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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 613290 2835 Thread rating
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rad1oactive

knows about the birb
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Zitat aus einem Post von Chri3333
Hallo Leute,

hat von euch schon mal länger wie 6Monate gewartet seit seinem Ausgleich?
Hatte den Steuerausgleich schon mitte Februar abgesendet gehabt, dann 19.03 Ergänzungsansuchen bekommen, dieses am 21.03 wieder abgesendet... Vor 2Monaten habe ich die Sachbearbeiterin mal angerufen ob eh alles da ist was sie benötigt, sagte ja das war eh super aufgelistet sie ist nur noch nicht dazu gekommen zum fertig stellen..
Naja heute sollte ja dann der letzte Tag der 6Monate Frist sein oder?
Wie könnte man bei Versäumnis des Finanzamtes vorgehen?

Ich hab letztes Jahr einige Monate gewartet drauf, weiß jetzt aber nicht mehr auswendig wielange, es ist dann aber nach einiger zeit "automatisch" passiert, ohne dass ich noch mal urgieren musste.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ist bei mir auch schon am letzten Tag gekommen. Später als sechs Monate aber noch nie..

rad1oactive

knows about the birb
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Keine Ahnung woran das liegt. Heuer war 2 tage später der bescheid da.

Chri3333

Bloody Newbie
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Ok Super danke dann werde ich heute gespannt warten und hoffen das es so nun durchgewunken wird :) (gab diesmal Unklarheit wie die Sache mit der Corona Prämie aussieht, hatte da gut 2700€ zum reinschreiben und sollte es laut AK bei der Gewerkschaft rein hauen)

Dune

Here to stay
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Kurze Frage zu den Elternbeiträge vom Kindergarten, kann man die steuerlich noch irgendwie geltend machen?

Ich verstehe es so dass sie mit der letzten Steuerreform (Familienbonus) für nix mehr zu gebrauchen sind.

Stimmt das?

berndy2001

Komasäufer
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Ja genau, Betreuungskosten wurden durch Familienbonus ersetzt.

Zitat
Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Das heißt Sie können Kinderbetreuungskosten letztmalig bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2018 geltend machen.

Dune

Here to stay
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Merci, kommt in den Müll :)

WONDERMIKE

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kenough
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Habe zu meiner 2020er Arbeitnehmerveranlagung Post bekommen. Scheinbar war dem Finanzamt nicht bekannt, dass ich Arbeitslosengeld bezogen habe. Das wird zwar nicht direkt versteuert, zählt aber zu den Einkünften und verursacht dadurch eine höhere Besteuerung der tatsächlich zu besteuernden Einkünfte.

So wird aus ~800€ Auszahlung ~800€ Nachzahlung.

XXL

insomnia
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Kannst den Antrag von 2020 noch zurückziehen?

WONDERMIKE

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kenough
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Würde mich wundern, denn den hab ich ja wie immer zu Jahresbeginn gemacht. Ich wusste bislang nicht, dass sowas überhaupt eintreten kann und hätte angenommen, dass die in ihrem Haus Zugriff auf die eigenen Zahlen aus dem BRZ hätten. Ist ja auch nichts wozu ich irgendwie hätte beitragen können.

Vermutlich hätte es mir auch nichts gebracht zu warten, weil die Arbeitnehmerveranlagung gegen Jahresmitte sowieso automatisiert ausgeführt wird oder?

XXL

insomnia
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iirc wird es schon durchgeführt, aber wenn es negativ für dich ausfällt wird das dann auch wieder zurückgezogen (ausser du hast Nebeneinkommen, da musst du es glaub ich machen)

Also eigentlich solltest du nicht nachzahlen müssen iirc

hctuB

Bloody Newbie
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Hmm, Arbeitgeber musst angeben normal, da zählt das AMS dazu, wenn du das nicht angegeben hast, liegt es leider auch etwas an dir.

Auf jeden Fall bescheiden gelaufen.

fliza23

Fidi Tunka
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ich musste vor ein paar jahren als jungpapa mit wenig geld auch mal 600er zurückzahlen, weil wir den alleinverdiener beantragt, - aber die einkünfte meine frau falsch berechnet hatten.

mussten das dann per ratenzahlung abstottern.
-> orsch.

Hampti

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Zitat aus einem Post von hctuB
Hmm, Arbeitgeber musst angeben normal, da zählt das AMS dazu, wenn du das nicht angegeben hast, liegt es leider auch etwas an dir.

Auf jeden Fall bescheiden gelaufen.

Die Arbeitgeberstellen gibt doch auch das AMS vor anhand der eingelangten Steuererklärungen von den jeweiligen Arbeitgebern, daher heißt es ja oft bis Mind. März warten weil dann erst alle Angaben vorliegen von den laufenden Beschäftigungsverhältnissen im vergangenen Jahr.

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat aus einem Post von hctuB
Hmm, Arbeitgeber musst angeben normal, da zählt das AMS dazu, wenn du das nicht angegeben hast, liegt es leider auch etwas an dir.

Auf jeden Fall bescheiden gelaufen.

Das ist nicht richtig. Man muss gehalts- und pensionsauszahlende Stellen angeben.
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