semteX
Risen from the banned
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kann ma eigentlich noch irgendwas abschreiben wie schaffung von wohnraum oder sonst was? afaik nicht oder?
d.h. wenn ich mir letztes jahr nen schreibtisch um 200€ und einen Monitor um 400€ gekauft hab, kann ich 500€ als werbungskosten abschreiben?
Liwest 50€ Paket zu 50%?
dann wird aber schon wieder eher zamgräumt sein oder?
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ccr
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Den Schreibtisch darfst Du in der neuen Regelung als Werbungskosten geltend machen, nach meinem Verständnis sogar mit den vollen 200 Euro (zumindest habe ich bisher nichts gelesen, dass auch bei dieser 300-Euro-Sonderpauschale ein Privatanteil auszuscheiden wäre). Das reduziert aber Deinen Anspruch für 2021 dann auf 100 Euro (die 300 Euro pro Jahr gelten eigentlich erst ab 2021, ausnahmsweise dürfen die 300 Euro für 2021 aber mit 2020 geteilt werden). Den Monitor und Internet kannst Du im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Werbungskosten geltend machen, das war immer schon möglich. Wohnraumschaffung kann man 2020 das letzte Mal als Sonderausgaben geltend machen - aber nur, wenn die tatsächliche Bauausführung oder Sanierung vor dem 01. Jänner 2016 begonnen wurde oder der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 01. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.
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semteX
Risen from the banned
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jo, was bei mir ned is...
vor jahren gabs ja mal einen "werbekostn fixbetrag", der dir sowieso immer abgezogen wurde... gibts das eigentlich noch?
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ccr
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Es gibt 132 Euro Werbungskostenpauschale, ja.
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kleinerChemiker
Here to stay
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Wenn der Schreibtisch ein Computertisch ist, dann kann man ihn auch "normal" abschreiben, also nicht nur über die 300 € Homeoffice Regelung.
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semteX
Risen from the banned
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es is a arbeitsplatte mit 2 stehern und am unterstellschrank, auf dem a bildschirm steht...
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ccr
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Gibt's "Computertische" noch? Ich muß da immer an die 80er und 90er denken
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kleinerChemiker
Here to stay
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Ich hab keine Ahnung, was der Unterschied zwischen einem Computertisch und einem Schreibtisch ist. Aber anscheinend macht das BMF einen Unterschied.
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daisho
SHODAN
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Wenn dein PC oder Laptop drauf steht ist es halt ein Computertisch, whatsoever.
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kleinerChemiker
Here to stay
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So hätte ich es auch gesehen.
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ccr
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Nein, der "Computertisch" ist definiert. Es muß ein Tisch sein, der aufgrund seiner Art nicht anders genutzt werden kann, also eben kein "normaler" Schreibtisch. Das waren klassisch so Konstruktionen, die ungefähr so breit wie eine Tastatur waren, oben der Bildschirm, darunter dann die Tastatur meist zum Ausziehen, vielleicht noch ein Fach für einen Drucker. Sowas fällt da zB darunter: Computertisch OFFICE von MAJA Sonoma EicheComputertisch OFFICE von MAJA Sonoma Eiche ab 72.90 aus der Kategorie Schreibtische Sorgenfrei und auf Rechnung jetzt bei Wohnorama kaufen Link: www.wohnorama.de Ein herkömmlicher Schreibtisch darf nur geltend gemacht werden, wenn er in einem Arbeitszimmer steht (und da gibt es wieder eine genaue Definition, wann ein Zimmer steuerlich als Arbeitszimmer gilt).
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Also kannst die weiteren 300€ für 2020 und 2021 gemeinsam knicken.
Geht also wohl nur der Schreibtischsessel durch
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ccr
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Nein, ein Schreibtischsessel geht auch nicht durch, wenn er nicht in einem Arbeitszimmer steht. Siehe den BMF-Link von kleinerChemiker. Tipp In der Wohnung außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände (z.B. Schreibtische, Sessel, Regale, Büroschränke, Kästen) sind nicht abzugsfähig. Nur „typische“ Arbeitsmittel – wie z.B. EDV-Ausstattung (inkl. Computertisch) und Fax – gelten im Ausmaß der beruflichen Nutzung als Arbeitsmittel. Es schadet daher nicht, dass sie in der Wohnung stehen und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Okay und für wen ist es dann?
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ccr
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Vielleicht reden wir da gerade aneinander vorbei?
Es gibt bei den Werbungskosten die "Arbeitsmittel", da dürfen Möbel an sich nur hinein, wenn sie in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer stehen, mit Ausnahme des "Computertisches" den irgendwer mal als EDV-Ausstattung hineinreklamiert hat.
Von 2021-2023 gibt es jetzt zusätzlich Werbungskosten für "Homeoffice", da dürfen bis maximal 300 Euro auch beruflich genutzte Möbel, die nicht in einem Arbeitszimmer stehen, geltend gemacht werden. Da fallen zB ein Schreibtisch oder ein Sessel hinein.
Die 300 Euro für 2021 dürfen ausnahmsweise auch mit 2020 geteilt werden. Wer also 2020 einen Schreibtisch oder einen Sessel gekauft hat, darf den 2020 geltend machen.
Zusätzlich soll noch irgendeine Regelung kommen, dass wenn der Arbeitgeber seinem steuerfreien Zuschuss von 300 Euro nicht ausschöpft, die 300 Euro "Homeoffice"-Werbungskosten entsprechend erhöht werden.
Da es bisher aber nur Werbetexte, äh, Presseaussendungen gibt, weiß derzeit noch niemand so wirklich, wie das tatsächlich alles funktionieren wird. Die Veranlagungen für 2020 kann man ja schon machen, und da gibt es derzeit keine Möglichkeit, gesonderte Werbungskosten für "Homeoffice" geltend zu machen.
Bearbeitet von ccr am 04.02.2021, 12:53
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