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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612919 2835 Thread rating
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jb

Here to stay
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Weiß jemand, wie es sich für 2020 mit der NÖ Pendlerhilfe verhält?

Die ist ja prinzipiell abhängig davon, wieviele Tage in der Woche man in die Arbeit fährt. Bei 100% Homeoffice wäre das klarerweise 0, nur wie schauts da aus, wenn man zum Teil trotz Lockdowns & Co wirklich im Büro war?
Ist dann hier rauszurechnen, wieviel man wirklich reingefahren ist oder wird da wie bei der Pendlerpauschale zugunsten der Arbeitnehmer voll ausgezahlt?

daisho

SHODAN
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Also Pendlerpauschale wird weiterhin gegeben was ich weiß? (https://www.wko.at/service/steuern/...n-covid-19.html)

Auch hier: https://www.bmf.gv.at/presse/presse...uetzungen-.html

Ist Pendlerpauschale Landessache, nicht Bundessache?

/Edit: Nevermind ... apparently gibt es in NÖ eine eigene Pendlerhilfe.

Hokum

Techmarine
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Zitat aus einem Post von berndy2001
Sind es wirklich >6 Monate, Hokum? Oder doch <6 Monate?

Knapp sechs Monate ist nicht ungewöhnlich, hatte ich auch mal.

damals warens noch nicht ganz 6 monate.

danke an alle für die ratschläge, hatte es ad acta gelegt und er wurde jetzt, ironischerweise am selben tag wo ich im FA angerufen habe und nach 30m warteschleife aufgegeben habe, zugestellt, nach 6 Monaten 3 Wochen. für 2020 werd ich wohl ein bisserl weniger kohle abdrücken müssen, corona sei dank ;)

pirate man

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Gestern Vormittag die ANV für 2019 endlich gemacht und heute Nacht den Bescheid bekommen :eek:
Ein nettes Sümmchen dank dem FBP :D

XXL

insomnia
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Wurdest du da noch nicht automatisch berechnet?
https://www.oesterreich.gv.at/theme...ite.340002.html

pirate man

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Nein, habe bis dato nichts dergleichen erhalten.
Wie soll das überhaupt funktionieren? Die wissen ja nicht, ob ich Sonderausgaben geltend und sonstige nicht-Standard Angaben machen möchte.

XXL

insomnia
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Im Grunde wird alles nicht besondere einfach so abgerechnet, Spenden werden ja miittlerweile auch schon automatisch eingerechnet, wenn du dann nachher manuell abrechnen willst geht das eh auch noch ...

Ist halt so das viele Leute nicht mal wissen das es sowas wie eine ANV gibt, die sollten seit ein paar Jahren eben so abgerechnet werden ...

pirate man

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Sollte man aber nicht eine Benachrichtigung bekommen, sobald automatisch abgerechnet wurde? Scheinbar passiert das ja, wenn man es bis zum 30.6. nicht selbst gemacht hat.

schizo

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Ich habe 2020 afair eine Benachrichtigung im August oder September erhalten.

pirate man

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Eventuell fällt die automatische aber aus, wenn im Vorjahr Sonderposten angegeben wurden. Würde mir jetzt als einzige Erklärung noch einfallen.

ccr


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Zitat
Wann erfolgt von Amts wegen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist vorzunehmen, wenn

bis Ende Juni des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht wurde, sofern der Abgabepflichtige nicht darauf verzichtet hat.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird durchgeführt, wenn

aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass im Vorjahr nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...eranlagung.html

Es gibt einige Gründe, weshalb die automatische Veranlagung nicht durchgeführt wurde. Der Einfachste wäre, dass sie bei Dir keine Steuergutschrift ergeben hätte. Aber es kann auch an Absetzbeträgen liegen, oder wenn Du in der Vergangenheit regelmäßig Sonderausgaben und Werbungskosten geltend gemacht hast.
Die automatische Veranlagung ist ja in erster Linie für jene gedacht, die sich noch nie mit ihrer Veranlagung beschäftigt haben.

gibsea106

Bloody Newbie
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Hi !

Ich melde mich mal wieder betreffend meiner Anfrage hier im Oktober 2020:

Zitat aus einem Post von gibsea106
Meines Wissens nach kann ich 5 Jahre im Nachhinein die ANV machen.

Wie sieht es aber umgekehrt aus?
Wie lange rückwirkend darf die Finanz meine Lohnzettel überprüfen?

Zur Erinnerung:
Ich arbeite oft tageweise im geringfügigen Angestelltenverhältnis.
Dadurch werden aufs Gehaltskonto (mehr oder weniger) die Bruttolöhne ohne Abzüge überwiesen.
Somit hatte ich eine Steuerschuld.

Hat sich alles aufgeklärt:
- Habe in den Weihnachtsferien brav meine ANV 2016 bis 2019 online gemacht.
- Wegen einer (anderen) Frage kurz mit der hotline von finanzonline gesprochen und gleich zu Beginn des Gespräches erwähnt dass ich in der Steuerschuld stehe.
Antwort:" Des passt scho..."
(Sehr angenehm übrigens dass der Gesprächspartner aufgrund meiner Tel-Nr. sofort meinen Akt offen hatte...also nix warten...)
- Heute per mail meine Einkommenssteuerbescheide 2016 - 2019 bekommen:
Recht harmlos: In Summe 3600,- Nachzahlung, also 900,- Durchschnitt pro Jahr.
Passt.

Nachdem die Nachzahlungen recht gering sind (ich hätte min. das Doppelte vermutet) habe ich anscheinend doch nicht soooo viel geringfügig gearbeitet, bzw. bei meinen nicht geringfügigen Tagesjobs viel zu viel LSt im Vorfeld abgeführt.
Hat sich somit recht gut ausgeglichen.

Und (peinlich: vergessen...)) ich habe auch einen Dauerauftrag an die Finanz: 334,- jährliche Vorauszahlung der LSt.
Da wurde ich anscheinend seinerzeit eingestuft.


Kurz noch erwähnt warum bei mir die finanzonline Vorberechnung nicht funktionierte:
Zitat aus einem Post von gibsea106
Bei jährlich (bis zu) 35 Dienstgebern und 100 Dienstverhältnissen ist das FA-online-System überfordert:
"Eine Vorberechnung ist nicht möglich" ... oder ähnlich.
Hat noch nie funktioniert.

In Unkenntnis der Anzahl meiner Lohnzettel (diese werden selten bis gar nicht übermittelt) scheiterte die Vorberechnung.

Mit Hilfe der Hotline wurde auch dieses Problem (recht originell) gelöst:
Ich soll bei "1" (also nur ein Lohnzettel) anfangen und überprüfen.
Immer steigernd.
Nach z.B. 33 mal "geht nicht" hats dann endlich funktioniert: Ich hatte folglich in diesem Kalenderjahr 34 Dienstgeber.
:)

Anmerkung zur Hotline:
Sehr freundlich, bemüht, hilfreich.
Einmal war ich mit Klagenfurt, ein anderes mal mit OÖ verbunden.


So long, Danke für Eure damaligen Antworten,
LG Martin

watercool

BYOB
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Mit Hilfe der Hotline wurde auch dieses Problem (recht originell) gelöst:
Ich soll bei "1" (also nur ein Lohnzettel) anfangen und überprüfen.
Immer steigernd.

holy moly...

aber super, dann bist jetzt wieder lastenfrei :)

XeroXs

doh
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Zitat aus einem Post von gibsea106
Recht harmlos: In Summe 3600,- Nachzahlung, also 900,- Durchschnitt pro Jahr.

Mag kein Spielverderber sein, aber die SV wird sich auch noch melden.. oder hast das schon geklärt?
Bearbeitet von XeroXs am 02.02.2021, 09:44

gibsea106

Bloody Newbie
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Posts: 13
Zitat aus einem Post von XeroXs
Mag kein Spielverderber sein, aber die SV wird sich auch noch melden.. oder hast das schon geklärt?

Bist kein Spielverderber...:)

Die SV meldet sich brav jedes Jahr rund um den Jahreswechsel und benachrichtigt mich über die Nachzahlung (ich glaube für 2020 warens 600,- oder 800,- EUR...müsst ich nachschauen...).

Und das hat mich ja seinerzeit so stutzig gemacht, dass sich die SV eigenständig meldet, die Finanz aber NIE.
Siehe meine Postings hier vom Oktober 2020.

Jetzt, im Nachhinein, nachdem ich aufgrund meiner ANV 2016 bis 2019 so halbwegs den Überblick über meinen Steuerakt habe, hat das "Nichtmelden" der Finanz vermutlich mit meinem Dauerauftrag zu tun (à conto LSt jährlich 334,- EUR).
Die Idee des Dauerauftrages kam übrigens von der Finanz, nicht von mir.
Ich bekam da seinerzeit eine "Vorschreibung".

Rein fiktiv wäre es aber schon ein interessanter Test gewesen wenn ich mich nie bei der Finanz gemeldet hätte...:cool:
Mit meinem heutigen Wissensstand hätte sich die Finanz bei mir gemeldet.
Egal, jetzt ist alles gut.


Zur Info an die user welche meine damaligen Posts nicht verfolgt haben:
Ich bin tageweise angestellt, bei einigen/vielen Dienstgebern, (zumeist(?)) geringfügig und bekomme daher meinen Lohn brutto aufs Konto überwiesen.
Meine Frage seinerzeit war ob ich als Angestellter zur ANV verpflichtet bin, oder ob sich die Finanz diesbezüglich bei mir melden muss.
Heute kann ich sagen: Ja, ich selbst muss mich darum kümmern.

Fraglich aber, was wäre wenn ich mich nicht gemeldet hätte? :rolleyes:

So long,
lg Martin
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