nicht so ist.
Find ich ok.
Ich selber bin mir da aber noch unschlüssig, auch weil ja alle Daten im Finanzamt liegen.
Ich verheimliche nichts.

Vielleicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr:
Ja, ich war zu schnell (übrigens selbstverschuldet, im Gegensatz zu meiner Geringfügigkeit, die ist unverschuldet)
Ja, die Radarbox hat eindeutig geblitzt.
Aber komischerweise bekomme ich keine Zahlungsaufforderung seitens der Exekutive.
Was tun nun?
Alle BHs abklappern wieso da kein Strafbescheid kommt?
Oder die Sache à la "Wo kein Kläger da kein Richter" ad acta legen?
Wo wäre hier des Bürgers Pflicht?

Puhh, mühsames Thema...
Schönen Tag,
lg Martin

ccr


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Du bist unter gewissen Voraussetzungen als Steuerschuldner zur Veranlagung verpflichtet, und diese Voraussetzungen erfüllst Du. Es ist also Deine Bringschuld, Dich um Deine Steuererklärungen zu kümmern.

Es wundert mich zwar auch, dass sich die Finanz noch nicht bei Dir gemeldet hat - rechtlich ist die Sache aber relativ eindeutig geregelt.

dio

Here to stay
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Wenn Du das so schreibst so vermute ich dass Du selbst weißt das es nicht so ist.
Find ich ok.
Ich selber bin mir da aber noch unschlüssig, auch weil ja alle Daten im Finanzamt liegen.
Ich verheimliche nichts.

Vielleicht vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr:
Ja, ich war zu schnell (übrigens selbstverschuldet, im Gegensatz zu meiner Geringfügigkeit, die ist unverschuldet)
Ja, die Radarbox hat eindeutig geblitzt.
Aber komischerweise bekomme ich keine Zahlungsaufforderung seitens der Exekutive.
Was tun nun?
Alle BHs abklappern wieso da kein Strafbescheid kommt?
Oder die Sache à la "Wo kein Kläger da kein Richter" ad acta legen?
Wo wäre hier des Bürgers Pflicht?
Das ist genau der Punkt, der nicht stimmt. Du bist eben dazu verpflichtet, die Steuerklärung einzubringen, auch wenn du es nicht wahrhaben willst. Dir muss das Finanzamt nicht nachlaufen - und wenn es so weit ist, ist es vermutlich bereits ungut für dich. Ich bin auch verpflichtet, die Steuerklärung jedes Jahr zu machen obwohl ich in einem Angestelltenverhältnis bin. Ja, es ist lästig und damit ist die Geschichte aber auch schon wieder zu Ende.

davebastard

Vinyl-Sammler
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full ack, und der vergleich mit dem strafzettel ist halt falsch, weil die bringschuld bei dir liegt.

edit: dass das gesetz a schas ist und es früher besser war steht wieder auf einem andern blatt, aber stand jetzt ist es so und damit muss man leben (oder irgendwann strafe zahlen)
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