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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612008 2835 Thread rating
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b_d

pixel imperfect
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gibts dazu schon mehr news? wie tu ich da? einfach 300 zu den sonstigen sachen reinhaun?!

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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@gibsea106
Super dass du dich da dahinter geklemmt hast und die 900€ im Jahr sportlich siehst,
Jetzt ist alles geklärt und es gibt keine unguten Überraschungen mehr.

@b_d
Ich warte da mal ein paar Monate - im Grunde gabs bei mir keine Anschaffung die ich nicht jetzt schon in den Werbungskosten mit rein nehmen konnte

ccr


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Da fehlen noch ein paar Details, um das beantworten zu können.
Prinzipiell ist es so, dass Du Arbeitsmittel (zB Computer, Internet) immer schon als Werbungskosten geltend machen konntest. Da ändert sich auch jetzt nichts, und durch Homeoffice lässt sich in den meisten Fällen wohl auch eine höhere berufliche Nutzung als bisher argumentieren.

Neu ist, dass man jetzt auch bis zu 300 Euro für Büromübel geltend machen kann, also zB einen Schreibtisch oder einen Bürosessel. Die konnte man bisher nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn man ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hatte - dessen Schaffung in vielen Haushalten gar nicht möglich ist.

Es gibt da aber noch ein paar Fallstricke, wie zB dass die Regelung eigentlich ab 2021 gilt, aber rückwirkend auch für 2020 geltend gemacht werden kann, dann aber die 300 Euro für 2021 in Summe für 2020 und 2021 gelten. Und so richtig klar ist die Regelung sowieso noch nicht - derzeit ist es in erster Linie Regierungmarketing (NIEMAND wird sich durch die neue Regelung tatsächlich 600 Euro sparen können, da die 300 Euro Werbungskosten nur die LSt.-BMG reduzieren, und kein Steuerabsetzbetrag sind, der die tatsächliche Steuer reduziert).

Bei der Zahlung durch den Arbeitgeber gibt es auch noch Diskussionen, da diese mit der tatsächlich Zahl der Homeoffice-Tage aliquotiert werden soll. Und das mit der Differenz, falls der Arbeitgeber wengier als 300 Euro zahlt, und die dann als Werbungskosten angesetzt werden können, ist auch noch nicht so richtig nachvollziehbar (wenn, würde das ja wieder nur für Büromöbel gelten können, da ja die anderen Arbeitsmittel ohnehin immer schon als Werbungskosten angesetzt werden konnten).

b_d

pixel imperfect
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danke, der rest was geht und was nicht ist mir soweit klar, was man tlws. eh in diesem thread auch von mir mitlesen kann.

einzig diese bmf "news" ist unklar bzw. ich weiß nicht was ich damit anfangen soll. die lohnzettel sind bei mir heute eingelangt, bin da einfach gern zügig beim einreichen, deshalb weiß ich nicht wie ich jetzt mit dem tun soll…

ich werd wohl einfach mal durchtelefonieren oder ne mail schreiben. wann da mit konkreten infos gerechnet werden kann.

e: gesagt, getan. bürgerservice des finanzministeriums angerufen: sie haben auch keine ahnung, können auch nicht sagen wann und in welcher form dazu infos kommen. sind selbst enttäuscht über den informationsgehalt. sehr geil… ich warte zumindest den februar ab. dann schauma weiter.
Bearbeitet von b_d am 02.02.2021, 12:49

tinker

SQUEAK
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Gibt's bei Werbungskosten eigentlich sowas wie ne "Verhältnismäßigkeit"?

Beispiel: Kann ein Projektleiter, der im Homeoffice einige Stunden pro Woche in Besprechungen sitzt ein Neumann U87 Ai (nur als Beispiel) um >2000€ absetzen, obwohl für seinen Einsatzzweck wahrscheinlich auch ein Mikrofon um 200€ ausreicht?

kleinerChemiker

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Was ich mich auch frage, ist ob man die Büromöbel in den 300 € als AfA absetzen kann. Weil um 300 € gibt's nur Klump und nichts, das die ergonomischen Anforderungen erfüllt.

DKCH

...
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naja, auf mehrere jahre abschreiben wird dann ja trotzdem gehen, oder?

kleinerChemiker

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Hoffentlich. Wobei die Abschreibedauer häufig ja sehr lang ist. Z.B. ein Bürosessel über 13 Jahre.

Und die AfA beginnt erst bei 800 €. D.h. bei allem zwischen 300 und 799 € kann man nur 300 € absetzen, oder?
Bearbeitet von kleinerChemiker am 02.02.2021, 13:23

XXL

insomnia
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Mich wunderts nur eher das es dafür keine Deckelung gibt?

Ich meine da könnte man viel abschreiben wenn man jetzt von Anschaffungen fürs Home Office ausgeht ...

kleinerChemiker

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Ist doch eh mit 300 € pro Jahr gedeckelt.

DKCH

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und das auch noch aliquot für die tatsächlichen home office tage, juhu...

ccr


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Zitat aus einem Post von kleinerChemiker
Und die AfA beginnt erst bei 800 €. D.h. bei allem zwischen 300 und 799 € kann man nur 300 € absetzen, oder?

Ja, das ist die nächste Sache, die von den Jubel-Medien nicht thematisiert wird.

Wenn Du für Tisch und Sessel 700 Euro ausgibst, darfst Du trotzdem nur 300 Euro geltend machen. Wenn Du sehr gut verdienst, hast Du einen Grenzsteuersatz von 50% - dann sparst Du Dir von den 700 Euro also ganze 150 Euro :D (wenn Du weniger verdienst, entsprechend weniger)

Wenn Du mehr als 800 Euro ausgibst, könntest Du eine wirtschaftliche Einheit argumentieren (ist kein Muß, aber eine Möglichkeit). Dann dürftest Du immerhin bis 2023 jedes Jahr die AfA bis 300 Euro pro Jahr geltend machen. Das sind dann aber auch nur Peanuts, weil man von einer Lebensdauer von 5-10 Jahren ausgeht (im privaten Umfeld eher 10 Jahre, im betrieblichen gibt es Fälle in denen man mit 5 oder 7 Jahren durchkommt).


tinker: wenn Du geprüft wirst, wird die Finanz ein 2000-Euro-Mikrofon sicherlich hinterfragen (bzw. den beruflich veranlassten Teil, den Du geltend machen willst)
Bearbeitet von ccr am 02.02.2021, 14:20

tinker

SQUEAK
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Zitat aus einem Post von ccr
tinker: wenn Du geprüft wirst, wird die Finanz ein 2000-Euro-Mikrofon sicherlich hinterfragen (bzw. den beruflich veranlassten Teil, den Du geltend machen willst)
Würd ich mir auch denken, aber was ich mich dann frage: Wo is hier dann die Grenze bzw. wer legt diese fest? Weil im Endeffekt tut's wahrscheinlich auch ein 10€ Headset für Telekonferenzen, um bei meinem Beispiel zu bleiben.

Gibt's da einfach keine Regelung und es hängt individuell davon ab wer bei einer Prüfung, sollte es dazu kommen, vorbei kommt?

ccr


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Wenn Du ein 10 Euro Mikrofon kaufst, und davon 50% für Videokonferenzen ansetzt, wird das plausibel sein.
Wenn Du angibst, Dir ein professionelles Mikrofon für Tonaufnahmen gekauft zu haben, und davon wieder 50% ansetzt, weil Du Hausnummer 50% der Nutzungszeit mit Videokonferenzen verbringst, wird die Finanz aber berechtigt sagen, dass ja nicht die Nutzung für Videokonferenzen kaufentscheidend war, sondern das Interesse an den Tonaufnahmen überwiegt, und die Nutzung für Videokonferenzen ja nur ein untergeordneter Nebeneffekt ist.

Entscheiden tut das der prüfende Sachbearbeiter, und Du kannst natürlich dann dagegen Einspruch erheben bzw. klagen.

tinker

SQUEAK
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Ok, das Beispiel ergibt Sinn. Danke!
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