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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612321 2835 Thread rating
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tinker

SQUEAK
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Kommen dann die folgenden Beispiele in etwa hin?

Wenn ich mir heute einen Schreibtisch um 799€ kauf, dann kann ich 300€ davon für 2021 abschreiben auch wenn ich keinen eigenen Büroraum hab.

Wenn ich mir heute einen Schreibtisch um 801€ kauf, muss ich den auf 10 (?) Jahre abschreiben, also 80€ pro Jahr, das heißt ich kann in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 80€ abschreiben. Insgesamt sinds aber nur 240€ die ich abschreiben kann, im vergleich zu den 300€ die ich beim Schreibtisch um 799€ abschreiben kann.

Wenn ich mir heute einen Schreibtisch um 2000€ kauf, dann kann ich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 200€ abschreiben, also ingesamt 600€.

ccr


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Ja, das ist richtig.

In Deutschland gibt es eine Tabelle mit "empfohlenen" Nutzungsdauern, dort stehen 13 Jahre bei Schreibtischen drin. In Österreich würde ich aber aus der Praxis 10 Jahre als das Maximum sehen. Im betrieblichen Umfeld kann es begründet auch weniger sein, beim 2.000 Euro Schreibtisch daheim sollten 10 Jahre aber plausibel sein.

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Zitat aus einem Post von ccr
Vielleicht reden wir da gerade aneinander vorbei?

Ja haben wir - Danke fürs Klarstellen!

tinker

SQUEAK
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@ccr: Super, danke!

Das heißt die sweet spots sind quasi 300€ (weil man die sofort abschreiben kann) und 3000€ (weil man damit am meisten abschreiben kann).

ccr


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Ich würde sagen, der Sweet Spot sind 300 Euro.
Weil bei den 3000 Euro kannst zwar in Summe 900 Euro geltend machen, das bringt Dir aber in Summe je nach Einkommen nur 350-450 Euro Steuerersparnis über 3 Jahre - und dann hast Du effektiv immer noch 2.600 Euro aus der eigenen Tasche gezahlt :D

tinker

SQUEAK
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Das is natürlich ein guter Punkt, ja :D

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von ccr
Nein, der "Computertisch" ist definiert. Es muß ein Tisch sein, der aufgrund seiner Art nicht anders genutzt werden kann, also eben kein "normaler" Schreibtisch.
Wo ist das definiert?

Im Steuerbuch 2020 z.B. ist da nur der Verweis auf Rz327, dort steht dann:
Zitat
5.9.4.3 Einrichtung, 327

Vom Abzugsverbot sind auch die Einrichtungsgegenstände der Wohnung bzw. des Arbeitszimmers erfasst, selbst wenn sie (auch) betrieblich bzw. beruflich genutzt werden. Einrichtungsgegenstände sind Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung entsprechend ihrer Zweckwidmung in erster Linie der Bewohnbarkeit von Räumen dienen. Als Einrichtungsgegenstände sind beispielsweise Stühle, (Schreib-)Tische, (Schreibtisch-)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Entsprechend den Erläuterungen sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie zB Bücherregale sowie als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 anzusehen wären. Typische Arbeitsmittel wie zB Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattungen, Telefonanlagen bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher oder betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden.
Aber keine Definition des selbigen.

ccr


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Nix für ungut, aber weiter oben steht explizit, dass ein (Schreib-) Tisch nicht gilt. Und ein Schreibtisch wird kein Computertisch, nur weil ein Computer darauf steht.

Der Begriff Computertisch stammt aus der Zeit, als diese Dinger, wie ich es oben verlinkt habe, beliebt waren. Die lassen sich ausschließlich mit einem Computer nutzen und gelten daher als zur EDV-Ausstattung gehöriges Arbeitsmittel. Das ist eine (mittlerweile aus der Zeit gefallene) Ausnahme, weil sich niemand so ein Ding ins Wohnzimmer stellt und damit was anderes tun wird als am Computer zu arbeiten.

Wenn ich mal Zeit habe, kann ich Dir gerne eine Erläuterung dazu raussuchen. Aber eigentlich interessiert mich das grad gar nicht, weil ich nicht verstehe, was es da überhaupt zu diskutieren gibt.
Bearbeitet von ccr am 04.02.2021, 22:07

kleinerChemiker

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Warum sollen die sich ausschließlich mit einem Computer nutzen lassen? Die kann man genausogut als normalen Schreibtisch nutzen oder auch gerne als Blumentisch.

berndy2001

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Hauptsache auf der Rechnung steht irgendwas von Computertisch/Tastaturauszug etc.

Habe vor einigen Jahren so einen ähnlichen Tisch (aber ohne Lautsprecheraufsatz) fürs KinderZweitarbeitszimmer gekauft: https://www.moebelix.at/p/schreibti...nz-002112007004. Ich finde, dass der als Computertisch durchgeht.
Bearbeitet von berndy2001 am 05.02.2021, 11:39

semteX

Risen from the banned
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i versteh ned wieso ein schreibtisch ned gilt, i mein wtf?

tinker

SQUEAK
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Weilst auf dem auch schreiben, zeichen, malen, jausnen, pudan und Brettspiele spielen kannst. Das is alles net arbeiten und am Computertisch geht das alles net. Der is nur fürs Computern. Oder so.

ccr


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Schön zusammengefasst. :p

Und der nächste Schlaue stellt sein Macbook auf den Eiche-Massiv-Esstisch um 5k, und meint dann, den absetzen zu können "weil das ist ein Tisch mit einem Computer drauf".


Edit: das ist wie die wiederkehrende Diskussion um Anzüge und Berufskleidung. Selbst wenn man einen Job hat, in dem man einen Anzug tragen muss, und man diesen Anzug garantiert nie in der Freizeit tragen würde - man "könnte", und daher kann man ihn nicht steuerlich geltend machen.
Bearbeitet von ccr am 05.02.2021, 17:35

gibsea106

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von ccr
in dem man einen Anzug tragen muss
offtopic:
Wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer schriftlich zum Tragen von "Uniform" zwingt könnt man da nicht mit der Finanz über die Absetzbarkeit diskutieren?

Meines Wissens (bzw. vor längerer Zeit) durften Schauspieler und TV-Moderatoren (gezwungen durch Dienstgeber Kostüme zu tragen) diese auch absetzen.
Ebenso div. Änderungen an Körperteilen (Frisur, Zähne, Beauty-OPs...)

In meinen frühen Berufsjahren in den 80er/90er war ich beruflich auf "Nobelveranstaltungen" (Opernball usw.)
Privat immer in Lederkluft mit Cowboy-Boots unterwegs, aber den seinerzeit gekauften Smoking für die Hackn konnte ich von der Steuer absetzen (allerdings erst NACH einer Steuerprüfung; mit viel Überzeugungsarbeit).
Ich hatte aber auch ein Schreiben des Dienstgebers dass ich ohne (Zitat) "schöne, der Veranstaltung entsprechende Kleidung" den Job nicht bekommen hätte.

Wär interessant wie das heute so ist.
Gibt es wirklich noch einen (schriftlichen) Dresscode seitens des Dienstgebers?
Wenn ja dann sollte es eigentlich absetzbar sein.

Schutzkleidung für Handwerker (Stahlkappenschuhe, Thermojacke, Handwerkerhose, ...) kann ma ja auch außerhalb des Dienstes tragen.
Die sind aber meines Wissens heute auch noch absetzbar.

LG Martin

BiG_WEaSeL

Super Moderator
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Schutzkleidung muss der Arbeitgeber bezahlen.

siehe: https://www.arbeitsinspektion.gv.at...tskleidung.html
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