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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 697546 2885 Thread rating
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voyager

kühler versilberer :)
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Naja, wenn es durch ist, und keine Nachfrage kommt, würd ich da gar nicht groß was aufmachen und gar nix machen

movco

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Hmm,

Mein Gedanke dazu:

Ich habe es in einer Mitschrift mitangegeben, es wurde aber nicht abgeändert. (Eben wsh nicht gelesen)

Ergo weiß ich bescheid dass es nicht stimmen kann und bin schuldig wenn es bei irgendwas auffallen würde (wenn ich dazu verpflichtet bin den Bescheid zu kontrollieren?). (Würde man die abgegebenen Dokumente nocheinmal durchgehen ist es auch ein leichtes dies rauszubekommen)

Möchte mich da nur absichern ..
Sollte hier in dem Falle auch keine rückwirkende Strafmöglichkeit bestehen (da FA ja schon kontrolliert hat und abgesegnet), dann würde ich auch die Füße still halten. Klar!

Durch ist es ja schon

Ja da bin ich jetzt etwas im Zwiespalt.
Bearbeitet von movco am 31.08.2023, 17:31

voyager

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du hast es mitangegeben ? dann ist es ja sowieso deren problem.

und, Strafe gibts in dem Fall sowieso keine. WENN der Fall, warum auch immer, irgendwann mal korrigiert wird, müsstest du nur den zuviel ausbezahlten Teil retournieren

movco

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Zitat aus einem Post von voyager
du hast es mitangegeben ? dann ist es ja sowieso deren problem.

Ja weil mir aufgefallen ist, dass das was die AK hier berechnet hat nicht stimmen kann.

Dann habe ich meine Anwesenheit bei Firma und HO niedergeschrieben, in einem PDF (Statement zur Pendlerpauschale) und meine Kosten mit dem Pendler Rechner aufgeschlüsselt und um Korrektur gebeten (so hat mir das FA und AK via Tel gesagt soll ich es machen)

Das meinte ich damit:
Ich denke der hat das garnicht gelesen. (Wsh zu viele Dokumente/Rechnungen)

Zitat aus einem Post von voyager
und, Strafe gibts in dem Fall sowieso keine. WENN der Fall, warum auch immer, irgendwann mal korrigiert wird, müsstest du nur den zuviel ausbezahlten Teil retournieren

Hmm ah ok!
Na wenn ich da jetzt nicht belangt werden kann, dann belassen ich es dabei! :)

Ich dachte mir schon, schon wieder die kack Arbeit mit dem Finanzamt.

Danke dir!!!
Bearbeitet von movco am 31.08.2023, 18:22

voyager

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Warst du Tageweise oder Monateweise zu Hause ? Bei Tageweise hats eh keinen Einfluss auf die PP , nur wenn du ganze Monate daheim bleibst

movco

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Tagesweise ja. ich bin normal 2 Mal in der Woche in der Firma, außer es gibt irgendwelche Umstände, dass ich jetzt nicht in die Firma fahren kann/will; zb nicht so fit, oder verschlafen -> Gleitzeit (bin Informatiker, da ist Home-Office kein Problem), oder Autoprobs, oder oder oder ...

Die ersten 2 Monate des Jahres ist die Firma in ein anderes Gebäude gesiedelt, dwg war ich da sehr selten in der Firma (war keine Anwesenheit gewünscht)

Dadurch bin ich nicht immer auf die große/kleine Pendlerpauschale gekommen. Im Januar war ich 3 Mal in der Firma, im Feb 2 mal, März 5 Mal, Juni 11 Mal, usw. usf.

Ich habe keine unbedingte Anwesenheitspflicht, es heißt wohl 12 Tage ist Anwesenheitspflicht in der Firma, aber so streng wird das auch nicht gehandhabt.

Die AK ist damals davon ausgegangen (Steuertage), dass ich 5 Mal in der Woche in der Firma war, der Bearbeiter hatte damals auch nicht nachgefragt.

Und das ist mir dann bei dem Ergänzungsersuchen aufgefallen und so habe ich versucht den Sachverhalt in dem Dokument zu kommunizieren/richtigzustellen.
Bearbeitet von movco am 31.08.2023, 20:38

voyager

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Ab 11 tage im Monat wäre sowieso volle PP. Falls du wirklich mal genau nachrechnen willst, bin ich dir gern behilflich

movco

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von voyager
Ab 11 tage im Monat wäre sowieso volle PP. Falls du wirklich mal genau nachrechnen willst, bin ich dir gern behilflich

Danke!
Ja würde ich schon gerne.
Hab dir eine PN geschickt.

prronto

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Unsere Firma wurde gekauft und der neue Eigentümer schließt einige Büros. Darunter auch unseres in Wien.
Wir werde alle (3 MA) Vollzeit ins Homeoffice geschickt. Ich selbst bin im Vertrieb und habe dadurch natürlich auch Aussendienst. Allerdings nur in überschaubarem Ausmaß.

Was kann ich als Vollzeit Homeofficer jetzt alles steuerlich geltend machen?
Geht das dann alles nur über die ANV oder gibts auch andere Wege?
Ich habe auch von Homeoffice Zuschüssen der Firma gelesen. Sind das vorgeschriebene Unterstützungen oder freiwillige?

voyager

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Einerseits könnte dir dein AG zb Anteilig die Stromrechnung,... übernehmen.

Rest geht nur über die ANV. Was neu ist, die Voraussetzung dass das "Arbeitszimmer" ein getrennt begehbares Zimmer sein muss, ist gefallen. Das darf inzwischen auch offiziell ein "Büroeck" zb im Wohnzimmer sein.


https://www.oesterreich.gv.at/theme...ltend%20machen.

Anschaffung der EDV (falls die nicht der AG zahlt, anteilige Betriebskosten/Miete der Wohnung,... da geht n bisschen was als Werbungskosten inzwischen rein.

Es gibt jedes Jahr vom Finanzamt eine "Steuerfibel" zur Arbeitnehmerveranlagung als PDF, da ist immer sehr gut erklärt was du machen kannst.

prronto

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Danke!
DIe Steuerfibel such ich mir mal zur Lektüre :)

.Gh#Z7

Addicted
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Danke, das mit dem Arbeitszimmer wusste ich nicht. Ich arbeite vom Schlafzimmer aus. Das würde dann auch Betriebskosten/... anteilsmäßig absetzbar machen? Geht das auch für Wahl-/Teilzeit-Homeoffice, oder nur als reiner Teleworker?

Ich hatte ansonsten bisher in Bezug auf Homeoffice die Internetkosten anteilig drin, und die Homeoffice Pauschale für die vollen 100 Tage/300€ (das ist eh automatisch, beim ersten Mal wurde es aber am Jahreslohnzettel nicht korrekt ausgewiesen). Und eben beruflich genutzte Hardware welche ich selber besorgt habe, auch anteilsmäßig. Ergonomische Möbel hatte ich bisher nichts, heuer würde eventuell ein Hocker reinfallen.

schichtleiter

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Meines Wissens ist das alles mit dem Homeofficepauschale abgedeckt. Die Internetkosten sowie die ergonomischen Möbel (nur für 2022 und 23) kann man jedoch absetzen.

sLy-

semiconductor physicist
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Mal eine Frage:

Wenn die Abfahrzeiten laut Pendlerrechner für mich nicht einhaltbar sind, kann ich dann die große Pauschale ansuchen?

Ich muss zB mein Kind zwischen 07:00 & 08:00 Uhr in der KITA abgeben, müsste aber laut dem Rechner vorher losfahren um es rechtzeitig mit Öffis in die Arbeit zu schaffen.
Frau fällt aus, die arbeitet sowieso schon ab 07:00.

watercool

BYOB
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ich weiss es nicht aber ich bezweifle das die Finanz berücksichtigt wann du dein Kind wo abgeben musst.

Die Unzumutbarkeit ist hier definiert: https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...ehrsmittel.html
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