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Arbeitsrecht - Kündigungsfrist

normahl 10.12.2010 - 16:37 2330 18
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Zitat von semteX
falls es wer genau wissn will: §20, Arbeitnehmer Gesetz.

Kann sein dass ich auf der Leitung stehe, aber ein Arbeitnehmer Gesetz gibt es imho nicht (lass mich aber gern eines besseren belehren). Ich nehm ganz stark an du meinst das Angestelltengesetz (da wird die Kündigung ab § 20 behandelt). Das Angestelltengesetz ist hier aber gar nicht anwendbar.

Zitat von ccr
Ein Arbeiter kann (falls kein anderslautender KV anwendbar ist) jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Insofern sind die 2 Wochen in diesem konkreten Fall eh schon recht kulant :p

Falsch, wenn Arbeiter unter die Gewerbeordnung 1859 fallen dann sinds 2 Wochen, wobei das aber kollektivvertraglich geändert werden kann (also könnte hier auch weniger oder 0 Tage vereinbart werden, aber dass keine Frist eingehalten werden muss OHNE anderslautenden KV stimmt absolut nicht). Für den seltenen Fall dass die GewO nicht anwendbar ist, so sind es nach ABGB ZWINGEND 2 Wochen, hier würd auch zumindest nicht weniger gehen (für Arbeitgeberkündigung).

semteX

Risen from the banned
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Zitat von Jack the ripper
Kann sein dass ich auf der Leitung stehe, aber ein Arbeitnehmer Gesetz gibt es imho nicht (lass mich aber gern eines besseren belehren). Ich nehm ganz stark an du meinst das Angestelltengesetz (da wird die Kündigung ab § 20 behandelt). Das Angestelltengesetz ist hier aber gar nicht anwendbar.
mein fehler sorry. dass das in diesem fall nicht anwendbar ist, stimmt natürlich auch, darum auch die erste zeile. Allerdings dachte ich es wär bei nem thread mit titel "arbeitsrecht - kündigungsfrist" sicher ned verkehrt zumindest aufs Angestellten Gesetz zu verweisen (offenbar denken vor weihnachten mehr leute nach den job zu wechseln, die frage is ma in den letzten wochn ein paar mal unter kommen :D). sorry, dass ich das nicht deutlich gemacht habe und danke für deine korrektur :)

CROWLER

Powerbunny
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@threadstarter:
diese fristentabelle ist etwas schwammig formuliert aber ich würde mal sagen du hast eine frist von 2 wochen
sind denn die kündigungsfristen für den arbeitgeber anders geregelt als für dich?
denn nach §1159c abgb müssen die fristen für dich und den AG gleich sein
(sonst gilt die für dich günstigere)

normahl

Here to stay
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3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeits- verhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachste-
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hender Kündigungsfristen zum Ende der Ar- beitswoche gelöst werden.
Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehö- rigkeit
von 4 Wochen 1 Woche,
von 1 Jahr 2 Wochen,
von 5 Jahren 4 Wochen,
von 10 Jahren 6 Wochen.
Für den Arbeitgeber betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
von 4 Wochen 1 Woche, von 1 Jahr 4 Wochen, von 5 Jahren 8 Wochen, von 15 Jahren 13 Wochen, von 25 Jahren 16 Wochen.

edit: es sind definitiv 2 wochen ;) hab angerufen.

danke
Bearbeitet von normahl am 15.12.2010, 16:18
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