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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607424 2821 Thread rating
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ccr


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Nein, kann man nicht "beliebig" aufteilen. Es kann sie der geltend machen, der sie zahlt. Nur wenn man dokumentieren kann, dass sie tatsächlich von beiden Partnern gezahlt werden, kann man sie auch entsprechend geteilt geltend machen.

Neo-=IuE=-

Here to stay
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also meine frau und ich haben nur ein gemeinsames konto, also wohl ganz einfach zum nachweisen :-)

berndy2001

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Anschaffungen über 400 Euro müssen ja auf 3 Jahre verteilt werden (Afa). Wenn ich nun einzelne PC-Komponenten wie CPU, Mainboard und Ram upgrade, ist das dann eine Einheit und muss auf drei Jahre verteilt werden, oder gilt das als "geringwertiges Wirtschaftsgut" (weil je <400 Euro)?

RIDDLER

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Zitat aus einem Post von berndy2001
Anschaffungen über 400 Euro müssen ja auf 3 Jahre verteilt werden (Afa). Wenn ich nun einzelne PC-Komponenten wie CPU, Mainboard und Ram upgrade, ist das dann eine Einheit und muss auf drei Jahre verteilt werden, oder gilt das als "geringwertiges Wirtschaftsgut" (weil je <400 Euro)?

Mach es als Einheit. Kann mich dunkel daran erinnern dies so in der HTL gelernt zu haben, da jedes Teil für sich alleine keinen Zweck erfüllt.
Ich selbst schreibe die Teile auch immer als Einheit ab.

watercool

BYOB
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Ist als eine Einheit zu sehen. Irgendwo rauskopiert: "Wirtschaftsgüter, die aus Teilen bestehen, sind nach ihrem wirtschaftlichen Zweck bzw. nach der Verkehrsauffassung als Einheit zu beurteilen (zB. Bestuhlung eines Theaters, einheitliche Möbelgarnitur als wesentliche Einrichtung eines Zimmers, EStR Rz 3900)"

berndy2001

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Danke

Dreamforcer

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kann man den kosten für die austellung eines passes oder Perso von der Steuer abschreiben ?

RIDDLER

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Zitat aus einem Post von Dreamforcer
kann man den kosten für die austellung eines passes oder Perso von der Steuer abschreiben ?

Wäre mir nicht bekannt, dass dies möglich ist.
Mit welcher Begründung?

berndy2001

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Mir auch nicht, andererseits wenn man beruflich oft ins Ausland reist und dazu Reisepass oder Personalausweis braucht, wäre das ein Grund. Obs erlaubt ist k.A.

RIDDLER

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Zitat aus einem Post von berndy2001
Mir auch nicht, andererseits wenn man beruflich oft ins Ausland reist und dazu Reisepass oder Personalausweis braucht, wäre das ein Grund. Obs erlaubt ist k.A.

In dem Fall reinnehmen und wenn das FA nachfragt, eine Erklärung abgeben.
Kommt dann auf den Bearbeiter an, ob der das durchgehen lässt.

Bei einer Arbeitnehmerveranlagung kann eh nicht mehr passieren als "des dürfens oba net".
Dann fliegt es eben raus.

Dimitri

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Zitat aus einem Post von berndy2001
Anschaffungen über 400 Euro müssen ja auf 3 Jahre verteilt werden (Afa). Wenn ich nun einzelne PC-Komponenten wie CPU, Mainboard und Ram upgrade, ist das dann eine Einheit und muss auf drei Jahre verteilt werden, oder gilt das als "geringwertiges Wirtschaftsgut" (weil je <400 Euro)?

Kommt darauf an ... kaufst du alles zusammen (in einem kurzen Zeitraum oder gar am selben Tag), stellt es eine Einheit dar. Kaufst du zb im Februar eine CPU, und im August eine neue Graka kannst du sie als Einzelteile (sofern die Komponenten je unter 400€ sind) rein nehmen. Wichtig ist natürlich, daß du die Komponenten beruflich brauchst (ich habe dafür extra ein Schreiben von der HR-Abteilung besorgt, zwecks Homeoffice und Bereitschaftsdiensten). Und da du die Komponenten daheim in der Regel auch privat nutzt, solltest du eine Schätzung machen wie hoch der Prozentsatz der privaten Nutzung ist, diesen ziehst du dann vom jeweiligen Kaufpreis ab. Selbiges bei den Internetkosten, solltest du diesen Betrag ebenfalls absetzen wollen, mehr als 80% berufliche Nutzung hat von mir noch kein Beamter "akzeptiert". (ist aber abhängig vom Finanzamt, Graz ist da sehr streng, Graz-Umgebung war toleranter)

(ich setze meine Hardware seit 20 Jahren von der Steuer ab und hatte schon mehrmals Prüfungen am Hals, solange du schlüssig argumentieren kannst ist das alles nicht so tragisch, im worst-case streicht er dir halt einfach was raus)

ccr


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Zitat aus einem Post von berndy2001
Mir auch nicht, andererseits wenn man beruflich oft ins Ausland reist und dazu Reisepass oder Personalausweis braucht, wäre das ein Grund. Obs erlaubt ist k.A.

Nein, ist nicht erlaubt.
Denn der Reisepass/Personalausweis kann auch privat genutzt werden.

Aus dem selben Grund darf man auch "Berufskleidung" nur absetzen, wenn es sich um eine Uniform handelt, die aufgrund ihrer Art üblicherweise nicht privat genutzt werden kann. Als Bankmitarbeiter kann man also den Anzug nicht absetzen, auch wenn man selbst in der Freizeit keinen Anzug trägt - "üblicherweise" ließe sich ein Anzug nämlich privat nutzen.

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
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Zitat aus einem Post von ccr
Nein, ist nicht erlaubt.
Aus dem selben Grund darf man auch "Berufskleidung" nur absetzen, wenn es sich um eine Uniform handelt, die aufgrund ihrer Art üblicherweise nicht privat genutzt werden kann. Als Bankmitarbeiter kann man also den Anzug nicht absetzen, auch wenn man selbst in der Freizeit keinen Anzug trägt - "üblicherweise" ließe sich ein Anzug nämlich privat nutzen.

Das ist auch nicht so genau. Hab das gemacht, wurde dann vom FA auch nachgefragt (seit ca. 10 Jahren werde ich vom FA nach Details gefragt) und dann wurde einfach der private Anteil erhöht.

Es gibt zwar (Gerüchten zufolge) einheitliche Steuergesetze, aber das FA hat keine Ahnung davon. Ich habe mit 3 FA in Österreich zu tun (Wien, Graz, Klagenfurt) und jedes erzählt mir etwas anderes (sofern ich eine Frage habe). Daher, alles nicht so genau...

ccr


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Du setzt den Anzug als Werbungskosten ab, und hast vom FA schwarz auf weiß, dass sie das akzeptieren?
Dann bist Du ein Held, weil dafür haben sogar schon namhafte Politiker Strafen ausgefasst. Und es ist ungefähr das erste, was man auf der Wirtschaftsuni, in Jus in Steuerrecht, am Controllerinstitut, am WIFI,... lernt.

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
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Zitat aus einem Post von ccr
Du setzt den Anzug als Werbungskosten ab, und hast vom FA schwarz auf weiß, dass sie das akzeptieren?
Dann bist Du ein Held, weil dafür haben sogar schon namhafte Politiker Strafen ausgefasst. Und es ist ungefähr das erste, was man auf der Wirtschaftsuni, in Jus in Steuerrecht, am Controllerinstitut, am WIFI,... lernt.

Müsste den Schriftverkehr raussuchen, aber ja, es wurde akzeptiert (mit einem gewissen Privatanteil).
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