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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 607355 2821 Thread rating
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Cuero

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Hier auch heute :)

fresserettich

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Zitat aus einem Post von JDK
Hm, so ganz Blick ich heuer nicht durch.

Letztes Jahr habe ich die ANV bei den AK Steuerspartagen gemacht und der nette Herr dort hat mir meine Ausgaben wie folgt eingeordnet:

  • Arbeitszimmer (angenommene Miete) + 60% vom Internet in "Sonstige Werbungskosten, die nicht unter die Kennzahlen 169, 719, 720, 721, 722, 300, 723 und 159 fallen"
  • Geräte gar nicht, da unter der Home Office Pauschale (das Finanzonline Erklärvideo sagt aber man soll sie trotzdem unter "Digitale Arbeitsmittel KZ 169" eintragen ?)


Heuer will ich das wieder alleine machen und frag mich wie ich das nun mit den ergonomischen Möbeln und dem Arbeitszimmer vereinbaren soll.

Unter KZ 158 fürs ergonomische Mobiliar steht explizit, es darf dann keine Eintragung in KZ 159 (= Arbeitszimmer) erfolgen (und vice versa).
Heißt das, dass ich nur entweder die Möbel ODER das Arbeitszimmer absetzen kann, oder soll ich dann alles zusammen in KZ 159 eintragen?
Oder gar unter KZ 724, so wie das Jahr davor?

Laut Formular gehört "Internet" auch unter KZ 169, ist das neu?
ich habe Internet und Handy und z.B. den Drucker dort rein ... werde ich heuer auch wieder so machen
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