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Besitzstörungsklage - Kosten?

userohnenamen 01.04.2007 - 18:48 25266 109
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userohnenamen

leider kein name
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nabend

ich hab freitags nen schönen brief von nem anwaltsbüro bekommen indem sie 182 € verlangen wegen besitzstörung.

sie verzichten freundlicherweise auf eine besitzstörungsklage wenn ich eben diese 182 € zahle

weiß jemand wie teuer so eine besitzstörungsklage werden kann? afair sind das auch gerade mal 200 € strafe oder?

denn da zahl ich lieber 18 € mehr an den staat bevor ichs diesen aasgeiern in den rachen werf, da die ganze sache nicht so sauber und eindeutig abläuft (meiner meinung nach zumindest)

hat da jemand eine ahnung und kann mir eventuell auskunft erteilen?

tia

Starsky

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wie hast du denn den besitz überhaupt gestört?

CROWLER

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erzähl mal den genauen sachverhalt

userohnenamen

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Auto aufm Parkplatz von einer Firma die nicht eindeutig als deren Parkplätze ausgeschrieben sind

etwas genauer: die parkplätze sind bei uns in der siedlung neben anderen firmanparkplätzen (insgesamt 3 firmen, bäcker, trafik und dritte laden)
die 3 parkplätze für den dritten laden waren jetzt sicher 3 jahre unbenutzt da keine firma da war und im jänner ist eben eine neue firma eingezogen. es wurde aber kein neues schild angebracht das die parkplätze zu der und der firma gehören. das heißt aus gewohnheit haben sich natürlich viele siedlungsbewohner weiter dorthingestellt, da keiner den einzug der firma bemerkt hat.

ende jänner wurden dann zettelchen verteilt das sie zu der und der firma gehören und man bitte nicht mehr hier parken soll. ok, ich seh ein das sie ihre parkplätze selbst nutzen wollen und hab mich seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr dahingestellt.
naja und jetzt, 2 monate später, flattert der brief ins haus

Starsky

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bist du rechtsschutzversichert?

userohnenamen

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Zitat von Starsky
bist du rechtsschutzversichert?

jap, hab auch bereits überlegt es darauf ankommen zu lassen. würd mich aber im vorhinein selbst gerne mal schlau machen :)

Starsky

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Zitat von userohnenamen
jap, hab auch bereits überlegt es darauf ankommen zu lassen. würd mich aber im vorhinein selbst gerne mal schlau machen :)
mit rechtsschutzversicherung kannst du dir auch jederzeit eine auskunft zu diesem thema beim anwalt holen.
an deiner stelle würde ich es aber darauf ankommen lassen.

userohnenamen

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Zitat von Starsky
mit rechtsschutzversicherung kannst du dir auch jederzeit eine auskunft zu diesem thema beim anwalt holen.
an deiner stelle würde ich es aber darauf ankommen lassen.

k, danke, was mich interessieren würde ob man dabei vielleicht so eine art gewohnheitsrecht geltend machen könnte. (wie z.b. beim mietrecht)

master_burn

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mit einer kamera recht schnell hingehen und festhalten, dass die parkplätze nicht offensichtlich als firmenparkplätze ausgewiesen sind und mit deinem anwalt kontakt aufnehmen und eine gegendarstellung formulieren, falls ersteres nicht mehr möglich ist könntest auch noch schaun obst eins von den zetterln noch hast und damit kommen, die müssen ja schließlich auch nachweisen dass du an einem bestimmten tag dort gestanden hast, normalerweise geht das nur direkt mit strafzettel vor ort, nachträglich könnt da ja jeder kommen :rolleyes:
edit: @ewohnheitsrecht: das heißt servitut und gilt meines wissens nur für das zufahren oder durchfahren und muss eingetragen werden

Starsky

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wenn kein hinweis vorhanden war, dass diese parkplätze zur firma gehören, würde ich dir rechtlich gute chancen einräumen.
ich kann nicht irgendwo ohne vorherigen hinweis irgendwelche klagen ausschicken.

master blue

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Zitat von Starsky
wenn kein hinweis vorhanden war, dass diese parkplätze zur firma gehören, würde ich dir rechtlich gute chancen einräumen.
ich kann nicht irgendwo ohne vorherigen hinweis irgendwelche klagen ausschicken.

ohne kennzeichnung der parkplätze halte ich diese abmahnung auch für sehr haltlos. (aber ich bin ja kein anwalt -> ergo bei einem informieren. :))

CROWLER

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jup darauf ankommen lassen
aber zu erst mim rechtsschutz abklären ob die das decken
(des is so ein bimpalvergehen ich glaub nicht dass da 180 euro fällig sind)

haben die ein genaues datum dir gegeben wann du hättest falschparken sollen ?

das mit dem gekennzeichneten parkplatz is so eine sache
da müsste man die kundmachung sehen (den wisch den du bekommen hast)
und ein foto der parkplätze

trotzdem unterm strich alles ärger haltlos
Bearbeitet von CROWLER am 01.04.2007, 19:39

CROWLER

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Zitat von userohnenamen
k, danke, was mich interessieren würde ob man dabei vielleicht so eine art gewohnheitsrecht geltend machen könnte. (wie z.b. beim mietrecht)


nein kannst du nicht

Starsky

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Zitat von master blue
ohne kennzeichnung der parkplätze halte ich diese abmahnung auch für sehr haltlos. (aber ich bin ja kein anwalt -> ergo bei einem informieren. :))
die auskunft sollte auch schon über die rechtsschutzversicherung laufen, dafür hat man ja sowas.

Cobase

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Hier gibt es sehr ausführliche Informationen zu dem Thema:

http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm
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