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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612964 2835 Thread rating
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fresserettich

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okay, dass geht sich leider bei meiner kleinen Wohnung nicht aus :(. Aber danke für den Hinweis

tinker

SQUEAK
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Aber wenn ein Computertisch ein "typisches" Arbeitsmittel is, sollte es der "Computersessel" der dort steht net auch sein? Ich werd ja auf irgendwas sitzen müssen.

kleinerChemiker

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Zitat aus einem Post von berndy2001
Bei Bundles könntest du schauen was kostet das eine einzeln und was das andere und so das Verhältnis zu einander feststellen.

Bürosessel würde mich auch interessieren. Finanzamt schreibt folgendes:

Zitat
In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z. B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Damit ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, darf man es nur beruflich nutzen, sprich kein Sofa oder andere Sachen drinnen haben die man privat nutzt.

Hast du eine Ahnung, was der Unterschied zwischen einem Computertisch und einem Schreibtisch ist? Wenn endlich einmal feststeht, ob ich auch nach Corona vorwiegend HO machen kann, will ich einen elektrisch höhenverstellbaren Bürotisch kaufen. Auf dem Tisch steht dann natürlich der Laptop und die Monitore.

fresserettich

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Ja außerdem hat leider nicht jeder den Luxus den Platz für ein eigenes Arbeitszimmer zu haben

Dargor

Shadowlord
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Bitte nicht Homeoffice und Teleworking verwechseln, wird leider überall gemacht
HomeOffice für die Steuererklärung ist nur dann gegeben, wennst einen eigenen Raum dafür hast, der auch nur fürs Arbeiten genutzt wird

Dune

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Zitat aus einem Post von Dargor
HomeOffice für die Steuererklärung ist nur dann gegeben, wennst einen eigenen Raum dafür hast, der auch nur fürs Arbeiten genutzt wird

Wie erfolgt da der Nachweis bzw. die Prüfung? Haben eine drei Zimmer Wohnung wo der Arbeitsraum mehr oder minder auch gleichzeitig als Kinderzimmer (ohne Bett :rolleyes:) verwendet wird, zählt das dann?

Falls jemand einen Link oder Ratgeber hat was man sich für Homeoffice oder Teleworking absetzen kann würde ich mich über Infos freuen, hab das Jahr doch einiges in PC und Arbeitsausrüstung investiert und arbeite seit Monaten 5 Tage im HO per "Anordnung".

ccr


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Couch, privates Bücherregal, Kinderspielzeug am Boden,... und es wird nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt. Da ist die Finanz extrem streng.
Vielleicht kommt durch Corona wieder Bewegung in die Diskussion, für 2020 gibt es da aber keine Ausnahmen.

Hampti

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Ich finde die Diskussion dazu auch interessant. Hab einen Freund der hatte sein Arbeitszimmer im Schrankraum...dh Kleiderschrank und generell die Wäsche ist drinnen gewesen (beim Wäschewaschen auch der Kleiderständer). Hatte einen Schreibtisch inkl. Bürosessel drinnen. Der wurde vom Finanzamt geprüft und es wurde durchgewunken.

Ich selbst hab auch ein Arbeitszimmer zuhause jedoch in den Kästen sind teilweise ein paar Brettspiele, Nähsachen meiner Frau, und ein paar private Dinge und viel PC Zeug. Bin am überlegen ob ich es drauf ankommen lassen soll. Wenns eine Prüfung gibt dann quartiere ich halt die paar Sachen aus.

fresserettich

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kommt da echt das Finanzamt zu dir nach Hause :eek:?

Wenn der dann meint trifft nicht zu. Dann gibt es eh keine Anzeige oder? Sprich dann fällt das einfach raus?

Dune

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Ok, das ist schon mal eine nützliche Information, danke!

Wie sieht es mit Strom, Internet, Telefon und PC-Hardware aus, kann man das im Homeoffice anrechnen?

Zitat aus einem Post von fresserettich
Wenn der dann meint trifft nicht zu. Dann gibt es eh keine Anzeige oder? Sprich dann fällt das einfach raus?

Das ist eine gute Frage, ich frag mich das auch regelmäßig bei den Cryptozeug wo gefühlt 90% der Leute nicht mal wissen wie sie es korrekt versteuern, was passiert mit solchen Vergehen? Ich habe mal aufgeschnappt es zur doppelt hohen Nachzahlung kommen kann, aber kann das auch Angezeigt werden bei üblich kleinen Beträgen, wenn es kein "kommerzieller" Betrug ist? Wenn man da jeder Privatperson nachrennt die da mitzockt, puh.

ccr


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Wenn Du "gutgläubig" handelst, wird es im Allgemeinen bei den Anspruchszinsen bleiben (keine Ahnung wo die derzeit liegen, irgendwo bei 4% oder so, gerechnet ab dem Zeitpunkt ab dem die Steuer gezahlt hätte werden müssen, d.h. das ist meist ein früheres Datum als das der falschen Steuererklärung).

Das mit der Nachzahlung in doppelter Höhe kenne ich aus der Betriebsprüfung. Im Zusammenhang mit Privatpersonen habe ich da noch nicht davon gehört, und auch als Betrieb zahlt man die nicht, wenn es die "üblichen" Kleinigkeiten sind, die bei quasi jeder Prüfung aufgedeckt werden (zB wenn einer Rechnung der Vorsteuerabzug aberkannt wird, weil die UID fehlt oder falsch ist, etc.).

Für ein Finanzstrafverfahren müssen schon gröbere Sachen zusammenkommen.



Internet und PC Hardware kannst Du fürs Homeoffice aliquot geltend machen. Strom nur, wenn ein Arbeitsraum vorhanden ist, Telefon nur, wenn tatsächlich zusätzliche Kosten angefallen sind, die Du auch dokumentieren kannst (Einzelgesprächnachweis mit Gebührenausweis). Eine anteilige Geltendmachung von Telefon-Grundgebühren ist, im Gegensatz zum Internet, nicht möglich. Frag mich aber bitte nicht, wieso das so ist :p

MaxMax

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Das mit „doppelt hoher steuer nachzahlen“ kenn ich nur von einem freund, der mal am flughafen wien bei der ankunft mitn Perserteppich durch „nothing to declare“ gelaufen ist. Natürlich habens ihn rausgepickt und er musste doppelte einfuhrsteuer zahlen (er kam aus teheran angereist und sein klumpert mitgenommen weil nach Ö übersiedelt)

ccr


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Bei Zollvergehen ist das die Standardvorgangsweise, ja. Sonst würde es am Flughafen einfach jeder "probieren", wenn es keine echte Strafe gibt :p

BiG_WEaSeL

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Wobei das meiner Meinung nach nicht zu zahlen ist wenn es eine „Haushaltsüberstellung“ ist.

DKCH

...
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ist es eh, aber du braucht halt das richtige formular (ZBefr2 - ein neuer kollege hatte den spaß grad aus weissrussland ;))
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