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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607255 2821 Thread rating
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mani_portable

aka mani81
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Seh ich eigentlich bein der "neuen" 2017er Veranlagung, ob die Kirchenbeitragsstelle schon die Daten ans FA geschickt hat bzw. ob der Beitrag bei der Berechnung berücksichtigt wurde?

berndy2001

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Ich möchte einen Erklärungswechsel von der Steuererklärung auf die Arbeitnehmerveranlagung machen. Musste für 2016 die volle machen, jetzt möchte ich wieder zurückwechseln.
Unter "Wann erfolgte die Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit ?" habe ich 31122016 angegeben, das klappt aber nicht: "Der Wechsel auf Arbeitnehmerveranlagung ist erst nach Übermittlung der Erklärung für die Vorjahre bzw. für jenes Jahr, für die eine Erklärung zugesandt wurde, möglich."
Habe aber für jedes Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung (bis inkl 2015) bzw. Steuererklärung (2016) gemacht.

Ideen (außer anrufen)?

@mani: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbs...mittelt_wurden_
Bearbeitet von berndy2001 am 09.02.2018, 17:28

ccr


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Probier es mal mit 01.01.2017 als Datum. Kann aber auch sein, dass der Wechsel dann noch nicht möglich ist, weil das System noch nicht freigeschalten ist. Probier es halt mal aus.

berndy2001

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Gute Idee, klappt aber auch nicht.

userohnenamen

leider kein name
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bis 1.3.2018 warten da ja dann die frist des arbeitgebers abgelaufen ist alle dokumente einzureichen?

ccr


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Wahrscheinlich ist das System noch nicht offen. Ich habe das Problem in der Vergangenheit auch immer wieder gehabt, weil solange mein Verfahren offen war, haben sie mich jedes Jahr wieder auf die Einkommenssteuererklärung eingestellt, obwohl ich schon seit Jahren nur mehr eine Arbeitnehmerveranlagung machen musste. Also musste ich jedes Jahr wieder einen Wechsel machen, was aber immer erst relativ spät möglich war, AFAIR irgendwann in der zweiten Februar-Hälfte.

berndy2001

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ok danke, dann warte ich einfach noch bis ende februar.

berndy2001

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Habe heute doch angerufen: Ich muss für 2017 nochmals die Steuererklärung machen, erst dann kann ich auf die ANV wechseln.

maXX

16 bit herz
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Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. :)

Folgende Situation bezüglich Lohnsteuerausgleich:

Meine Frau hat für das Jahr 2017 zwei Lohnbescheinigungen.

Einmal für eine Arbeit im Inland. Diese Bescheinigung wurde vom Arbeitgeber auch digital an finanzonline übermittelt.

Die zweite ist von einer Arbeit als Grenzgängerin (D), welche wir analog per Formular L17 angefordert haben, weil der Arbeitgeber nix digital an finanzonline übermittelt hat.

Meine Frage: Kann ich die analoge Lohnbescheinigung als Grenzgängerin (D) irgendwie bei finanzonline hochladen?

deleted46918

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von mani_portable
Seh ich eigentlich bein der "neuen" 2017er Veranlagung, ob die Kirchenbeitragsstelle schon die Daten ans FA geschickt hat bzw. ob der Beitrag bei der Berechnung berücksichtigt wurde?
Würde mich auch interessieren.

berndy2001

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lagwagon

bierfräser
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Hat schon mal jemand die Situation gehabt, vom ganzen Kfz-Sachbezug nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung auf den halben Sachbezug umzumünzen?

Die Dame bei der AK hat mir nur geraten, die Differenz als Sonderausgaben anzugeben, war aber ganz offensichtlich nicht die Spezialistin dafür...

Da mein Wagen 1 Monat in der Werkstatt gestanden ist, bin ich übers Jahr unter die 500km im Monat gekommen und könnte mir quasi den halben, bereits im Monatsgehalt berücksichtigten Sachbezug zurückholen?

Da ich den Wagen mit 0km bekommen habe und meine beruflichen km sehr genau verrechne, weiss ich auch genau, wieviel Privat-km ich gefahren bin.

Jemand Ahnung?

mani_portable

aka mani81
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@berndy2001:

Vielen Dank! :)

V!Ct0R

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Zitat aus einem Post von mani_portable
Seh ich eigentlich bein der "neuen" 2017er Veranlagung, ob die Kirchenbeitragsstelle schon die Daten ans FA geschickt hat bzw. ob der Beitrag bei der Berechnung berücksichtigt wurde?

Abfragen -> Datenübermittlungen -> 2017

Wurde bei mir natürlich NICHT übermittelt, trotz rechtzeitigem bekanntgeben aller Daten sogar innerhalb der Überweisung. War klar, dass das nicht klappen kann. Nun darf man sich nicht wundern, wenn die Spendenrate sinken wird....

mani_portable

aka mani81
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Zitat aus einem Post von V!Ct0R
Abfragen -> Datenübermittlungen -> 2017

Wurde bei mir natürlich NICHT übermittelt, trotz rechtzeitigem bekanntgeben aller Daten sogar innerhalb der Überweisung. War klar, dass das nicht klappen kann. Nun darf man sich nicht wundern, wenn die Spendenrate sinken wird....

Die haben ja noch Zeit bis Ende Februar mit den Übermittlungen ans FA.
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