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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612177 2835 Thread rating
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Easyrider16

Bloody Newbie
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Zitat von eitschpi
Dachte Arbeitslosengeld zählt nicht?

das würd mich auch interessieren...


wie siehts aus wenn ich einen kurs gemacht habe, der vom ams ausgeht? hab da taggeld und etwas für benzinkosten bekommen

kl4usn

Banned
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ich kann dir nur sagen das ich letztes jahr 8 monate arbeitslos war. laut vorberechnung bekomm ich um die 1000€ zurück, also mehr als wenn ich arbeiten würde.

glaub das hängt iwie mit der 10000€/jahr grenze zusammen, bist du darunter bekommst auch mehr zurück. aber wie gesagt, auch nur eine info von nem bekannten.

edit: kurs zählt soweit ich weiss als "arbeitslos", ausser in der statistik :D

Neo-=IuE=-

Here to stay
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naja die anderen 4 monate in dem jahr hast du gearbeitet und steuer bezahlt, da es im jahresschnitt dann natürlich zu viel steuer war, kriegst was zurück

The Red Guy

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Zitat von coolsn11
Ich arbeite und studiere seit Oktober berufsbegleitend.
PCs kann man ja zu 60% als Werbungskosten abschreiben (außer man kann mehr nachweisen) - bei Zubehör wie Maus und Drucker ist es genauso.

Ich frage mich nun ob ich Einzelkomponenten und anderes Zubehör (Festplatten, WLAN Router) nach dem gleichen Schema (60%) mit hinein nehmen kann oder nicht.

Das wär ja dann für die Arbeit angerechnet. Könnt ich die restlichen 40% als Studienkosten abschreiben?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. thx und lg

Weil ich das da grad lese: Wenn der PC für das Studium angeschafft wurde, würde ich ihn mit 100% auf 3 Jahre abgeschrieben reinnehmen.

Einzelkomponenten geht auch, ausser du kaufst sie auf ein Mal und in Summe ergeben sie einen PC. ;)

Btw. du kannst auch Bücher und Fahrtkosten von und zum Studienplatz absetzen.

EDIT: Ja ich nehme immer alles zu 100% rein und musste auch schon die Belege nachreichen und es wurde nichts reduziert.

EDIT2: Studiengebühren reinnehmen nicht vergessen!
Bearbeitet von The Red Guy am 26.01.2010, 13:28

userohnenamen

leider kein name
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nur wenns unter 400€ sind müsste es ja als gwg gelten und du kannst es ned auf 3 jahre abschreiben (wenn ich mich jetzt ned täusch) (und bei einzelteilen hast wohl nur sachen unter 400€)

The Red Guy

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Zitat von userohnenamen
nur wenns unter 400€ sind müsste es ja als gwg gelten und du kannst es ned auf 3 jahre abschreiben (wenn ich mich jetzt ned täusch) (und bei einzelteilen hast wohl nur sachen unter 400€)

Stimmt, ich habe angenommen, dass sein PC mehr als 400 Euro wert ist, wenn er sich hier im Forum herumtreibt. ;)

userohnenamen

leider kein name
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naja war auch auf deine einzelteile-geschichte bezogen
da weiß ich einfach gar ned wie das gewertet werden kann. kann man 5 einzelteile ala 150€ zusammengeben um sie mit 750€ auf 3 jahre abzuschreiben?

eitschpi

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Dann schreibst sie halt sofort ab...
Wenn die Teile als Einheit genutzt werden kannst's zusammenzählen, weiß aber ned is wie das is wenn man Teile wechselt. Bei GWG geht's ja nur um Anschaffungs- oder Herstellungskosten, also wenn Masse aufgebaut wird. ODER SO.
Bearbeitet von eitschpi am 26.01.2010, 14:02

maXX

16 bit herz
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kann mir spontan einer sagen, ob es als 0815 büroangestellter mit der arbeit ums eck (wenige km) irgendwas besonderes zu beachten gibt?

die letzten jahre hat es sich fast nicht rentiert, den zettel auszufüllen...

Balu

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Kirchensteuer anführen, falls nicht schon monatlich die Pendlerpauschale. Sonst wär mir nichts aufgefallen.

maXX

16 bit herz
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kirchensteuer ist drinnen, pendlerpauschale spielts bei mir nicht.

The Red Guy

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Zitat von userohnenamen
naja war auch auf deine einzelteile-geschichte bezogen
da weiß ich einfach gar ned wie das gewertet werden kann. kann man 5 einzelteile ala 150€ zusammengeben um sie mit 750€ auf 3 jahre abzuschreiben?

Achso, dann habe ich das falsch verstanden.

Entscheidend sind IMHO zwei Kriterien:

1. Ist es ein funktionale Einheit
2. Hast du es in einem Auftrag gekauft

Aber wichtig: Wieso solltest du als Privatperson auf Jahre aufteilen wollen? Ich würde immer versuchen, alles voll reinnehmen zu können. Cash ist cash. ;)

coolsn11

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Zitat von The Red Guy
Weil ich das da grad lese: Wenn der PC für das Studium angeschafft wurde, würde ich ihn mit 100% auf 3 Jahre abgeschrieben reinnehmen.

Einzelkomponenten geht auch, ausser du kaufst sie auf ein Mal und in Summe ergeben sie einen PC. ;)

Btw. du kannst auch Bücher und Fahrtkosten von und zum Studienplatz absetzen.

EDIT: Ja ich nehme immer alles zu 100% rein und musste auch schon die Belege nachreichen und es wurde nichts reduziert.

EDIT2: Studiengebühren reinnehmen nicht vergessen!

konkret hab ich nur ein netbook (geringwertig, da unter 400 netto) und einige TB Festplatten :cool: angeschafft. Deshalb hab ich mich gefragt ob ich 100% abschreiben kann (60% work und 40% uni)

Das Ganze dann nachzuweisen ist eben problematisch. Speziell dass man es nicht privat nutzt.

An Zug und Studiengebühren hab ich gedacht, thx.

Neo-=IuE=-

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Zitat von maXX
kann mir spontan einer sagen, ob es als 0815 büroangestellter mit der arbeit ums eck (wenige km) irgendwas besonderes zu beachten gibt?

die letzten jahre hat es sich fast nicht rentiert, den zettel auszufüllen...
bei krediten zur wohnraumschaffung kannst die annuitäten absetzen (gilt auch bei genossenschaftswohnungen, da bekommt man eh einen wisch von der genossenschaft)

unfallversicherung, lebensversicherung usw. geht auch

betriebsratsumlage kannst absetzen wenn dir da was zb vom gehalt abgezogen wird monatlich

Longbow

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*om nom nom*

"Vorausberechnung 645,xx"
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