gibsea106
Bloody Newbie
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..., sondern einfach vorberechnen lassen Gefunden auf finanz.at, einer leider nicht offiziellen Seite: Wäre eine Erklärung warum in meinem Fall die Vorberechnung nicht funzt. Schönen Tag, lg Martin
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böhmi
AdministratorSpießer
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In deinem Fall (mehrere Arbeitgeber) spricht man aber von einer Pflichtveranlagung, das bedeutet du bist verpflichtet bis 30.09. eine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr durchzuführen, egal ob die online-Vorberechnung klappt oder nicht. Du machst dich somit seit 2017 strafbar und das Finanzamt hat keine Holschuld bei dir, da kann dir auch der beste Anwalt nicht helfen. Einen gutgläubigen Verbrauch oder vergleichbares gibt es auch nicht. Wenn du abwartest, dass das Finanzamt irgendwann von selbst draufkommt, wird die Strafe nur noch viel höher ausfallen als bei einer Selbstanzeige.
Das hast du aber in dem Thread jetzt sicher schon 10x gelesen und willst es einfach nicht akzeptieren. Ja, die neue Gesetzeslage ist "oasch" für dich. Nein, du hast deshalb trotzdem keine Handhabe die hinterzogenen Steuern zu behalten.
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Medice
Intensivlaie
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Davor, dass das "Erzwingen" der Bescheidausstellung eventl. nicht funktionieren könnte, wurde ich nicht gewarnt - 2 (oder eventl. erst 3) Tage nach formlosen Email an den Bearbeiter hatte ich den Bescheid. Corona hin oder her - wir reden da vom Steuerjahr 2019, in dem das zu versteuernde Geld geflossen ist, als vernünftig kalkulierender Mensch sollte man das Geld sowieso überschlagen haben, und f.d. Nachzahlung zur Seite gelegt haben...
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daisho
SHODAN
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Ist nicht eh eine "Selbstanzeige" quasi Annullierung der Strafe (also man muss dann nur dass zurückzahlen was man eh schuldet, es kommt aber nichts oben drauf), oder hat sich das mittlerweile geändert? (noch Schulwissen von vor ~10 Jahre ) (man muss halt schneller sein als das Finanzamt klarerweise)
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ccr
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Bei einer Prüfung ist das noch so, ja. Keine Ahnung wie das aussieht, wenn man jahrelang keine Steuererklärungen abgibt
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Hokum
Techmarine
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wartet bei den Einkommensteuerpflichtigen sonst noch jemand auf seinen Bescheid? Sind jetzt 6 Monate bei mir.
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berndy2001
Komasäufer
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Wenn es mehr als 6 Monate sind, kannst du eine Beschwerde einbringen.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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wartet bei den Einkommensteuerpflichtigen sonst noch jemand auf seinen Bescheid? Sind jetzt 6 Monate bei mir. Einfach mal nachfragen. Bei mir ging es flott und wollten nicht mal die Honorarnoten haben.
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Obermotz
Fünfzylindernazi
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Ich habs ein paar Tage vor den abgelaufenen 6 Monaten bekommen dieses Jahr.
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berndy2001
Komasäufer
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Sind es wirklich >6 Monate, Hokum? Oder doch <6 Monate?
Knapp sechs Monate ist nicht ungewöhnlich, hatte ich auch mal.
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VreeNii
Bloody Newbie
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Hallo, bin auch Einkommensteuerpflichtig und warte seit 5 Monaten auf einen Bescheid! Habe gestern angerufen und da wurde mir ziemlich schroff und sehr unfreundlich mitgeteilt, dass das Finanzamt 6 Monate Zeit hat und meine Veranlagung bis dato noch keinem Mitarbeiter zugeteilt worden ist.
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Obermotz
Fünfzylindernazi
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Dann wirst das eine Monat auch noch warten müssen. Der Bescheid kommt pünktlich.
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VreeNii
Bloody Newbie
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Ja wird wohl so werden....
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fresserettich
Here to stay
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Guten Abend!
Möchte für 2020, da sehr viel im Home Office, das Internet mit reinnehmen. Leider habe ich eine Kombi-Paket von A1 (TV + Internet). Daher ist das mit den Kosten nicht ganz so einfach. Hat da jemand Erfahrung wie man dann genau den Anteil berechnet?
Im A1 Forum habe ich gefunden, dass scheinbar die 20 % Anteile das Inet sein müssen. Weiters habe ich um den ersten Lockdown dann ein Speed-Upgrade durchgeführt. Da kann ich meines Wissens, dann 100 % der Mehrkosten absetzen im ersten Jahr oder?
Weiters habe ich mir wegen sehr viel Home Office einen neuen Bürostuhl gekauft. Den kann ich zu 100 % in die Werbekosten mit reinnehmen oder?
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berndy2001
Komasäufer
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Bei Bundles könntest du schauen was kostet das eine einzeln und was das andere und so das Verhältnis zu einander feststellen. Bürosessel würde mich auch interessieren. Finanzamt schreibt folgendes: In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z. B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist. Damit ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, darf man es nur beruflich nutzen, sprich kein Sofa oder andere Sachen drinnen haben die man privat nutzt.
Bearbeitet von berndy2001 am 02.01.2021, 19:21
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