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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 612194 2835 Thread rating
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pinkey

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Zitat von PuhBär
Sofern du bisher nur Urlaubsgeld bekommen hast, wird das 2. zusätzliche Gehalt mit 6% versteuert, so wie das Weihnachtsgeld normalerweise. Das 3. zusätzliche Gehalt wird normal versteuert. Glaube nicht, dass du dadurch ein ganzes Gehalt verlierst. Das Weihnachtsgeld wird halt dann normal versteuert, da du das Jahressechstel schon aufgebraucht hast.

naja, hab bekommen gehalt, bonus, aliquot weihnachts/urlaubsgeld was in summe knapp 3 gehälten entspricht. rausbekommen tu ich aber nur minimal mehr als 2 netto gehälter :/

wenn ich da nix zurückbekommen sollte bin ich schon ziemlich angefressen.

edit: dein edit stimmt mich nicht sehr zuversichtlich :/
Bearbeitet von pinkey am 24.09.2016, 21:17

Castlestabler

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Ob du etwas zurück bekommst, kann ich dir zwar nicht sagen, aber ausrechnen kannst du es dir selber.
Jedes Monatsgehalt wird als ein Jahresgehalt gerechnet (also mal 12 genommen, Ausnahmen Weihnachts- und Urlaubsgeld, wobei ich nicht weiß wie das verrechnet werden muss).
Wenn du jetzt einmal ein sehr hohes Monatsgehalt bekommst und das restlich Jahr gar keines mehr, dann ist das eine Monatsgehalt dein Jahresgehalt und damit ist man in einer komplett anderen Steuerstufe.

Als Beispiel mal bekommt einmal 12000€, dann zahlt man anteilsmäßig bis 50% Lohnsteuer, aber bei der AV bekommt man wieder die ganze Lohnsteuer zurück.
Stufen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.991493.html

pinkey

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Zitat von Castlestabler
Ob du etwas zurück bekommst, kann ich dir zwar nicht sagen, aber ausrechnen kannst du es dir selber.
Jedes Monatsgehalt wird als ein Jahresgehalt gerechnet (also mal 12 genommen, Ausnahmen Weihnachts- und Urlaubsgeld, wobei ich nicht weiß wie das verrechnet werden muss).
Wenn du jetzt einmal ein sehr hohes Monatsgehalt bekommst und das restlich Jahr gar keines mehr, dann ist das eine Monatsgehalt dein Jahresgehalt und damit ist man in einer komplett anderen Steuerstufe.

Als Beispiel mal bekommt einmal 12000€, dann zahlt man anteilsmäßig bis 50% Lohnsteuer, aber bei der AV bekommt man wieder die ganze Lohnsteuer zurück.
Stufen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.991493.html

nein ich bekomme natürlich weiterhin ein gehalt. hast ein rechenbeispiel dazu. weil deine aussage bzw. wie ichs mir ausrechnen kann versteh ich gerade nicht

Castlestabler

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Man sollte sich einfach nur die Steuerstufen anschauen, dann wird es einfacher.
Ein Beispiel:
Man bekommt das ganze Jahr 1500€ monatlich, also zahlt man pro Monat ~45€ Lohnsteuer.
In einem Monat bekommt man 4500€, dafür zahlt man ~950€ Lohnsteuer.
Am Jahresende hat man aber nur 3000€ mehr über das Jahr verschmiert bekommen, also sollte man pro Monat ~92€ Lohnsteuer gezahlt haben.
Du hast jetzt 1490 Lohnsteuer im Jahr bezahlt, solltest aber nur ~1100€ gezahlt haben.
Die Differenz bekommt man zurück.

Wo ich auch nicht mehr weiß wie es funktioniert ist das 13. und 14., weil ich nicht weiß ob das die Buchhaltung extra ausweisen muss und wie dieses deklariert wird.
Ich würde vermuten eine Extrazahlung fällt nicht unter 13. und 14. und bekommt keine Steuererleichterung (aber wie gesagt, da hört es auf)

userohnenamen

leider kein name
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Urlaubs/weihnachtsgeld wird mit 6% Lohnsteuer berechnet.
Der Bonus ganz normal.
Mitn Lohnsteuerausgleich wird dann der Steuersatz aufs Jahr gerechnet und somit solltest was zurückbekommen

pinkey

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hab probiert mir das bissl durchzurechnen aber ich komm auf einen grünen zweig, auch nicht mit dem bsp von Castlestabler auch wenn das sinn macht.

extra alte lohnzettel etc. durchgegangen und z.b. hab im märz auch schon 1 bonus zahlung bekommen und hab dort mit nur gehalt + bonus mehr netto rausbekommen als jetzt mit gehalt + bonus + quasi nochmal 1 gehalt als weihnachts/urlaubsgeld
Bearbeitet von pinkey am 24.09.2016, 23:19

Castlestabler

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Irgendwie ist es schwierig das ganze ohne die Zahlen zu besprechen. Es ist mir aber klar, dass die nicht kommen.

Wie oft bekommst du 13. und 14., zweimal oder viermal im Jahr?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du jetzt ein kombiniertes 13. und 14. bekommen hast, wenn du sonst ein normales Gehalt bekommst.
Der Bonus ist dann ganz normal versteuert, da ja nur ein Jahressechstel niedriger versteuert werden kann.
Wenn du schon einmal einen Bonus bekommen hast, dann könnte dieser als 13. und 14. verrechnet werden.

So nett es für die meisten ist ein 13. und 14. Gehalt zu bekommen, so bescheiden ist es damit zu rechnen. Im Endeffekt bekommt man ein Jahressechstel mit niedrigere Lohnsteuer, wobei es vom Arbeitgeber abhängt wie dieses ausbezahlt wird, es darf aber maximal viermal (ich glaube sechsmal ist falsch) ausbezahlt werden.

pinkey

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Ok, war nicht die ganze Info. (sorry, dachte das sein nicht nötig)

1. Bonus im März für 2015 ausgezahlt
Im Juni dann Urlaubsgeld
Für Sept. jetzt Bonus für 2016 + Gehalt + Aliquot Weihnachts/Urlaubsgeld (Jobwechsel)

Hab das Monat mehr als das 4x an Lst gezahlt wie üblich.

Edit: angelehnt an deine Rechnung, sollt ichs richtig gerechnet haben bekomm ich wohl nichts zurück :(
Bearbeitet von pinkey am 24.09.2016, 23:43

Castlestabler

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Das Ganze klingt ganz danach, dass es nicht einfach berechenbar ist.

Was mir als Lösung einfällt und was man alleine machen kann.
Im Brutto / Nettorechner die einzelnen Monatsgehälter eingeben und schauen das man auf die Werte am Lohnzettel kommt.
Dann hat man mal alle Steuern.
Jetzt zählt man alle Monatsgehälter zusammen und errechnet sich den Durschnittsgehalt pro Monat, den gibt man wieder im Rechner ein und zählt alle Steuern zusammen.
Die Differenz kannst du dann nächstes Jahr zurück bekommen.

Wobei es im ersten Moment mehr danach klingt, als müsstest du etwas nachzahlen, wenn du die AV machst.

pinkey

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Zitat von Castlestabler
Wobei es im ersten Moment mehr danach klingt, als müsstest du etwas nachzahlen, wenn du die AV machst.

Ja, das is hätte ich mir auch ausgerechnet. Nicht viel aber bissl was (hab jetzt aber nicht alles im Detail gerechnet).

Im Prinzip kann man wohl jetzt eh nichts mehr machen, hat mich halt extrem gewundert das Netto in dem Fall so "wenig" rausschaut im Vergleich zu sonst :/.
Werd vielleicht noch die HR Abteilung bemühen, vielleicht könnens mir die erklären und die haben ja die Zahlen bzw. bei der AK gibts ja afaik auch Leute die einem das Berechnen bzw. Auskunft geben können. Bin halt nur etwas ungeduldig und hätte gehofft das wäre einfacher ;)

ccr


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Ums kurz zu machen: wenn Du im neuen Job nicht weniger als im alten verdienst, bekommst Du nichts zurück.
Und wenn im neuen Job die aliquoten SZ im Jahressechstel abgerechnet werden - wovon auszugehen ist, wenn sie sich nicht extra die Mühe machen, das manuell anzupassen - wirst sogar eine Nachzahlung bekommen.
Deshalb gibt's bei mehr als 1 Arbeitgeber ja auch die Pflichtveranlagung :p
Bearbeitet von ccr am 25.09.2016, 07:56

gatterwe

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Gibt es eigentlich einen gewissen Zeitraum, in dem das Finanzamt mit der Arbeitnehmerveranlagung fertig sein muss?
Bei meinem Mann kommt heuer etwas mehr raus, aber bis jetzt heißt es nur immer das sie noch nicht so weit sind.
Er hat sie am 1ten Mai online gemacht
danke schön

ccr


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Zitat von gatterwe
Gibt es eigentlich einen gewissen Zeitraum, in dem das Finanzamt mit der Arbeitnehmerveranlagung fertig sein muss?
Bei meinem Mann kommt heuer etwas mehr raus, aber bis jetzt heißt es nur immer das sie noch nicht so weit sind.
Er hat sie am 1ten Mai online gemacht
danke schön
6 Monate.

gatterwe

Bloody Newbie
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somit müsste es bis 1ten November eigentlich da sein?
Wobei verlassen kann man sich wohl nicht darauf

WONDERMIKE

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kenough
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Ich habe dieses Jahr das erste mal Kilometergeld abrechnen können. Was gibts dazu zu beachten? Kann ich trotzdem Pendlerpauschale/Pendlereuro geltend machen? Ein paar Tipps und Erfahrungswerte wären hilfreich :)
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