"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 613286 2835 Thread rating
Posts

gibsea106

Bloody Newbie
Registered: Feb 2019
Location: Guntramsdorf
Posts: 13
Zitat aus einem Post von userohnenamen
..., sondern einfach vorberechnen lassen

Gefunden auf finanz.at, einer leider nicht offiziellen Seite:

anv-finanz-at_246723.jpeg

Wäre eine Erklärung warum in meinem Fall die Vorberechnung nicht funzt.

Schönen Tag,
lg Martin

böhmi

Administrator
Spießer
Avatar
Registered: May 2004
Location: Wels Land
Posts: 4498
In deinem Fall (mehrere Arbeitgeber) spricht man aber von einer Pflichtveranlagung,
das bedeutet du bist verpflichtet bis 30.09. eine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr durchzuführen, egal ob die online-Vorberechnung klappt oder nicht.
Du machst dich somit seit 2017 strafbar und das Finanzamt hat keine Holschuld bei dir, da kann dir auch der beste Anwalt nicht helfen. Einen gutgläubigen Verbrauch oder vergleichbares gibt es auch nicht.
Wenn du abwartest, dass das Finanzamt irgendwann von selbst draufkommt, wird die Strafe nur noch viel höher ausfallen als bei einer Selbstanzeige.

Das hast du aber in dem Thread jetzt sicher schon 10x gelesen und willst es einfach nicht akzeptieren.
Ja, die neue Gesetzeslage ist "oasch" für dich.
Nein, du hast deshalb trotzdem keine Handhabe die hinterzogenen Steuern zu behalten.

Medice

Intensivlaie
Avatar
Registered: Mar 2003
Location: irc.euirc.net - ..
Posts: 1967
Davor, dass das "Erzwingen" der Bescheidausstellung eventl. nicht funktionieren könnte, wurde ich nicht gewarnt - 2 (oder eventl. erst 3) Tage nach formlosen Email an den Bearbeiter hatte ich den Bescheid.
Corona hin oder her - wir reden da vom Steuerjahr 2019, in dem das zu versteuernde Geld geflossen ist, als vernünftig kalkulierender Mensch sollte man das Geld sowieso überschlagen haben, und f.d. Nachzahlung zur Seite gelegt haben...

daisho

SHODAN
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19591
Ist nicht eh eine "Selbstanzeige" quasi Annullierung der Strafe (also man muss dann nur dass zurückzahlen was man eh schuldet, es kommt aber nichts oben drauf), oder hat sich das mittlerweile geändert? (noch Schulwissen von vor ~10 Jahre :p)
(man muss halt schneller sein als das Finanzamt klarerweise)

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5800
Bei einer Prüfung ist das noch so, ja.
Keine Ahnung wie das aussieht, wenn man jahrelang keine Steuererklärungen abgibt :p

Hokum

Techmarine
Avatar
Registered: Dec 2000
Location: Wien
Posts: 2574
wartet bei den Einkommensteuerpflichtigen sonst noch jemand auf seinen Bescheid? Sind jetzt 6 Monate bei mir.

berndy2001

Komasäufer
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 1950
Wenn es mehr als 6 Monate sind, kannst du eine Beschwerde einbringen.

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48899
Zitat aus einem Post von Hokum
wartet bei den Einkommensteuerpflichtigen sonst noch jemand auf seinen Bescheid? Sind jetzt 6 Monate bei mir.

Einfach mal nachfragen.
Bei mir ging es flott und wollten nicht mal die Honorarnoten haben.

Obermotz

Fünfzylindernazi
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: OÖ/RI
Posts: 5262
Ich habs ein paar Tage vor den abgelaufenen 6 Monaten bekommen dieses Jahr.

berndy2001

Komasäufer
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 1950
Sind es wirklich >6 Monate, Hokum? Oder doch <6 Monate?

Knapp sechs Monate ist nicht ungewöhnlich, hatte ich auch mal.

VreeNii

Bloody Newbie
Registered: Dec 2020
Location: Austria
Posts: 0
Hallo, bin auch Einkommensteuerpflichtig und warte seit 5 Monaten auf einen Bescheid! Habe gestern angerufen und da wurde mir ziemlich schroff und sehr unfreundlich mitgeteilt, dass das Finanzamt 6 Monate Zeit hat und meine Veranlagung bis dato noch keinem Mitarbeiter zugeteilt worden ist.

Obermotz

Fünfzylindernazi
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: OÖ/RI
Posts: 5262
Dann wirst das eine Monat auch noch warten müssen. Der Bescheid kommt pünktlich.

VreeNii

Bloody Newbie
Registered: Dec 2020
Location: Austria
Posts: 0
Ja wird wohl so werden....

fresserettich

Here to stay
Registered: Jul 2002
Location: hier
Posts: 5319
Guten Abend!

Möchte für 2020, da sehr viel im Home Office, das Internet mit reinnehmen. Leider habe ich eine Kombi-Paket von A1 (TV + Internet). Daher ist das mit den Kosten nicht ganz so einfach. Hat da jemand Erfahrung wie man dann genau den Anteil berechnet?

Im A1 Forum habe ich gefunden, dass scheinbar die 20 % Anteile das Inet sein müssen. Weiters habe ich um den ersten Lockdown dann ein Speed-Upgrade durchgeführt. Da kann ich meines Wissens, dann 100 % der Mehrkosten absetzen im ersten Jahr oder?

Weiters habe ich mir wegen sehr viel Home Office einen neuen Bürostuhl gekauft. Den kann ich zu 100 % in die Werbekosten mit reinnehmen oder?

berndy2001

Komasäufer
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 1950
Bei Bundles könntest du schauen was kostet das eine einzeln und was das andere und so das Verhältnis zu einander feststellen.

Bürosessel würde mich auch interessieren. Finanzamt schreibt folgendes:
Zitat
In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z. B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Damit ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, darf man es nur beruflich nutzen, sprich kein Sofa oder andere Sachen drinnen haben die man privat nutzt.
Bearbeitet von berndy2001 am 02.01.2021, 19:21
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz