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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 613078 2835 Thread rating
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fresserettich

Here to stay
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hast du das nochmal selbst angestoßen oder automatisch?

Joe_the_tulip

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Nach 5+ Monaten bis zum Beginn der Bearbeitung ging alles wie geplant durch. Die Basispauschalierung ist wirklich recht angenehm.

eeK!

ieS Virtual Gaming
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Zitat aus einem Post von fresserettich
hast du das nochmal selbst angestoßen oder automatisch?

Wollten noch Unterlagen wegen Alimenten und dann war’s in 2 Wochen da

7aph0

photoaddict
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automatisch

berndy2001

Komasäufer
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Wie kann ich eine soeben eingebrachte Steuererklärung wg. Fehler widerrufen?

RiGo

Little Overclocker
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Habe eine Frage für meine Cousine, sie ist Studentin (geringfügig beschäftigt):
Betrifft das Jahr 2022
1000€ Einkommen
2000€ Zahnbehandlungskosten
Kann man diese Kosten als als außergewöhnliche Belastung bei derArbeitnehmerveranlagung geltend machen?


Verstehe ich das richtig? Selbstbehalt 6% - also bekommt sie 1880€ zurück?

ccr


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Bei 1.000 Einkommen zahlt sie keine Steuern. Also kann sie auch keine Steuern zurückbekommen.

22zaphod22

chocolate jesus
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nein ... du kannst nicht mehr zurückbekommen als du steuer bezahlt hast ... die 2000€ würden die bemessungsgrundlage für die steuer senken und die differenz würde man rückerstattet bekommen ...

RiGo

Little Overclocker
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ok sehr schade, dann muss ich was beisteuern ;)

Danke euch

crusher

Legend
dur ned blern
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So, nachdem der Entwurf fertig ist hätt ich zu den Lohnzetteln / Meldungen eine Frage:
Wird hier das Kinderbetreuungsgeld von der ÖGK angeführt? Ich war nämlich im Sommer in Karenz + Geringfügig angestellt (2 Monate, restlich vom Jahr wieder Vollzeit)

Lohnzettel 1 für die Geringfügigkeit ist bereits vom AG da, die von Vollzeit vom restlichen Jahr noch nicht, nur die Frage sobald diese da ist ob ichs abschicken kann, oder eben noch auf die ÖGK warten muss für das Kinderbetreuungsgeld - danke euch!

22zaphod22

chocolate jesus
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vielleicht hat das ja schon wer gemacht / betrifft es euch

Privatarzt kann ich ja als außergewöhnliche Belastung geltend machen so weit ich das verstehe ... hier nehme ich die Differenz aus dem Rechnungsbetrag und der von der GKK erstatteten Summe und dann noch den Selbstbehalt (nach Einkommen) abziehen ...

korrekt ?

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Ja, zahlt sich aber erst ab am mittleren vierstelligen Betrag aus.

ccr


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Im Formular trägst Du die effektiven Aufwendungen ein (also Rechnung abzüglich Erstattungen). Der Selbstbehalt, und ob Du etwas zurückbekommst, wird vom System berechnet.

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Ja, zahlt sich aber erst ab am mittleren vierstelligen Betrag aus.

why ? ich habe die Liste der Rechnungen von meinem Privatarzt da liegen und die Summe der Rückerstattungen kann ich online in wenigen Minuten nachschauen ... die Kärntner GKK zahlt am schlechtesten in Ö so weit ich das eruieren konnte ... also da ist doch schon eine ordentliche Differenz ...

Selbstbehalt ist max. 12%

sogar wenn da nur "paar Hunderter" abzusetzen wären kommt da ja Geld retour ... ???

ccr


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12% des Einkommens, nicht der Rechnungen. ;)
Mit einem Model Y als Firmenwagen wirst schon auch ein bisserl was verdienen, davon dann 12% rechnen, und nur die Arztrechnungen die darüber liegen, kannst Du geltend machen (edit: es wird die Summe der jährlichen Ausgaben betrachtet, nicht jede einzelne Rechnung).
Bearbeitet von ccr am 30.01.2023, 13:31
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